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<title>Forum für die SBV - BEM-Einladung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>BEM-Einladung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>genau wie cebulon bevorzuge ich in diesem Fall die Formulierung 1. mit entsprechendem Zusatz des &quot;BEM-lings&quot;.<br />
Dies hat nämlich den Vorteil, daß hier der AG weiterhin in der Pflicht ist, einen passenden Termin anzusetzen. Ein solcher sachlich begründeter Vorbehalt, der sich zB auch auf sonstige notwendige Therapien und stationäre Aufenthalte beziehen kann, ist mE durchaus zulässig.</p>
<p>Bei der Antwort 2 besteht aus meiner Sicht das Problem, daß hier die Beschäftigten selbst aktiv zumindest im Sinne einer Rückmeldung handeln müßten, was sicherlich gerne mal vergessen wird.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 26 Jun 2026 09:38:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>BEM-Einladung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Auf dem BEM-Antwortbogen sind 3 Antwortmöglichkeiten gegeben:</p>
</blockquote><p>Diese von den „Bürokraten“ dieses Arbeitgebers ausgedachten 3 Optionen sind ziemlich pauschal.</p>
<p>Insbesondere vermisse ich die Option „sonstiges“ Erstmaliges BEM-Angebot so spät erstaunt sehr:</p>
<p>Ich würde Option 1 wählen mit Klammerzusatz, beispielsweise evtl. wie folgt:</p>
<p>1. Bin an BEM-Verfahren interessiert und bitte um Terminvorschlag (nach meiner anstehenden Reha)</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31934</link>
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<pubDate>Thu, 25 Jun 2026 14:50:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
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<title>BEM-Einladung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>Folgender Sachverhalt:<br />
AN ist 10 Monate schon in AU und bekommt jetzt eine Einladung zum BEM.<br />
Ihm wurde kürzlich eine Reha genehmigt, die er aber vor der Teilnahme an einem BEM unbedingt in Anspruch nehmen möchte.</p>
<p>Auf dem BEM-Antwortbogen sind 3 Antwortmöglichkeiten gegeben:</p>
<p>1. Bin an BEM-Verfahren interessiert und bitte um Terminvorschlag</p>
<p>2. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wünsche ich keine Teilnahme, komme aber zu einem späteren  Zeitpunkt darauf zurück</p>
<p>3. Ich wünsche keine Teilnahme</p>
<p>Frage: Würde das Ankreuzen der Option 2 ggf. in einem späteren Gerichtsverfahren als Ablehnung des BEM gewertet werden oder sich anderweitig negativ auswirken?</p>
<p>Falls ja, kann Option 1 in Verbindung mit der Anmerkung, dass zunächst die Reha durchlaufen werden soll, bevor ein BEM-Termin zustande kommt, die bessere Alternative sein?</p>
<p>Danke für Eure Hinweise.</p>
<p>Tom</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31933</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31933</guid>
<pubDate>Thu, 25 Jun 2026 11:25:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Tomson</dc:creator>
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