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<title>Forum für die SBV - Zeitpunkt für Nachwahl bei Ausscheiden des Stellvertreters</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Zeitpunkt für Nachwahl bei Ausscheiden des Stellvertreters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo AxelHL,</p>
<blockquote><p>Er ist der einzige Stellvertreter. Zu ihm selbst habe ich keinen Kontakt.</p>
</blockquote><p>Eine Kontaktaufnahme wäre doch wünschenswert. Daten ggf. vom Arbeitgeber anfordern.<br />
Vielleicht wäre der Kollege bereit frühzeitig sein Amt niederzulegen, was eine Nachwahl frühzeitig ermöglichen könnte.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 24 Oct 2024 10:11:15 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zeitpunkt für Nachwahl bei Ausscheiden des Stellvertreters (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Auf Nachfrage bei HR wurde mir jetzt mitgeteilt, daß er zum Jahresende aus der Firma ausscheidet.</p>
</blockquote><p>﻿Sobald verbindlich feststeht, dass Stellvertreter mit Ablauf des 31.12.2024 aus dem Betrieb ausscheidet, kann eine <a href="https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-b4-2017">Nachwahl</a> gestartet werden. Den genauen Zeitpunkt würde ich mir da schriftlich geben lassen. Amtszeit beginnt aber erst ab 01.01.2025. Er kann Schulung m.E. aber schon zuvor buchen/besuchen</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31082</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31082</guid>
<pubDate>Wed, 23 Oct 2024 16:02:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zeitpunkt für Nachwahl bei Ausscheiden des Stellvertreters</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
nachdem der AG versucht hat, meinem  Stellvertreter (selbst schwerbehindert) zu kündigen, war dieser sehr lange krankgeschrieben. Auf Nachfrage bei HR wurde mir jetzt mitgeteilt, daß er zum Jahresende aus der Firma ausscheidet.<br />
Kann ich die Neuwahl schon vor dessen offiziellen Ausscheiden durchführen oder erst im Januar?<br />
Spielt es dabei eine Rolle, ob er weiterhin krank geschrieben ist oder ob er im Zuge eines Aufhebungsvertrages freigestellt wurde? Über letzteres habe ich keine Informationen, zwischendurch zurückkommen wird er aber sicherlich nicht mehr.<br />
Er ist der einzige Stellvertreter. Zu ihm selbst habe ich keinen Kontakt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31081</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31081</guid>
<pubDate>Wed, 23 Oct 2024 12:49:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>AxelHL</dc:creator>
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