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<title>Forum für die SBV - Erneuter Antrag</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Erneuter Antrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hi ingo,<br />
nur zur info: die AfA in schwerin ist manchmal etwas &quot;komisch&quot;, kenne ich auch.<br />
gruß, traute</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4710</link>
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<pubDate>Tue, 27 Mar 2007 21:50:38 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>traute</dc:creator>
</item>
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<title>Erneuter Antrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hans-Peter,<br />
ich habe heute durch einen dummen (oder auch glücklichen) Zufall einen Mitarbeiter eines Arbeitsamtes kennengelernt, der mir gesagt hatte, wie es richtig ist. Daraufhin habe ich den Integrastionsfachdienst angerufen und -oh Wunder- die Mitarbeiterin kennt die Mitarbeiterin im AfA persönlich sehr gut!<br />
Die klärt das jetzt mit Ihr nochmal im persönlichen Gespräch und ist sehr sicher, dass das alles so geht, wie ich es mir wünsche.<br />
Moral von der Geschicht: Kontakte knüpfen, möglichst andere mit ins Boot holen, dann geht vieles. Man kann sich austauschen, Positionen klar machen und Zwänge verstehen.</p>
<p>Danke jedenfalls und: Super Board, ist meine erste Wahl bei Fragen und Problemen. Mach möglichst immer so weiter!</p>
<p>Gruß aus Hamburg<br />
Ingo<br />
PS: Es heißt übrigens in meinem zweiten Posting oben &quot;Bescheid&quot; nicht Bescheis&quot;. Aber wie gesagt: ich bin rechtlich blind (&lt;2% Sehfähigkeit)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4707</link>
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<pubDate>Tue, 27 Mar 2007 14:55:16 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Ingo Roida</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erneuter Antrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke, Hans-Peter!<br />
Allerdings ist es ein wenig (oder sagen wir mal SEHR) optimistisch, zu erwarten, dass die AfA mir bestätigt, dass die das nicht richtig machen...</p>
<p>Es war jetzt auch nur eine Anfrgae des AfA bei der Schwerbehinderten, also kein Bescheis, gegen den man Widerspruch einlegen kann (und natürlich sollte)<br />
O-Ton von der AfA bei dem Anruf bei der Kollegin: Ja, wenn Sie mir das jetzt nicht sagen, wie sich das mit dem Kündigungsschutz verhält, dann entscheide ich das nach Aktenlage, weil ich das noch vor meinem Urlaub vom Tisch haben möchte (30.03.07). Nur: Wie wollen die das enrscheiden&gt;! Aufgrund der alten Unterlagen&gt;! Ich denke auch, dass der Arbeitgeber nicht Verfahrensbeteiligter ist - wie wollen die also entscheiden lediglich aufgrund der Aussage eines Nicht-Verfahrensbeteiligten&gt; Wenn sie die SBV und den BR nicht einmal erneut anfragen&gt; Ich schreibe der AfA ja noch eine ausführliche Stellungnahme zu der Notwendigkeit der Gleichstellung, nur ist &quot;der Jurist&quot;  gerade im Urlaub und ich wollte deshalb eine Terminverlängerung, um mich mit ihm besprechen zu können.<br />
Aber gut, wenn das AfA das so will, können Sie danach auch gern den Widerspruch bearbeiten. Oder den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" />. Damit werden die auch viel Spass haben...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4703</link>
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<pubDate>Mon, 26 Mar 2007 19:13:35 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Ingo Roida</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erneuter Antrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ingo, <br />
» Nun schreibt die AfA die Schwerbehinderte an und teilt mit, dass der<br />
» ArbGeb. ja seinerzeit geschrieben habe, sie sei unkündbar. Mich dagegen<br />
» haben die als SBV nicht nochmals befragt. <br />
In diesem Schreiben sollte eigentlich eine Widerspruchsmöglichkeit angegeben sein. Diese unbedingt nutzen. Ggf. gewerkschaftlichen Rechtsschutz einschalten.</p>
<p>» Mir ist so, als hätte ich schon<br />
» mal gelesen, dass neue Anträge auch völlig ohne Rücksicht auf die Aussagen<br />
» im alten Antrag bearbeitet werden müssten. Nun finde ich das aber nicht<br />
» mehr. Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen&gt;<br />
Ich denke, dass die AfA die die Frage beantworten sollte.</p>
<p>» Hintergrund ist der, dass die SBV der DAK in letzter Zeit immer häufigewr<br />
» Anträge trotz der so genannten 15/40-Regelung durchbekommt. Allerdings<br />
» nur, wenn die auch entsprechend begründet werden, was damals nicht der<br />
» Fall war.<br />
Tipps zur Begründung siehe hier: <a href="http://www.schwbv.de/pdf/workshop__gleichstellung__fragen__antworten.pdf">http://www.schwbv.de/pdf/workshop__gleichstellung__fragen__antworten.pdf</a><br />
Insbersondere die Kapitel (Beamte) sind in deinem Fall interessant.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4702</link>
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<pubDate>Mon, 26 Mar 2007 18:41:23 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erneuter Antrag</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, Ihr Lieben,<br />
vorab: Ich habe im Forum gesucht und keine Antwort auf meine Frage gefunden. Allerdings bin ich hochgradig sehbehindert und überlese/übersehe manchmal auch etwas.<br />
Ich bin SBV bei der DAK und habe gerade einen neuen Antrag aufGleichstellung für eine Kollegin gestellt. Sie ist eigentlich unkündbar nach dem Ersatzkassentarifvertrag - aber das ist bei dem Change-Prozess wohl eher Makulatur. Das Problem ist, dass mein Vorgänger schon mal einen Antrag gestellt hatte und eine etwas eigentümliche Stellungnahme abgegeben hatte und auch der ArbGeb hatte sich mit der Erklärung eher schwer getan.<br />
Nun schreibt die AfA die Schwerbehinderte an und teilt mit, dass der ArbGeb. ja seinerzeit geschrieben habe, sie sei unkündbar. Mich dagegen haben die als SBV nicht nochmals befragt. Mir ist so, als hätte ich schon mal gelesen, dass neue Anträge auch völlig ohne Rücksicht auf die Aussagen im alten Antrag bearbeitet werden müssten. Nun finde ich das aber nicht mehr. Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen&gt;<br />
Hintergrund ist der, dass die SBV der DAK in letzter Zeit immer häufigewr Anträge trotz der so genannten 15/40-Regelung durchbekommt. Allerdings nur, wenn die auch entsprechend begründet werden, was damals nicht der Fall war.</p>
<p>Verzeiht mir die Tippfehler - ich kann sie nicht oder nur sehr schlecht sehen.</p>
<p>Viele Grüße aus Hamburg<br />
PS: Der Antrag läuft bei der AfA Schwerin. Manchmal ticken die Uhren ja auch ein bißchen anders. Hat jemand mit denen Erfahrungen gesammelt&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4700</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4700</guid>
<pubDate>Mon, 26 Mar 2007 16:25:03 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Ingo Roida</dc:creator>
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