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<title>Forum für die SBV - Stimmzettel - Wie muss er aussehen?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Stimmzettel - Wie muss er aussehen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für die schnelle Antwort. Allerdings gibt es zu meiner Anfrage noch eine zweite Antwort, die genau das Gegenteil darlegt. Ist es nun Ermessensache oder gibt es eine klare Festlegung&gt;<br />
Gruß hajue</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 28 Nov 2006 10:11:20 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hajue</dc:creator>
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<title>Stimmzettel - Wie muss er aussehen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Auf dem Wahlzettel wurde dies deutlich gemacht, indem man nicht nur mit Namen und Schulort aufgeführt wurde sondern auch die Amtsbezeichnung, woraus man auf den Einsatz schließen kann.</p>
<p>» Meine Frage: Muss man/ oder kann man die Amtsbezeichnung auf dem Stimmzettel angeben&gt; Gibt es Vorschriften/ Regeln wie ein Wahlzettel auszusehen hat&gt;</p>
<p>In der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen gibt es keine Vorschrift, die es erlaubt, dass der Wahlleiter im <strong>vereinfachten</strong> Wahlverfahren auf den beiden Stimmzetteln Dienstbezeichnungen oder Amtsbezeichnungen einträgt (<a href="http://www.bundesrecht.juris.de/schwbwo/__20.html">§ 20</a> Abs. 3 Satz 2 SchwbVWO). </p>
<p>Ebenso gibt es für das <strong>förmliche</strong> Wahlverfahren keine Ermächtigungsnorm, wonach derartige möglicherweise werbewirksamen Amtsbezeichnungen auf dem Stimmzettel eingetragen werden könnten (<a href="http://www.bundesrecht.juris.de/schwbwo/BJNR019650975.html#BJNR019650975BJNG000302308">§ 9</a> Abs. 2 Satz 2 SchwbVWO). Dies gilt auch für die <a href="http://www.integrationsaemter.de/files/636/FOe_Bekanntmachung_Bewerber.doc">Bekanntmachung</a> der Bewerber, auf der gleichfalls keine Dienstbezeichnungen und keine Amtsbezeichnungen von Gesetzes wegen vorgesehen sind (<a href="http://www.bundesrecht.juris.de/schwbwo/__8.html">§ 8</a> SchwbVWO).</p>
<p>Dies alles mag zwar bei Betriebsratswahlen bzw. Personalratswahlen anders sein. Bei der SBV-Wahl ist dies nach meiner Einschätzung aber nicht zulässig wegen den insoweit <strong>abschließenden</strong> Regelungen in der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen, zumal diese nicht auf das Wahlrecht zum Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder verweisen.</p>
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<pubDate>Sun, 26 Nov 2006 13:08:31 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Wolfgang E.</dc:creator>
</item>
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<title>Stimmzettel - Wie muss er aussehen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo hajue,<br />
erstmal Gratulation zur Wahl des Stellvertreters. :flower: :flower: </p>
<p>» Es gab einen Hinweis, dass nur solche Vertreter gewählt werden sollten ,<br />
» die die unterrichtliche Belastung in der Oberstufe (Klassen 11 - 13)<br />
» kennen. <br />
Wenn er es als Person getan hat, dann ist es m.E. persönliche Wahlwerbung.</p>
<p>» Muss man/ oder kann man die Amtsbezeichnung auf dem Stimmzettel angeben&gt; <br />
Wie aus den <a href="http://www.schwbv.de/text/13_14_stimmzettel.doc">Musterstimmzetteln </a>hier auf diesen Seiten zu sehen ist soll Name, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung angeführt werden.<br />
Somit ist bei einem Beamten auch die Amts- bzw. Dienstbezeichnung möglich.</p>
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<pubDate>Sun, 26 Nov 2006 12:53:44 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
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<title>Stimmzettel - Wie muss er aussehen?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wahl ist bereits gelaufen und ich freue mich darüber, als stell. Mitglied gewählt worden zu sein. Allerdings hat die alte Schwerbehindertenvertretung versucht, meine Wahl mit allen möglichen Mitteln zu verhindern versucht. Ich arbeite als Lehrer am Gymnasium und habe die Lehrbefähigung von Klasse 5-10. In einem Rundschreiben kurz vor der Wahl hat dies die Vertrauensperson (ohne Namen zu nennen) bemängelt. Es gab einen Hinweis, dass nur solche Vertreter gewählt werden sollten , die die unterrichtliche Belastung in der Oberstufe (Klassen 11 - 13) kennen. Auf dem Wahlzettel wurde dies deutlich gemacht, indem man nicht nur mit Namen und Schulort aufgeführt wurde sondern auch die Amtsbezeichnung, woraus man auf den schulischen Einsatz schließen kann. Meine Frage: Muss man/ oder kann man die Amtsbezeichnung auf dem Stimmzettel angeben&gt; Gibt es Vorschriften/ Regeln wie ein Wahlzettel auszusehen hat&gt;<br />
Vielen Dank für die Hilfe und noch ein schönes Wochende<br />
Hajue</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 26 Nov 2006 11:24:53 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hajue</dc:creator>
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