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<title>Forum für die SBV - Stimmenauszählung-Wahlvorstand-Benachteiligung Ausländer Muttersprache</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Stimmenauszählung-Wahlvorstand-Benachteiligung Ausländer Muttersprache (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kollege,<br />
deine Schilderung lässt vermuten, dass da nicht &quot;sauber&quot; gearbeitet wurde. Über die Gründe lässt sich nur spekulieren.</p>
<p>Zu den Möglichkeiten deiner Vorgehensweise.<br />
3 Wahlberechtigte können die Wahl nach dem <a href="http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__19.html">§ 19 BetrVG </a> innerhalb 2 Wochen (im öff. Dienst gibt es andere Fristen) beim Arbeitsgericht anfechten. Dies müssen nicht die &quot;betroffenen&quot; ausländischen Kollegen sein. Jeder Wahlberechtigte kann dies tun.</p>
<p>Rat und Bewertung der Tatvorgänge gibt dir ein Anwalt bzw. ein Rechtssekretär der Gewerkschaft.</p>
<p>Siehe auch folgenden Beitrag: <br />
<a href="http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=3274#p3276">http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=3274#p3276</a></p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3502</link>
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<pubDate>Sun, 05 Nov 2006 15:16:36 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Stimmenauszählung-Wahlvorstand-Benachteiligung Ausländer Muttersprache (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hallö traute,</p>
<p>der wahlvorstand hat keinerlei beschlüsse gefasst was die übersetzung der muttersprache angeht,an die ausländischen kolleginnen/kollegen.<br />
ich bin auch im wahlvorstand,wurde aber nicht angehört als ich dieses problem vorgetragen habe.<br />
dir ist sicher auch bekannt,das ich allein nicht klagen kann,vor dem arbeitsgericht,sondern das müssen die ausländischen kollegen selber tun,mit<br />
meiner unterstützung.<br />
Auch zu der frage,das wahlbriefe schon vor der sitzung vom vorsitzenden geöffnet wurden ist auch nicht erlaubt.<br />
ferner habe ich gesehen wie der vorsitzende die strichliste nicht ordnungsgemäß geführt hat,eine überprüfung kann das wahlergebnis schon verändern,das wäre dann ein anfechtungsgrund.</p>
<p>danke für deine antwort,vielleicht kannst du mir auf die jetzige mail auch etwas schreiben.<strong></strong></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3498</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3498</guid>
<pubDate>Sun, 05 Nov 2006 12:20:41 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Senioren03</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Stimmenauszählung-Wahlvorstand-Benachteiligung Ausländer Muttersprache (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hallo,<br />
eine wahl anfechten ist nur innerhalb einer frist von 2 wochen nach ergebnis aushang möglich.</p>
<p>auch sind wahlanfechtungsgründe eingeschränkt. eine anfechtung muß beim arbeitsgericht sein.</p>
<p>gibt es ausländische behinderte, die der deutschen sprache nicht mächtig sind&gt; </p>
<p>grundsätzlich entscheidet der wahlvorstand in form von beschlüssen, wie was gehandhabt wird.</p>
<p>du siehst, erstmal sind einige fragen zu klären...</p>
<p>gruß, traute</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3497</link>
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<pubDate>Sun, 05 Nov 2006 11:16:00 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>traute</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Stimmenauszählung-Wahlvorstand-Benachteiligung Ausländer Muttersprache</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>hätte gern mal von euch gewußt,wie es sich mit der Wahlanfechtung verhält.<br />
Es gab bei der Auszählung der Stimmen Probleme,strichliste wurde nicht korrekt geführt.Ersatzmitglieder des Wahlvorstand wurden ungültige Erklärungen<br />
vorgelegt um zu entscheiden,ober der Stimmzettel gültig ist.<br />
Als ich das Wahlbüro betrat,waren einige Wahlbriefe schon vom Vorsitzenden des Wahlvorstands geöffnet worden,obwohl der Wahlvorstand noch nicht seine -arbeit aufgenommen hatte.<br />
Auch wurden die Ausländischen Kolleginnen/Kollegen nicht in geeigneter Weise<br />
in den Wahlunterlagen unterrichtet.(In Ihrer Muttersprache).<br />
Lt.-Integrationsamt stellt dies eine Wahlanfechtung dar,da diese in Ihrer Wahlhandlung eingeschränkt bzw.behindert wurden.</p>
<p>Vielen Dank für eure Mühe.</p>
<p>Klaus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3495</link>
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<pubDate>Sat, 04 Nov 2006 18:06:27 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>kladian45</dc:creator>
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