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<title>Forum für die SBV - Ruheraum für Schwangere und Stillende: Erfahrungen?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Ruheraum für Schwangere und Stillende: Erfahrungen?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>wir richten in einem Gebäude mit Büros und Laboren einen Ruheraum ein, vorwiegend für Schwangere und Stillende. Hat jemand von euch Erfahrung mit der Ausstattung solcher Räume?</p>
<p><strong>Meine Fragen:</strong></p>
<p>Welche Liegenbreite hat sich bei euch bewährt (zum Beispiel 60, 70 oder 80 cm)?<br />
Welche Einstiegshöhe ist für Rollstuhlnutzende praktikabel? Wir orientieren uns bisher an 46 bis 48 cm inklusive Polster. Passt das aus eurer Sicht?<br />
Elektrisch höhenverstellbar oder feste Höhe? Wie sind eure Erfahrungen mit Bedienung, Fehlbedienung und Prüfaufwand?<br />
Welche Traglast und Hubkraft habt ihr gewählt?</p>
<p><strong>Hintergrund, was ich bisher recherchiert habe:</strong></p>
<ul>
<li><strong>ASR A4.2 Punkt 6:</strong> Liege und Stillsessel müssen gepolstert sein, einen wasch- oder wegwerfbaren Belag haben, jederzeit nutzbar sein, und die Privatsphäre muss gewährleistet sein. Feste Maße nennt die Regel nicht.<br />
</li><li><strong>ASR V3a.2 Anhang A4.2:</strong> Zum Umsetzen vom Rollstuhl ist eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m × 1,50 m nötig. Die Ausstattung der Liege (Höhenverstellbarkeit, Breite, Auflage, Griffe) richtet sich nach den individuellen Erfordernissen der Nutzenden. Außerdem werden kontrastreiche Gestaltung, tastbare Bedienelemente und das Zwei-Sinne-Prinzip bei der Alarmierung gefordert.<br />
</li><li><strong>Einstiegshöhe:</strong> Die 46 bis 48 cm sind eine Übertragung der Umsetzhöhe für WC-Becken aus der <strong>DIN 18040-1</strong>. Das ist keine Vorgabe für Liegen. Sitzhöhen von Rollstühlen unterscheiden sich um bis zu 10 cm, daher erscheint eine feste Höhe nicht für alle geeignet.<br />
</li><li><strong>Breite:</strong> Eine Breite von 70 bis 90 cm für Liegen in Sanitärräumen wurde uns in einer Schulung genannt. Eine Fundstelle habe ich dafür noch nicht, bitte nicht als gesichert werten. Auf dem Markt sind meist 60 bis 80 cm üblich.<br />
</li><li><strong>Traglast:</strong> In den ASR habe ich keine Festlegung gefunden. Einfache Liegen sind meist bis etwa 150 kg belastbar, elektrisch höhenverstellbare Therapieliegen meist bis 150 bis 250 kg. Die Hubkraft kann unter der Belastbarkeit im Stillstand liegen.<br />
</li><li><strong>Markt:</strong> Elektrisch höhenverstellbare Liegen gehen meist von etwa 46 bis 50 cm in der tiefsten Stellung bis etwa 90 bis 100 cm.<br />
</li><li><strong>Herstellernormen</strong> wie <strong>DIN EN ISO 5470-2</strong> (Abrieb) und <strong>DIN EN ISO 10993-5</strong> und <strong>-10</strong> (Hautverträglichkeit) sind sinnvolle Beschaffungskriterien, aber keine Vorgaben der ASR.</li></ul><p>Ich freue mich über Erfahrungen, Hinweise auf Fehler in meiner Einordnung und gern auch Modelle oder Datenblätter, die sich bewährt haben.</p>
<p>Vielen Dank vorab!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31971</link>
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<pubDate>Mon, 12 Oct 2026 11:02:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Nullbarriere_PR</dc:creator>
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