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<title>Forum für die SBV - Wird unser BR aufgelöst? Haben keine Nachrücker mehr!</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wird unser BR aufgelöst? Haben keine Nachrücker mehr! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Anja,</p>
<p>ergänzend zu den Hinweisen von Hans-Peter noch:</p>
<p><strong>Es gilt für die Übergangszeit dann der § 22 BbetrVG</strong></p>
<p><em><strong>§ 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats<br />
In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist.</strong></em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4601</link>
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<pubDate>Wed, 14 Mar 2007 18:44:59 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wird unser BR aufgelöst? Haben keine Nachrücker mehr! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Anja, </p>
<p>» Von den 3 Nachrückern werden 2 betriebsbedingt<br />
» gekündigt! <br />
Warum&gt; Stimmt ihr da zu&gt; Da greift doch das <a href="http://bundesrecht.juris.de/kschg/__15.html">KüSchG §15</a>.</p>
<p>» d.h. wir sind dann nur noch zu 4 br-leute statt 5, und keine nachrücker<br />
» mehr! Dürfen wir so bis zur nächsten wahl weitermachen&gt;&gt;&gt;<br />
Laut Gesetz - NEIN.</p>
<p>» oder kann der chef neuwahlen verlangen&gt;&gt;&gt;<br />
Was hat er davon&gt; </p>
<p>» wir möchten keine neuwahlen, und bis zur nächsten regulären wahl<br />
» weitermachen.<br />
Warum&gt;</p>
<p>Zur Klarstellung hier noch mal die Rechtslage aus dem BetrVG:</p>
<p><strong>§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen</strong><br />
(2) Außerhalb dieser Zeit <strong>ist </strong>der Betriebsrat zu wählen, wenn<br />
 2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,</p>
<p><strong>Kommentierung:</strong><br />
Kann im BR die nach §  9 vorgesehene Zahl der Mitglieder auch nach dem Nachrücken von Ersatzmitgliedern nicht mehr erreicht werden bzw. stehen Ersatzmitglieder nicht mehr zur Verfügung, hat Neuwahl zu erfolgen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4600</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4600</guid>
<pubDate>Wed, 14 Mar 2007 18:41:59 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wird unser BR aufgelöst? Haben keine Nachrücker mehr!</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
wir haben gerade ein riesen Problem!<br />
Unser BR besteht aus 5 Leuten. Seid 2 Jahren!<br />
Nun hat 1 BR gekündigt! Von den 3 Nachrückern werden 2 betriebsbedingt<br />
gekündigt! der letzte Nachrücker wird selbst kündigen!<br />
d.h. wir sind dann nur noch zu 4 br-leute statt 5, und keine nachrücker mehr!<br />
dürfen wir so bis zur nächsten wahl weitermachen&gt;&gt;&gt;<br />
oder kann der chef neuwahlen verlangen&gt;&gt;&gt;<br />
wir möchten keine neuwahlen, und bis zur nächsten regulären wahl weitermachen.</p>
<p>bitte helft uns!</p>
<p>danke<br />
anja</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4599</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4599</guid>
<pubDate>Wed, 14 Mar 2007 18:25:22 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>anja</dc:creator>
</item>
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