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<title>Forum für die SBV - Ausserordentliche Kündigung als SBV und BR. .Frage zur Anhörung der SBV</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Ausserordentliche Kündigung als SBV und BR. .Frage zur Anhörung der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>für Deine erste Stellvertreterin gilt für die Amtsausübung dasselbe wie für Dich. Sie kann (und muss) also die SBV-Stellungnahme in Deinem Fall abgeben.<br />
Die Stellungnahme der 2. Stellvertreterin dürfte rechtsunwirksam sein. Wenn der AG darauf beharrt, hat er beim Integrationsamt und/oder im KüSchutz-Prozess höchstwahrscheinlich ein Problem wegen § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX.</p>
<p>Wenn Du keine oder nur eingeschränkte Zugänge zu den SBV-Akten hast, weil Dein AG Arbeitsmittel eingezogen hat, solltest Du auch dagegen rechtlich vorgehen.</p>
<p>Für Dein BR-Mandat gelten in Bezug auf die Kündigung nochmal andere Vorschriften des BetrVG.<br />
by the way: Auch wenn Du natürlich nicht in eigener Sache als BR abstimmen darfst, darf (und soll) Dich der BR natürlich trotzdem vor seiner Abstimmung anhören.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 14 Mar 2026 10:39:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
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<title>Ausserordentliche Kündigung als SBV und BR. .Frage zur Anhörung der SBV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich benötige unbedingt euer Wissen!</p>
<p>Ich wurde am 10.3.26 freigestellt, habe Hausverbot erhalten und musste mein Laptop, Handy, iPad abgeben. Gegen das Hausverbot habe ich wegen Behinderung der SBV und BR Arbeit widerspruch eingelegt. Es wurde am nächsten Tag aufgehoben aber meinen Rechner, Handy, ... habe ich bis heute nicht.</p>
<p>Am Montag ist eine außerordentliche BR Sitzung, wo es nur um meine Kündigung geht. Vom aktuelen BR haben die meisten Angst und fragen mich noch nicht mal &quot;Wie geht es Dir denn?&quot;.</p>
<p>Für die Kündigung muss ja die SBV angehört werden (ich bin SBV und schwerbehindert).</p>
<p>1. Ich SBV<br />
2. Frau T 1. Stelli<br />
3. Frau K 2. Stelli</p>
<p>Ich wurde freigestellt, kann aber meine Ämter wahrnehmen<br />
Jetzt kommts und da brauche ich unbedingt eine qualifizierte Hilfe!!! Frau T. wurde nicht freigestellt, sondern hab bezahlten Sonerurlaub bekommen, darf mit niemanden kommunizieren und steht aber für Fragen der Personalabteilung zur Verfügung. Sie darf sich nicht am Rechner anmelden. Frau T (1. Stelli) hat die Anhörung NICHT bekommen.</p>
<p>Die Personalabteilung hat Frau K. angeschrieben und die scheint es gemacht zu haben. Ich habe, weil ich ja keinen Dienstrechner habe, Frau K. mit meiner privaten Emailadresse angeschrieben und um die Kontaktdaten des IFS in Saarbrücken gebeten. Auf diese Anfrage hat sie mir nicht geantwortet. Sie hatte aber damit meine privaten Kontaktdaten.</p>
<p>ICH glaube, dass hier ein Fehler gemacht wurde, weil Frau T hat bedingt (Fragen der Personalabteilung) arbeitet und somit ansprechbar ist und sie Frau K. (2. Stelli) die Anfrage geschickt haben. Die Idee ist nun, die Kündigungsschutzklage einzureichen und auf einen Formfehler hinzuweisen.  Bitte keine Spekulationen, ich brauch hier eine Antwort, die sehr rechtssicher ist.</p>
<p>Dankeschön und viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31836</link>
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<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 19:08:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Moonwalker</dc:creator>
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