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<title>Forum für die SBV - Wahlausschreiben</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Wahlausschreiben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin ihr Alle,</p>
<p>in dem ganzen Schriftverkehr habe ich keine Aussage gefunden aus der hervorgeht welchen Status die Person hat. Oder ich habs überlesen. Viel um die Ohren im Moment.</p>
<p>Ist er wahlberechtigt? <br />
Dann hätte er die Wählerliste in der Frist berichtigen lassen können.</p>
<p>Gehört er nicht zu den Wahlberechtigten?<br />
Dann hätte er nur Einsicht in die Wählerliste nehmen können um Stützunterschriften zusammeln.</p>
<p><br />
Gut finde ich, dass Du die Wahlberechtigten angeschrieben hast.<br />
Aber eine enfache Bekanntmachung ( z.B. Mailverteiler an alle) das die SBV Wahl stattfindet und der Aushang an dem Ort aushängt hätte genügt.<br />
Dann hätten auch andere Kollegen die Chance zu kanditieren und sind nicht ausen vor, und dem Gesetz wäre genüge getan.</p>
<p><br />
Wegen der Wahlanfechtung mach Dir mal keine Sorgen. Falls zugelassen wird und bis das durch die Instanzen ist dauert ewig.<br />
Nichtigkeit sehe ich auf keinen Fall.</p>
<p>LG<br />
Bifavi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31984</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31984</guid>
<pubDate>Tue, 27 Oct 2026 10:25:04 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>bifavi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlausschreiben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die &quot;übersehene&quot; Person hat nicht das Wählerverzeichnis eingesehen, da sie laut ihr keine Kenntnis von der Wahl hat. Sie hat ihrer Meinung nach darauf vertrauen dürfen, dass Sie eine Mail mit der entsprechenden Information bekommt. Deswegen schaut sie auch nicht in den entsprechenden Schaukasten.</p>
</blockquote><p>Mit dieser Begründung wird diese Person bei Gericht m.E. niemals durchkommen und schon gar nicht mit vorgeblicher Nichtigkeit. </p>
<blockquote><p>Der Kollege hat einen Vorschlag zur Güte gemacht, man startet das Wahlverfahren neu.</p>
</blockquote><p>So geht das nicht: Es ginge ausnahmsweise dann und nur dann bei klarer Nichtigkeit laut ständiger Rspr. Das ist im Ergebnis nichts Anderes als Aufforderung zum illegalen Abbruch der Wahl, also zum (vorsätzlichen) Rechtsbruch! Hinzu kommt, dass bei einem Neustart zwangsläufig ja vertretungslose Zeit entstehen würde wegen der mindestens sechswöchigen Vorlaufzeit für Wahlausschreiben. Auf so ein „vergiftetes“ Angebot würde ich mich niemals „einlassen“! Zudem soll SBV-Wahl – spätestens – eine Woche vor dem Ablauf der Amtszeit der bisherigen SBV erfolgen und nicht erst im<span style="color:#fff;">.</span>Dezember ..…  Wahlvorstand ist hier nicht befugt, diese Wahl einfach abzubrechen!</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31983</link>
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<pubDate>Tue, 27 Oct 2026 08:04:19 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlausschreiben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang, </p>
<p>vielen Dank für Deine Antwort. <br />
Ja, sind im förmlichen Verfahren.</p>
<p>Das Wahlausschreiben hängt an 2 Orten, gut sichtbar, aus und der versandt der Wahlausschreibung wurde zusätzlich gemacht. Hier ist der Fehler passiert, bei der Übertragung in den Mailverteiler habe ich wahrscheinlich diese Person übersprungen. </p>
<p>Die &quot;übersehene&quot; Person hat nicht das Wählerverzeichnis eingesehen, da Sie laut Ihr keine Kenntnis von der Wahl hat. Sie hat Ihrer Meinung nach darauf vertrauen dürfen, dass Sie eine Mail mit der entsprechenden Information bekommt. Deswegen schaut Sie auch nicht in den entsprechenden Schaukasten. </p>
<p>Auf die Fristen und dass diese Abgelaufen sind, habe ich hingewiesen. Aktuell sind wir an dem Stand, dass ich diese Woche die Unterlagen zur Briefwahl an die Wahlberechtigten versenden wollte. Wahltermin ist der 24.11.26. Das Wahlausschreiben wurde am 02.10.26 erlassen. </p>
<p>Ein Wahlvorschlag mit Ihrer Unterschrift ist nicht eingegangen, Wahlwerbung wurde noch nicht von den Wahlbewerbern gemacht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31982</link>
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<pubDate>Mon, 26 Oct 2026 18:02:03 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Holz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlausschreiben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Holz,<br />
auf Grund der Anzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung oder  Gleichstellung (&gt;49)  wurde das förmliche Wahlverfahren angewendet. </p>
<p>Die Bestellung des Wahlvorstandes durch die Vertrauensperson wurde veröffentlicht. Dadurch konnte Kenntnis von der anstehenden SBV-Wahl erlangt werden.</p>
<p>Der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__5.html">Wahlvorstand hat das Wahlausschreiben ausgehängt</a> und wurde (von wem: Wahlvorstand / Vertrauensperson?) zusätzlich an bekannte Beschäftigte mit (Schwer-)Behinderung versendet. Die Wahl wurde durch den Aushang korrekt eingeleitet, den in Absatz 2 § 5 SchwbVWo steht:<br />
&quot;Eine Abschrift oder ein Abdruck des Wahlausschreibens ist vom Tage seines Erlasses bis zum Wahltag an einer oder mehreren geeigneten, <strong>den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen</strong> und in gut lesbarem Zustand zu erhalten&quot;.</p>
<p>Wurde durch die „übersehene“ Person das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingesehen?<br />
Ggf. Korrektur des Verzeichnisses verlangt?<br />
Hier hätte die „übersehene“ Person Kenntnis von der Wahl erlangen können.</p>
<p>Im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__5.html">Wahlausschreiben</a> wurde auf Fristen zur Einsicht in das Verzeichnis und dem Einreichen von Wahlvorschlägen mit entsprechender Mindestanzahl von Unterstützungsunterschriften hingewiesen.<br />
Wurde ein Wahlvorschlag mit der Unterschrift der „übersehenen“ Person ggf. eingereicht?<br />
Auch hier hätte die „übersehene“ Person Kenntnis von der Wahl erlangen können.<br />
Wurde durch die Kandidaten Wahlwerbung gemacht?</p>
<p>Für eine Nichtigkeitserklärung der Wahl durch das Arbeitsgericht wegen einem grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts  dürfte die zusätzliche Information von bekannten Wahlberechtigten nicht ausreichen. Die Wahl wurde durch Aushang durch den Wahlvorstand ordnungsgemäß eingeleitet.</p>
<p>Eine Anfechtung kann  nur innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses auf Antrag von mindesten drei Wahlberechtigte bzw. durch den Arbeitgeber bei Arbeitsgericht beantragt werden. Voraussetzung ist, dass gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde, eine Berichtigung nicht erfolgt ist und das Wahlergebnis wesentlich beeinflusst wurde. <br />
Eine Wahl kann angefochten werden, wenn schwerwiegende Fehler vorliegen würden, so zum Beispiel:<br />
 </p>
<ul>
<li>     mehrere Schwerbehindertenvertretungen für einzelne Betriebsteile gewählt wurden, obwohl es sich um einen einheitlichen Betrieb handelt.<br />
</li><li> die Liste der Wahlberechtigten nicht geführt wurde.<br />
</li><li> nicht in geheimer Wahl abgestimmt wurde.<br />
</li><li> auf der Schwerbehindertenversammlung gewählt wurde. <br />
</li><li> die Wahl nicht angekündigt wurde.<br />
</li><li> ausländische Wahlberechtigte nicht in geeigneter Weise über das Wahlverfahren informiert wurden.<br />
</li><li> Stimmzettel ohne die Namen der Bewerber in alphabetischer Reihenfolge verwendet wurden.</li></ul><p>Unter diesen Voraussetzungen könnte eine Wahlanfechtung erfolgreich sein, mit dem entsprechenden zeitlichen Verlauf eines Beschlussverfahrens am Arbeitsgericht.</p>
<p>Ob eine derartige Klage hier einen Erfolg verspricht, liegt letztendlich in der Hand des Gerichts. <br />
Meine Einschätzung dazu, dürfte aber wenig erfolgreich sein.</p>
<p>Deswegen die Wahl annullieren, ist bei ordnungsgemäßer Wahldurchführung nicht erforderlich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31981</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31981</guid>
<pubDate>Mon, 26 Oct 2026 17:12:52 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlausschreiben</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen, <br />
mir ist ein Fehler passiert und brauche deswegen Rat<br />
 </p>
<p>Habe das Wahlausschreiben erlassen, ausgegangen und zusätzlich per Mail über BCC an die Kollegen (SB+GL) versandt. Leider habe ich bei der Eingabe der Adressen einen Kollegen verloren/übersehen. <br />
Dies fiel auf, als ich die Bekanntmachung der Wahlbewerber ebenfalls als BCC Mail versendet habe. Habe jeweils händisch die Adressen aus dem Firmenadressbuch übernommen. </p>
<p>Jetzt droht dieser Kollege mit der Anfechtung/Nichtigkeit der Wahl, da er sich zur Wahlaufstellen lassen wollte und Ihm diese Chance genommen wurde. </p>
<p>MMn. ist der Aushang ausreichend und der Kollege hat keine Chance mit seinem Vorhaben bei Gericht. </p>
<p>Der Kollege hat einen Vorschlag zur Güte gemacht, man startet das Wahlverfahren neu. <br />
Hier sind wir mMn. außerhalb der Wahlordnung was erst Recht zu einer Nichtigkeit führen würde. </p>
<p>Vielen Dank für euren Rat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31980</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31980</guid>
<pubDate>Mon, 26 Oct 2026 15:05:05 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Holz</dc:creator>
</item>
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