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<title>Forum für die SBV - Zusatzurlaub für SBM</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Zusatzurlaub für SBM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die sehr guten Tipps ?,mit den passenden Gesetzen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 28 Mar 2024 04:02:04 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Claudivo</dc:creator>
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<title>Zusatzurlaub für SBM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Dieser Bescheid kam dann erst in 11/2023 mit nur einem GdB von 20</p>
</blockquote><p>Hallo Claudi,</p>
<p>﻿die teilweise Inkompetenz in Personalverwaltungen ist erschreckend: Wie schon geschrieben sowie begründet gilt die Beschäftigte nach wie vor als schwerbehindert, gemäß meiner Berechnung mind. bis Ende <strong>März 2024</strong> wegen   <a href="https://www.vdk.de/nrw/pages/sozialpolitik/schwerbehinderung/15373/schutzfrist_bei_wegfall_der_eigenschaft_als_schwerbehinderter?dscc=ok">nachwirkender</a> gesetzlicher Schutzfrist laut VdK mit Beispielen und steuerrechtlichem Hinweis!</p>
<blockquote><p>In der Personalabteilung wurde meiner Kollegin aber gesagt, dass sie in der Zeit von März bis November gar keinen GdB hätte und somit keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Ist das so richtig?</p>
</blockquote><p>Nein – das ist grobe Desinformation, da durchgängig schwerbehindert bis zum 31.3.2024 im Rechtssinne: Der Bescheid wurde im Dezember bestandskräftig – dazu kommen noch <a href="https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon/detail/zusatzurlaub/#section-zusatzurlaubsanspruch-bei-verlust-der-schwerbehinderteneigenschaft-12">drei Kalendermonate</a> laut BIH:<br />
Der Personalverwaltung fehlt offenbar gesetzliches elementares Grundwissen: Sehr stümperhaft, sehr unprofessionell, und  diskriminierend. Als Nachweis sollte m.E. der Bescheid vom Nov. 2023 genügen, ansonsten den SB-Ausweis verlängern lassen, falls Personaler „begriffsstutzig“ sein sollten …</p>
<blockquote><p>Mir geht es um den Zusatzurlaub, der meiner Meinung nach bis zum Erhalt des Nachfolge-Bescheides hätte gelten müssen (anteilig).</p>
</blockquote><p>Nein, nicht nur anteilig, sondern vollständig, weil komplett schwerbehindert 2023 <strong>kraft Gesetzes</strong></p>
<blockquote><p>Wenn ihr der Urlaub zugestanden hätte, könnte sie ihn noch rückwirkend bekommen?</p>
</blockquote><p>Dieser Zusatzurlaub 2023 sollte „schnellstmöglich“ möglichst noch <strong>vor April</strong> 2024 angetreten werden!</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 26 Mar 2024 13:27:30 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
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<title>Zusatzurlaub für SBM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Dankeschön</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 26 Mar 2024 12:18:11 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Claudivo</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zusatzurlaub für SBM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die Personalabteilung liegt falsch.<br />
Grundsätzlich gilt ein GdB gem. § 48 SGB X<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html">https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html</a><br />
solange, bis ein neuer GdB <strong>rechtskräftig</strong> festgestellt wurde.<br />
Und wenn der GdB rechtskräftig neu mit unter 50 festgestellt wurde, dann gibt es noch die sog. &quot;Nachwirkung&quot; des § 199 Abs. 1 SGB IX:<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__199.html">https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__199.html</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30733</link>
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<pubDate>Tue, 26 Mar 2024 12:03:04 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Zusatzurlaub für SBM</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ! Ich bin noch recht neu als SBV (12/23 gewählt). Nun hat mich eine Mitarbeiterin gefragt, wie es sich mit dem Zusatzurlaub für SBM verhält.  <br />
Diese Kollegin war auf Grund einer Krebserkrankung bis 2/23 mit einem GdB von 60 eingestuft (5 Tage Zusatzurlaub). Sie hatte im vergangenen Jahr dann vom Versorgungsamt Bescheid bekommen, mit der Bitte Ihre verbliebenen Einschränkungen/ Erkrankungen anzugeben,  damit ein neuer GdB festgestellt werden kann.  Dieser Bescheid kam dann erst in 11/23 mit nur einem GdB von 20 . Widerspruch hat sie leider nicht eingelegt, obwohl einige Sachen nicht berücksichtigt wurden (aber das werden wir bald in Angriff nehmen).<br />
Mir geht es um den Zusatzurlaub, der meiner Meinung nach bis zum Erhalt des Nachfolge Bescheides hätte gelten müssen (anteilig). <br />
In der Personalabteilung wurde meiner Kollegin aber gesagt, dass sie in der Zeit von März-bis November gar keinen GdB hätte und somit keinen Anspruch auf Zusatzurlaub.  <br />
Ist das so richtig?  <br />
Wenn ihr der Urlaub zugestanden hätte, könnte sie ihn noch rückwirkend bekommen?  Leider hat sie es mir jetzt erst erzählt.  <br />
Ich danke für die Hilfe. <br />
Claudia</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30731</link>
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<pubDate>Tue, 26 Mar 2024 10:18:36 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Claudivo</dc:creator>
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