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<title>Forum für die SBV - Outsourcing und wieder  Insourcing</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Outsourcing und wieder  Insourcing (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hans-Peter,<br />
vielen Dank für die schnelle Antwort. <br />
Dies wird die Kollegen freuen, die ihre Erfahrungen als Vertrauensperson nun weiter bei uns im Betrieb einbringen können.</p>
<p>Gruß Paul</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3124</link>
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<pubDate>Tue, 26 Sep 2006 16:30:14 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Paul</dc:creator>
</item>
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<title>Outsourcing und wieder  Insourcing (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Paul,<br />
meine Antwort gilt nur, wenn dein Betrieb dem BetrVG &quot;unterliegt&quot;.<br />
Dieses regelt lt. §94(6) SGB IX das &quot;Wahlprocedere&quot;.</p>
<p><strong>Däubler schreibt in der Kommentierung zum §8 WO BetrVG:</strong><br />
<em>Neben der Wahlberechtigung ist weitere Voraussetzung eine sechsmonatige Betriebszugehörigkeit, wobei Zeiten angerechnet werden, in denen der AN unmittelbar vorher einem anderen Betrieb des UN oder des <strong>Konzerns </strong>angehört hat.<br />
Nach Abs. 1 ist grundsätzlich jeder wahlberechtigte AN des Betriebs wählbar, sofern er dem Betrieb bzw. UN oder <strong>Konzern </strong>(§ 18 Abs. 1 AktG) sechs Monate angehört hat.</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3123</link>
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<pubDate>Tue, 26 Sep 2006 16:07:24 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
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<title>Outsourcing und wieder  Insourcing</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, <br />
habe als SBV folgende Frage.<br />
Ich arbeite in einem größeren  Unternehmen, dass aus sechs eigenständigen Betrieben besteht und von einer zentralen Geschäftsführung geleitet wird. In jedem Betrieb gibt es eine SBV, BR und in der Zentrale einen GBR. Vor einigen Jahren wurden z.B. die Buchhaltung und die Personalabteilungen zentralisiert, hatten eine eigene SBV und einen Betriebsrat. Diese sogenannten Servicenbetriebe werden jetzt wieder aufgelöst und werden wieder in die jeweiligen Betriebe zurückversetzt. Da dieses jetzt zum 01.10. passiert, meine Frage; Können diese Kollegen für das Amt der SBV gewählt werden oder müssen sie erst sechs Monate im Betrieb sein&gt;</p>
<p>Gruß Paul</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3122</link>
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<pubDate>Tue, 26 Sep 2006 15:58:33 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Paul</dc:creator>
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