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<title>Forum für die SBV - Stimmengleichheit was nun ?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Stimmengleichheit was nun ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Z@fer,<br />
 <br />
» Zunächst möchte ich ein kompliment an die Macher dieser Seite<br />
» aussprechen.<br />
Danke <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" />  </p>
<p>» es haben zwei Vertreter für den VP kandidiert<br />
» die Stellvertreter der VP haben Stimmengleichheit bei den Wahlen erzielt.<br />
» Nun wurde ausgelost. Wer von den beiden sollte jetz herangezogen werden.<br />
Derjenige, der beim Losentscheid &quot;gewonnen&quot; hat.</p>
<p>» Dürfen sich nun beide Fortbilden in Richtung SBV&gt;<br />
Die Rechtssprechung sagt der mit den meisten Stimmen. In diesem Fall der, der beim Losentscheid &quot;gewonnen&quot; hat. <br />
Du kannst es aber trotzdem versuchen. Ich habe schön öfter zweite ider dritte Stellis am Seminar begrüßen dürfen. Es ist eine Frage der Begründung bzw. der betrieblichen Kultur.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3312</link>
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<pubDate>Thu, 19 Oct 2006 06:17:37 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Stimmengleichheit was nun ?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>Zunächst möchte ich ein kompliment an die Macher dieser Seite aussprechen.<br />
Es gehört sicher viel Kraft Zeit und Durchhaltevermögen und noch viel mehr so eine Sinnvolle Seite am Leben zu halten.:ok: </p>
<p>Nun zu meiner Frage<br />
es haben zwei Vertreter für den VP kandidiert<br />
die Stellvertreter der VP haben Stimmengleichheit bei den Wahlen erzielt.<br />
Nun wurde ausgelost. Wer von den beiden sollte jetz herangezogen werden.Dürfen sich nun beide Fortbilden in Richtung SBV&gt;:lookaround: </p>
<p> <em><strong>Schulungsanspruch für das stellvertretende Mitglied</strong><br />
Der hier erläuterte Schulungsanspruch für die Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen gilt im selben Umfang auch für das jeweils mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, wenn es ständig zur Erfüllung der Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 SGB IX herangezogen wird, häufig die Vertretung der Vertrauenspeson für längere Zeit übernimmt oder in absehbarer Zeit in das Amt der Schwerbehindertenvertretung nachrückt und sich somit eine Erforderlichkeit von Schulungsbesuchen abzeichnet (§ 96 Abs. 4 Satz 4, Abs. 8 Satz 2 SGB IX).  </em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3309</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3309</guid>
<pubDate>Wed, 18 Oct 2006 19:18:51 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Z@fer</dc:creator>
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