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<title>Forum für die SBV - TVöD: Teilnahmerecht an Sitzungen der Betrieblichen Kommission</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>TVöD: Teilnahmerecht an Sitzungen der Betrieblichen Kommission (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Habe ich als eigenstädiges Organ der Dienststelle neben dem Personalrat ebenfalls das Recht ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Betrieblichen Kommission teilzunehmen (§ 18 Abs. 7 TVöD)&gt;</p>
<p>Ja! Der <strong>Bürgermeister irrt</strong>, wenn er pauschal meint, dass über eine Beteiligung des PR auch eine Beteiligung der SBV sichergestellt sei. Dieser Begründung steht die höchstrichterliche <a href="http://www.schwerbehindertenvertretung.uni-wuerzburg.de/einstellung_-_schritt_fuer_schritt/sbv_ist_nicht_gleich_personalrat">Rechtsprechung</a> entgegen, wonach die Schwerbehindertenvertretung &quot;<strong>ein eigenständiges Organ</strong>&quot; der Dienststelle ist.</p>
<p><strong>Sinn und Zweck</strong> der gesetzlichen Regelung zu den Beteiligungsrechten der SBV ist, dass die SBV durch ihre beratende Teilnahme die Möglichkeit haben soll, auf die Willensbildung bzw. Entscheidungsfindung des Gremiums Einfluss zu nehmen, damit auch die Belange der schwerbehinderten Beschäftigten des Betriebs Berücksichtigung finden können. </p>
<p>In der neueren <strong>Fachliteratur</strong> ist zwischenzeitlich anerkannt, dass nach dem gesetzlichen Regelungszweck des Beteiligungsrechts und nach der höchstrichterlichen <strong>Rechtsprechung</strong> (<a href="http://www.agsv.nrw.de/recht/urteile/Teilnahmerecht.html">BAG, Beschluss</a> vom 21.04.1993, 7 A BR 44/92, Behindertenrecht 1995, Seite 71 ff) auch von einem Beteiligungsrecht der SBV an den Sitzungen der &quot;Betrieblichen Kommission&quot; nach <a href="http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/122300/publicationFile/13285/TVoeD.pdf;jsessionid=7CE68543BD58A1F0FC19598F40CA7D74#page=27">§ 18 Abs. 7</a> VKA TVöD über die Gewährung von Leistungsprämien auszugehen ist (<a href="http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/broschueren/betriebliche_kommission.pdf">Behindertenrecht</a> Heft 4/2007, Seite 104).</p>
<p><em>&quot; (7) Bei der Entwicklung und beim ständigen Controlling des betrieblichen Systems wirkt eine betriebliche Kommission mit, deren Mitglieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat aus dem Betrieb benannt werden. Die betriebliche Kommission ist auch für die Beratung von schriftlich begründeten Beschwerden zuständig, die sich auf Mängel des Systems bzw. seiner Anwendung beziehen. Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der betrieblichen Kommission, ob und in welchem Umfang der Beschwerde im Einzelfall abgeholfen wird. Folgt der Arbeitgeber dem Vorschlag nicht, hat er seine Gründe darzulegen. Notwendige Korrekturen des Systems bzw. von Systembestandteilen empfiehlt die betriebliche Kommission. Die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung bleiben unberührt.&quot;</em></p>
<p><strong>Kontextlink</strong><br />
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=4684#p4708]Paritätische Kommission (PaKo)[/link]<br />
<a href="http://www.tdl.bayern.de/TV-Laender-Reform/TV-L/default.asp ">§ 17 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5465</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5465</guid>
<pubDate>Fri, 29 Jun 2007 07:34:45 +0000</pubDate>
<category>TVöD / TV-L</category><dc:creator>Wolfgang E.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ede vom Bayerwald,</p>
<p>Also, einen Straftatbestand nach SGB IX §155 kann ich nicht erkennen wohl aber einen OwiG Tatbestand nach § 156 SGB IX. </p>
<p>Sowohl der Beauftragten des Arbeitgebers als auch der Behördenleitung ist dies aber genauestens bekannt. Auch die nur beratende Teilname in der betrieblichen Kommission wird lt. einer von mir durchgeführten Umfrage in einigen Verwaltungen kategorisch abgelehnt. Ich befürchte, dass wenn das Teilnahmerecht mit der Brechstange durchgesetzt wird, die weitere Arbeit unnötig erschwert wird und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unmöglich wird. </p>
<p>Den Hinweis, die Gewerkschaften mit einzubinden nehme ich gerne auf. Dieses scheint mir insgeamt ein guter Weg zu sein, da das ganze Dilemma mit den Leistungsprämien ja den Tarifvertragsparteien zu verdanken ist.</p>
<p>Mir geht es eigentlich darum, auf diesem Weg mit den Erfahrungen in gleich oder ähnlich gelagerten Fällen, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. </p>
<p>Gibt es bereits Beriebsvereinbarungen bezüglich der Leistungsorientierten Bezahlung im öffentlichen Dienst (LoB), die Regelungen bezüglich der Gruppe der Schwerbehinderten Menschen enthalten&gt;</p>
<p><br />
Herzliche Grüße</p>
<p>Heinz SBV<br />
<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4734</link>
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<pubDate>Fri, 30 Mar 2007 07:16:30 +0000</pubDate>
<category>TVöD / TV-L</category><dc:creator>Heinz SBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Heinz,</p>
<p>als Ergänzung noch. </p>
<p>Bist ja im öffentlichen Dienst und wir sind da ja alle darauf verpflichtet, alle bestehenden Gesetze von Bund und Land peinlichst genau einzuhalten, der Beamte schwört das sogar! <br />
Und es wäre doch nicht ganz positiv zu sehen, wenn die Gesetze und Verordnungen des eigenen Arbeitgebers, die Schwerbehinderte zum Thema haben durch die Beamten nicht eingehalten würden. </p>
<p>Wäre nach Dienstrecht ja unter Umständen sogar ein Dienstvergehen mit entprechenden dienstrechtlichen Folgen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4733</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4733</guid>
<pubDate>Fri, 30 Mar 2007 07:00:05 +0000</pubDate>
<category>TVöD / TV-L</category><dc:creator>Ede vom Bayerwald</dc:creator>
</item>
<item>
<title>TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Heinz,</p>
<p>Also wenn schon die beratende Teilnahme verwehrt wird, so wirst du dich doch massiver wehren müssen. </p>
<p>weise doch noch einmal dringlichst darauf hin, was im Gesetz SGB IX steht, von wegen BERATENDE Teilnahme, ohne Stimmrecht!</p>
<p>Weise darauf hin, dass diese Verweigerung der Teilnahme unter Umständen ein Straftatbestand nach SGB IX §156 sein könnte und dass diese Strafen, die dann möglicherweise folgen persönliche Strafen sind, für die, die die Einladung trotz Hinweis auf die Gesetzeslage weiterhin verweigern.<br />
Wichtig ist der Hinweis, dass es nicht darum geht die festgeschriebene Kommissionsgröße zu sprengen, sondern das Gesetz zu erfüllen, das als Bundesgesetz über allen Tarifvertraglichen Regelungen steht. <br />
Es geht NUR UM BERATENDE TEILNAHME!</p>
<p>Nimm allerdings bitte doch auch gleich Kontakt auf zu allen möglichen Gewerkschaften, bei euch im Hause, dass die sich doch endlich mal auch für die Belange der Schwerbehindderten stark machen und den Arbeitgeber auch auf die Gesetzeslage hinweisen!!</p>
<p>Und wie sieht das aus, mal schüchtern auf das neue AGG hinzuweisen und das deine Teilnahme (beratend reicht ja), in der Regel belegen dürfte, dass dann keine Benachteiligung Behinderter als grundätzlich angenommen werden könnte, sondern höchstens im Einzelfall nachgewiesen werden müßte!&gt;&gt;!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4730</link>
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<pubDate>Fri, 30 Mar 2007 05:56:03 +0000</pubDate>
<category>TVöD / TV-L</category><dc:creator>Ede vom Bayerwald</dc:creator>
</item>
<item>
<title>TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ede vom Bayerwald,</p>
<p>soweit ich nicht in die Kommission berufen bin, habe ich ein Teilnahmerecht; ja das ist mir klar. </p>
<p>Die Teilnahme an der Sitzung wird mir aber bereits verwehrt. Insofern stellt sich díe Frage, wie und ob es überhaupt noch Sinn macht das Teilnahmerecht durchzusetzen. Was kann die SBV dann dort überhaupt noch durchsetzen&gt; </p>
<p>Ich denke wenn das eigentliche Bewertungsverfahren läuft, wird möglichweise eine Beteiligung durch den AG erfolgen.</p>
<p>Gibt es ähnliche Erfahrungen&gt;</p>
<p>Herzliche Grüße</p>
<p>Heinz</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4718</link>
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<pubDate>Wed, 28 Mar 2007 14:34:32 +0000</pubDate>
<category>TVöD / TV-L</category><dc:creator>Heinz SBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Heinz<br />
Soweit du nicht in die Kommission berufen bist, so hast du ein Teilnahmerecht, soweit es um Fragen von Schwerbehinderten im einzelnen oder besonderen geht. Steht so im Bundesgesetz, kann durch LAndesgesetz nicht aufgeweicht oder geändert werden.</p>
<p>ALLERDINGS besteht dein Teilnahmerecht nur in einer beratenden Funktion, so zumindest die bisherigen tariflichen Lösungen zwischen den Tarifparteien.<br />
(Ob das vor Gericht standhält, soweit Ländergesetze und -Regelungen im Schwerbehindertenfragen der SBV im PR ein Stimmrecht zugestehen, wäre erst noch gerichtlich durch zu fechten).<br />
Die Kommission hat nur das Recht dir zu zu hören, nicht die Pflicht und schon garnicht die Pflicht, dir beizupflichten in den Abstimmungen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4717</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4717</guid>
<pubDate>Wed, 28 Mar 2007 14:21:32 +0000</pubDate>
<category>TVöD / TV-L</category><dc:creator>Ede vom Bayerwald</dc:creator>
</item>
<item>
<title>TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>bin in der SBV einer ca. 1.000 Personen starken Kommunalverwaltung in NRW.</p>
<p>Auch hier lehnt die Behördenleitung eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch z.B Teilnahme an Sitzungen der  betrieblichen Kommission ab. Auf das evtl. Zeitproblem wurde bereits hingewiesen. Eigentlich schade, weil wir als Vetretung der Behinderten doch agieren und nicht nur reagieren möchten. Mitgestalten ist doch besser als widerwillig abnicken!</p>
<p>Habe auch bei benachbarten Behörden nachgefragt. Teilweise wird die SBV beteiligt und zu Sitzungen der betrieblichen Kommission eingeladen und in vielen anderen Fällen wird es strikt abgelehnt und die SBV wird  vermutlich erst im Bewertungsverfahren informiert/beteiligt. Ich persönlich sehe es als groben Verstoß bestehender, gesetzlicher Beteiligungsrechte der SBV an, die möglicherweise auch aufgrund der derzeitigen politischen Lage (Schwächung der Personalvertretungsrechte in NRW) Schule machen werden.</p>
<p>Wie gehen wir jetzt weiter vor&gt; Ich denke, wenn der Weg über Beschlußaussetzung oder Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren beschritten wird, kommt noch mehr Druck auf den Kessel und vernünftige Gespräche werden zukünftig kaum noch möglich sein.</p>
<p><br />
Es wäre schön, wenn jemand Hilfestellung leisten könnte!</p>
<p>Herzliche Grüße </p>
<p>Heinz<br />
<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4714</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4714</guid>
<pubDate>Wed, 28 Mar 2007 12:19:11 +0000</pubDate>
<category>TVöD / TV-L</category><dc:creator>Heinz SBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Alexander,</p>
<p>wenn es etwas nutzt...ich stimme der Aussage von Wolfram zu...wenn sich weitere Forumsteilnehmer anschließen wollen...bitte schön..nur bitte keine Scheu..</p>
<p>Gruß<br />
David<br />
VPschwbM</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4316</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4316</guid>
<pubDate>Thu, 08 Feb 2007 21:03:18 +0000</pubDate>
<category>TVöD / TV-L</category><dc:creator>David</dc:creator>
</item>
<item>
<title>TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Alexander,<br />
leider habe ich Deine Anfrage erst heute gelesen.</p>
<p>1.) LOB ist eine Veränderung der Arbeitsorganisation und greift in die Arbeitsinhalte ein, von daher sind wir aus meiner Sicht nach § 81. Abs.4 Pkt.4 mit im Boot.<br />
2.) § 95. Abs.4 + 5 Ermöglicht uns an allen Sitzungen des PR/Betr.Rat und an allen Sitzungen von Fachausschüssen, in dem der PR vertreten ist teilzunehmen<br />
Wir sind zu allen Gesprächen zwischen Arbeitgeber und Personalrat hinzu zu ziehen und zwar nur in beratender Funktion ohne Stimmrecht.<br />
3.)sind wir nach § 95.2. 1.Satz SGB IX in allen Dingen die, nach neuster Rechtssprechung, schwerbehinderte Kolleginnen/Kollegen berühren könnten (!) anzuhören.<br />
Zu dieser Anhörung gehört eine ganz genaue Unterrichtung durch den Arbeitgeber, dann muß er Dir Zeit einräumen, das Du Dir ein Bild machen kannst, Deine Stellungnahme abgibst. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Dir seine Entscheidung über Deine Bedenken mitzuteilen.</p>
<p>Bei einer so großen und entscheidenden Dienstvereinbahrung braucht das natürlich seine Zeit, und dem Arbeitgeber laufen die vom TVöD vorgegebenen Termine davon.</p>
<p>Ich würde meinem Arbeitgeber diesen Zeitaufwand deutlich machen, und ihm erklären, dass ich auch die LOB im Interesse der Kolleginnen/Kollegen einführen will (obs stimmt ist eine andere Sache, ich halte davon gar nichts) und damit man die Termine einhalten kann bietest Du an, beratend in der Kommission mitzuarbeiten, weil sich dann ja die Anhörung erledigt hat.</p>
<p>Geht er auf den Vorschlag nicht ein, würde ich auf das Anhörungsverfahren bestehen und mir mit der Stellungnahme Zeit lassen. Das Thema ist sehr umfangreich.<br />
Sollte der Arbeitgeber Dich nicht in der Kommission zulassen und Dir die Dienstvereinbarung nicht zur Anhörung vorlegen, kannst Du beim Arbeitsgericht dagegen eine einstweilige Verfügung verlangen.<br />
Liebe Grüsse<br />
Wolfram</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4315</link>
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<pubDate>Thu, 08 Feb 2007 18:44:52 +0000</pubDate>
<category>TVöD / TV-L</category><dc:creator>wolfram</dc:creator>
</item>
<item>
<title>TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>habe heute ein Schreiben vom Bürgermeister erhalten hier ein ausschnitt:</p>
<p>&quot; Die betriebliche Kommission wird vom Bürgermeister nach §18 Abs. 7 TVÖD berufen. Ihr gehören zwei Vertreter der Dienststelle und zwei Vertreter des Personalrates an. Die BK wirkt -unbeschadet der Beteiligungsrechte des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung -  bei allen generellen Regelungen zur Einfühung mit. Über die Beteiligung des Personalrates ist auch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung sichergestellt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist der von Ihnen Zitierte &amp; 95 SGB IX. Demnach ist eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung für die von Ihnen genannten Fälle gewährleistet.</p>
<p>Für eine Berufung in die Betriebliche Kommission sehe ich keine Veranlassung&quot;</p>
<p>Wie gehe ich jetzt vor, stimmt dies, oder habe ich,als eigenstädiges Organ neben dem Personalrat ebenfalls das recht ohne Stimmrecht an der Kommission teilzunehmen&gt;&gt;</p>
<p>Bitte um Hilfestellung, da ich zügig eine Antwort schreiben möchte.</p>
<p>Gruß <br />
Alexander</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4274</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4274</guid>
<pubDate>Mon, 05 Feb 2007 17:26:23 +0000</pubDate>
<category>TVöD / TV-L</category><dc:creator>Alexander</dc:creator>
</item>
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