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<title>Forum für die SBV - Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo bifavi,</p>
<p>auch die 19,5 Stunden wurden vom Chef der Organisation so berechnet. Wir haben genug Arbeitsaufgaben beschrieben. Bin auch froh wenn dieser in den Ruhestand geht.<br />
Wir kämpfen im nächsten Jahr weiter.</p>
<p>LG und ein schönes Weihnachtsfest<br />
Karsten</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31220</link>
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<pubDate>Wed, 11 Dec 2024 06:49:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Karsti</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Karsten,</p>
<blockquote><p>Eins habe ich noch vergessen. Die Bürokraft ist bei der SBV leider nur 19,5 Stunden in der Woche tätig. </p>
</blockquote><p>wer hat denn diesen erforderlichen Umfang festgelegt?</p>
<p>Das legt doch die SBV fest, der AG weiß ja gar nicht, was getan werden muss und wie hoch der Arbeitsaufwand ist.</p>
<p>Mehr Kollegen die betreut werden müssen und anstehende betriebliche Veränderungen erhöhen den Umfang ungemein.<br />
Die betrieblichen Veränderungen machen wir gerade durch. Jeden Monat neue Projekte und Konzepte.<br />
Und in jeder Abteilung sind SbM und GG von geplanten Maßnahmen betroffen.<br />
Bei jeder Besprechung bin ich mit im Boot und gebe meine fachliche Expertise ab.</p>
<p>Da braucht es ordentliche Unterstützung, oder einfach mal geplante Maßnahmen aussetzen lassen.<br />
Das freut den AG, wenn er eine Zusatzrunde drehen darf.</p>
<p>War und ist viel Arbeit, bis es rund läuft.<br />
In meinen Amtsperioden hab ich gefühlte 8 - 10 Geschäftsführer durch.<br />
Jedesmal wieder bei null anfangen und es verstanden wurde, schwups ist der GF wieder weg.</p>
<p>Also Kopf hoch und durchhalten.</p>
<p>LG <br />
Bifavi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31219</link>
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<pubDate>Tue, 10 Dec 2024 14:20:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>bifavi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Eins habe ich noch vergessen. Die Bürokraft ist bei der SBV leider nur 19,5 Stunden in der Woche tätig. </p>
<p>VG Karsten</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31218</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31218</guid>
<pubDate>Tue, 10 Dec 2024 09:13:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Karsti</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Simone 24,</p>
<p>ich hatte ähnliche Probleme, dabei ging es um einen prozentualen Einsatz des 1. Stelli.<br />
Habe aber nicht soviele SbM und GG.</p>
<p>Ich hab dem AG folgende Alternativen vorgeschlagen.<br />
1. Eine Schreibkraft für die SBV für die ganze Woche als Sachaufwand<br />
2. Alternativ wäre eine Prozentuale Heranziehung zu bestimmten Aufgaben möglich.</p>
<p>Ergebnis war die prozentuale Heranziehung des 1 Stellis.<br />
Hatte das mit der Schreibkraft so begründet, dass ich die ja noch einarbeiten muss, was beim Stelli nicht nötig war.</p>
<p>Viele AG mögen das Wort Freistellung nicht. Wenn du den Stelli heranziehst, hat es immer ein anderes Geschmäckle.</p>
<p><br />
LG<br />
Bifavi</p>
</blockquote><p>Hallo bifavi,</p>
<p>ich bin Karsten und habe im Forum diesen Beitrag gefunden. Eine Schreibkraft habe ich auch schon in der Einarbeitung. Aber wir haben so viele Nachfragen und weitere Aufgaben die wir nicht zufriedenstellend erfüllen können. Aus diesem Grund möchten wir die Freistellung erlangen. Wir werden es nun mit der Heranziehung weiterhin verfolgen und immer wieder auf die Freistellung hin arbeiten.</p>
<p>VG Karsten</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31217</link>
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<pubDate>Tue, 10 Dec 2024 08:51:58 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Karsti</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Simone 24,</p>
<p>ich hatte ähnliche Probleme, dabei ging es um einen prozentualen Einsatz des 1. Stelli.<br />
Habe aber nicht soviele SbM und GG.</p>
<p>Ich hab dem AG folgende Alternativen vorgeschlagen.<br />
1. Eine Schreibkraft für die SBV für die ganze Woche als Sachaufwand<br />
2. Alternativ wäre eine Prozentuale Heranziehung zu bestimmten Aufgaben möglich.</p>
<p>Ergebnis war die prozentuale Heranziehung des 1 Stellis.<br />
Hatte das mit der Schreibkraft so begründet, dass ich die ja noch einarbeiten muss, was beim Stelli nicht nötig war.</p>
<p>Viele AG mögen das Wort Freistellung nicht. Wenn du den Stelli heranziehst, hat es immer ein anderes Geschmäckle.</p>
<p><br />
LG<br />
Bifavi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31216</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31216</guid>
<pubDate>Tue, 10 Dec 2024 06:54:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>bifavi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollfreistellung des 1. Stellv. bei über 600 sbM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für die schnelle Antwort.</p>
<p>Wir haben in unserer Liste z.Zt ca. 230 sbM und viele Arbeiten bleiben leider liegen und können erst später erledigt werden. Ganz zu schweigen von den AP- Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen u.s.w.. Aus diesem Grund schreiben wir nun für 3. Monate immer die Heranziehung. Für das Amt in dem die 1. Stellvertreterin arbeitet, wäre eine Freistellung auch besser, da das Amt dann eine befristete Einstellung bis zur Neuwahl vorgenommen werden könnte. Keiner weiß, ob bei der Neuwahl auch die 1. Stellvertreterin wieder gewählt wird. Was wir natürlich erhoffen. Ich denke, dass eine 2.volle Freistellung kein einklagbarer Anspruch wäre.</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Karsten</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31214</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31214</guid>
<pubDate>Tue, 10 Dec 2024 06:24:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Karsti</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollfreistellung des 1. Stellv. bei über 600 sbM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Diese wird aus aus Gründen des Haushaltes und keinen freien Stundenanteilen sowie anderer Arbeitsüberlastungen in den Abteilungen begründet.</p>
</blockquote><p>Nichts davon ist stichhaltig. Denn sonst könnte mit solchen „Argumenten“ ja auch gleich die Wahl des Personalrats und der SBV vereitelt werden in jeder Stadtverwaltung.</p>
<p>Vgl. zur Durchsetzung  auch <a href="https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30738">hier</a> (am Ende) &amp;  <a href="https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31209">hier.</a> Gesetzlicher Maßstab ist, wonach in der Regel 100 beschäftigte sbM eine Vollfreistellung regelmäßig erfordern nach <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/179.html">§ 179 Abs. 4 SGB IX.</a></p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31210</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31210</guid>
<pubDate>Mon, 09 Dec 2024 16:31:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Bei <strong>über 600 schwerbehinderten</strong> bzw. gleichgestellten Beschäftigten ist es doch sicherlich sinnvoll, die zweite Freistellung zu beantragen.</p>
</blockquote><p>Die zweite Vollfreistellung bei &gt; 600 sbM zu versagen halte ich für eine – offensichtliche – Behinderung der Amtstätigkeit der SBV nach <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/179.html">§ 179 Abs. 2 SGB IX.</a> Da würde ich nicht zögern mit Klage beim Arbeitsgericht im legitimen Interesse der anvertrauten sbM, wenn diese Kommunalverwaltung „blocken“ sollte. Gibts da keinen kommunalen Behindertenbeauftragten?</p>
<p>Selbst bei olympiareifer Vertretung wäre das nicht von einer vollzeitbeschäftigten Person zu schultern gemäß Erfahrungssatz des täglichen Lebens.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31209</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31209</guid>
<pubDate>Mon, 09 Dec 2024 16:17:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollfreistellung des 1. Stellv. bei über 600 sbM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Simone24,</p>
<p>ich möchte einmal nachfragen ob es mit eurer 2. Freistellung voll geklappt hat.<br />
Wir kämpfen auch seit Januar 2024 um die zweite volle Freistellung. Diese wird aus aus Gründen des Haushaltes und keinen freien Stundenanteilen sowie anderer Arbeitsüberlastungen in den Abteilungen begründet. Wir schreiben nun immer für die nächsten 3 Monate eine Mitteilung an die Dienststelle, dass die 1. Stellvertreterin zu Aufgaben in der SBV im vollen Umfang tätig wird.</p>
<p>Vielleicht könntest du uns noch einen Tipp geben?</p>
<p>Viele Grüße<br />
Karsten</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31208</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31208</guid>
<pubDate>Mon, 09 Dec 2024 12:24:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Karsti</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang, </p>
<p>vielen Dank für deine ausführliche Antwort! </p>
<p>Mein Ziel ist es die 1. Stellvertretung zu Aufgaben heranzuziehen, die 100 % der Arbeitszeit ausmachen, um sie dann vollständig freistellen zu lassen. </p>
<p>So wie ich es verstehe, muss ich den Arbeitgeber über die Heranziehung unterrichten, aber er entscheidet letztendlich über die vollständige Freistellung. </p>
<p>Wenn also die vollständige Freistellung nicht mitgetragen werden sollte, könnte ich alternativ die 1. Stellvertretung zum Beispiel für die Betreuung der Fachbereiche x, y und z heranziehen, den 2. Stellvertreter für alle BEM-Gespräche, den 3. Stellvertreter für Auswahlverfahren usw.? Und dafür <em>müssen</em> sie dann alle in dem genannten Umfang von ihren originären Aufgaben freigestellt werden?! </p>
<p>Hab das so richtig verstanden? </p>
<p>Liebe Grüße und schöne Ostertage <br />
Simone</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30745</link>
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<pubDate>Fri, 29 Mar 2024 08:11:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Simone24</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollfreistellung des 1. Stellv. bei über 600 sbM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Cebulon für den Hinweis. </p>
<p>Ich hätte auch ehrlicherweise nicht gedacht, dass bei der Anzahl an schwerbehinderten Beschäftigten das in irgendeiner Form problematisch sein könnte. Aber man lernt nie aus…</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30744</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30744</guid>
<pubDate>Fri, 29 Mar 2024 08:03:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Simone24</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollfreistellung des 1. Stellv. bei über 600 sbM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Motto: &quot;Wir hatten doch schon immer die gleiche Anzahl an schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Warum sollte jetzt noch eine weitere Freistellung nötig sein?&quot;</p>
</blockquote><p>Hallo Simone,</p>
<p>kenne einen ähnlichen Fall aus dem ÖD mit über 400 sbM. Erst nach „Petition“ an Aufsichtsbehörde hat es dann endlich geklappt mit weiterer Vollfreistellung …</p>
<p>Allen ein frohes Osterfest!<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30742</link>
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<pubDate>Thu, 28 Mar 2024 09:15:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Simone,</p>
<p>wenn es nicht 600, sondern mindestens 601 Beschäftigte mit (Schwer-)Behinderung, kann die Vertrauensperson die Heranziehung von 6 stellvertretende Mitglieder (nach der Wahlreihenfolge) dem Arbeitgeber mitteilen.<br />
Von einer 100% Auslastung steht nichts im SGB IX! Die Heranziehung erfolgt zu bestimmten Aufgaben, um die Vertrauensperson zu entlasten. </p>
<p>Die SBV bleibt auch bei einer Heranziehung der stellvertretenden Mitglieder eine Einpersonenvertretung. Durch die regelmäßigen Abstimmgespräche kann quasi ein &quot;Teamgeist&quot; entstehen. </p>
<p>Mögliche Aufgaben: Prüfung der vakanten Stellen vor Stellenausschreibung, Nichteinladungen von behinderten Bewerbern, Vorstellungsgespräche, Stellenbesetzungsverfahren, BEM-Verfahren, Antragstellung, Beratung Gleichstellung, Räumliche Zuordnung z.B. Außenstellen, Bürotätigkeiten (falls keine Bürokraft oder zu geringe Ausstattung), Sprechstunden, Begehungen, Barrierefreiheit, Auszubildende, Gefährdungsbeurteilungen, ...<br />
Es ist nicht im Gesetz aufgeführt, dass in der Mitteilung (Unterrichtung über die Heranziehung) die Aufgaben dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. <br />
Die Verteilung der Aufgaben ist eine interne Angelegenheit der SBV. Auch wenn der Arbeitgeber neugierig ist, es geht ihn nichts an. Die SBV ist unabhängig und weisungsfrei. <br />
Die Tätigkeiten sollten die herangezogenen Personen aber z.B. vor dem Arbeitsgericht nachweisen können, dieses der Arbeitgeber dieses &quot;Fass&quot; aufmachen will.</p>
<p>Bei 6 herangezogenen Personen fehlt in der Regel immer mindestens eine Person bzw. ist verhindert. Also können Aufgaben auch doppelt/mehrfach übergeben werden, wegen der Redundanz. So finden durch den Arbeitgeber Vorstellungsgespräche für unterschiedliche Stellenbesetzungsverfahren parallel statt. </p>
<p>Warum erst jetzt? <br />
Weil die Arbeitsbelastung zu hoch ist und die gesetzlichen Aufgaben nicht in der entsprechenden Sorgfalt und Güte erfüllt werden können. Ist damit so eine Art &quot;Überlastungsanzeige&quot;, nur dass die SBV selbst handlungsfähig durch das &quot;kann sie nach Unterrichtung&quot; ist.<br />
Die letzten Novellierungen im SGB IX machen dies jetzt möglich.<br />
Um die Unterrichtung des Arbeitgebers belegbar zu haben, sollte diese schriftlich erfolgen.</p>
<p>Gerade der / die ersten stellvertretenden Mitglieder der SBV sind durch die Vertretung der Vertrauensperson bei Verhinderung bereits anteilig &quot;Ausgelastet&quot;. Dies ist bei der Zuteilung der Aufgaben zu berücksichtigen.</p>
<p>Ein wichtiger Halbsatz zur Heranziehung steht in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__179.html">§ 179 Abs. 3 SGB IX</a> mit<br />
&quot;<strong>Das stellvertretende Mitglied besitzt während</strong> der Dauer der Vertretung und <strong>der Heranziehung nach § 178 Absatz 1 Satz 4 und 5 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson</strong>, ..&quot;<br />
Somit sind die weiteren Absätze entsprechend zutreffend.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30741</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30741</guid>
<pubDate>Thu, 28 Mar 2024 08:20:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen, </p>
<p>zunächst einmal auch danke an dich, albarracin.  </p>
<p>Ein gestriges Gespräch mit der Leitung war sehr ernüchternd. So nach dem Motto &quot;wir hatten doch schon immer die gleiche Anzahl an schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Warum sollte jetzt noch eine weitere Freistellung nötig sein?&quot; </p>
<p>Naja, ich mache es jetzt schriftlich, führe aus und belege, warum das notwendig ist.<br />
Es könnte ja manchmal so einfach sein... <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>Liebe Grüße<br />
Simone</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30740</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30740</guid>
<pubDate>Thu, 28 Mar 2024 06:05:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Simone24</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo</p>
<blockquote><p><br />
Natürlich habe ich auch schon ins Gesetz geschaut. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
Was mir noch nicht so ganz klar geworden ist: muss ich zunächst den 1. Stellvertreter zu 100% heranziehen, bevor ich den 2. Stellvertreter heranziehen kann? </p>
</blockquote><p>Ja, die Reihenfolge der Wahl ist verpflichtend. Die Kapazität eines Stellis muß zuerst &quot;ausgeschöpft&quot; sein, bevor ein weiterer Stelli herangezogen wird.</p>
<blockquote><p>Oder kann ich auch jeden Stellvertreter zu gewissen Aufgaben heranziehen, so dass praktisch jeder zu einem gewissen Teil von der Arbeitszeit freigestellt wird?</p>
</blockquote><p>Nein </p>
<p>Allerdings sollte es für eine professionell arbeitende SBV bei ca. 600 Wahlberechtigten kein Problem sein, volle Freistellungen für 5-6 herangezogene Stellis begründen zu können.</p>
<blockquote><p><br />
Liebe Grüße<br />
Simone</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30738</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30738</guid>
<pubDate>Wed, 27 Mar 2024 12:51:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang, </p>
<p>zunächst einmal vielen Dank für die Antwort. </p>
<p>Natürlich habe ich auch schon ins Gesetz geschaut. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
Was mir noch nicht so ganz klar geworden ist: muss ich zunächst den 1. Stellvertreter zu 100% heranziehen, bevor ich den 2. Stellvertreter heranziehen kann? Oder kann ich auch jeden Stellvertreter zu gewissen Aufgaben heranziehen, so dass praktisch jeder zu einem gewissen Teil von der Arbeitszeit freigestellt wird? </p>
<p>Liebe Grüße<br />
Simone</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30737</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30737</guid>
<pubDate>Wed, 27 Mar 2024 10:07:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Simone24</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Simone24,</p>
<p>ein Blick in das Gesetz hilft. Bei 600 schwerbehinderte / gleichgestellte Beschäftigte können die ersten 6 stellvertretenden Mitglieder der SBV ständig für eigenständige Aufgaben <strong>herangezogen</strong> werden. Im Rahmen dieser eigenständigen Aufgaben sind die Stellvertreter dann &quot;freizustellen&quot;, damit die Aufgaben erledigt werden können.</p>
<p><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html">§ 178 Abs. 1 SGB IX</a><br />
&quot;In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel <strong>mehr als 100 beschäftigten</strong> schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der <strong>höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied</strong> zu bestimmten Aufgaben heranziehen. <br />
Ab <strong>jeweils 100 weiteren</strong> beschäftigten schwerbehinderten Menschen kann jeweils auch das mit der <strong>nächsthöheren Stimmenzahl gewählte Mitglied herangezogen</strong> werden.&quot;</p>
<p>Und damit es mit der Kommunikation läuft, den letzten Satz von Abs. 1 beachten:<br />
&quot;Die Heranziehung zu bestimmten Aufgaben schließt die Abstimmung untereinander ein.&quot;</p>
<p>Schließlich muss die verantwortliche Vertrauensperson und die anderen Stellvertreter wissen was läuft.</p>
<p>Das Zauberwort für den Arbeitgeber ist &quot;Heranziehung&quot;. Der Anspruch besteht Kraft Gesetz &quot;nach Unterrichtung des Arbeitgebers&quot;.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30736</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30736</guid>
<pubDate>Wed, 27 Mar 2024 09:34:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vollständige Freistellung des 1. Stellvertreters</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen, </p>
<p>ich habe folgende Frage an euch: </p>
<p>bei wem ist die Vertrauensperson und der/die 1. Stellvertreter/in zu 100% freigestellt? </p>
<p>War es schwierig die Freistellung des Stellvertreters durchzubekommen? Welche Argumente hattet ihr? </p>
<p>Bei über 600 schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten ist es doch sicherlich sinnvoll die zweite Freistellung zu beantragen. Alleine ist die Aufgabe echt nicht mehr machbar... </p>
<p>Für Ratschläge, Erfahrungsberichte, Tipps etc. wäre ich euch sehr dankbar! :)</p>
<p>Liebe Grüße<br />
Simone</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30732</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30732</guid>
<pubDate>Tue, 26 Mar 2024 11:39:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Simone24</dc:creator>
</item>
</channel>
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