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<title>Forum für die SBV - Ausweis oder Bescheid??</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid?? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tanja,</p>
<p>Zum Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, des Grades der Behinderung und weiterer gesundheitlicher Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen nach dem SGB IX oder nach anderen Vorschriften sind, erhält der behinderte Mensch, dessen GdB mindestens 50 beträgt, einen Ausweis. </p>
<p>Gem. § 69 Abs. 5 Satz 2 SGB IX dient der Ausweis dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen.</p>
<p>Die Schwerbehinderteneigenschaft ist also (z. B. beim Arbeitgeber/Dienstherrn) durch Vorlage einer Kopie des Ausweises nachzuweisen.</p>
<p>Der Bescheid selbst, in dem die einzelnen gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgeführt sind, wird nur im Rahmen der behinderungsbedingten Arbeitsplatzausstattung benötigt. Hierdurch kann dann nachgewiesen werden, dass die besondere Arbeitsplatzausstattung zum Ausgleich amtlich festgestellter behinderungsbedingter Einschränkungen notwendig ist.</p>
<p>Nachfolgend ein Link für eine Broschüre des Integrationsamtes des LWL Münster<br />
<a href="http://www.lwl.org/abt61-download/PDF/broschueren/Heft_5_August_2005_BF.pdf">http://www.lwl.org/abt61-download/PDF/broschueren/Heft_5_August_2005_BF.pdf</a></p>
<p>Viele Grüße<br />
auch an alle anderen</p>
<p>Heinz SBV :flower:</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4964</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4964</guid>
<pubDate>Thu, 26 Apr 2007 06:55:07 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>Heinz SBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid?? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen lieben Dank.</p>
<p>Ich bin ja auch immer für Offenheit und Kommunikation. Ich habe es mir schon gedacht, dass es da keine klare Rechtsprechung gibt. </p>
<p>Bei einem VDK-Seminar wurde uns gesagt, man bräuchte auf keinen Fall den Bescheid vorlegen, da auf dem Ausweis alle relevanten Angaben stehen.</p>
<p>Mir ging es bei meiner Frage darum ob es eine gesetzliche Regelung gibt&gt;</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Tanja</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4963</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4963</guid>
<pubDate>Thu, 26 Apr 2007 03:36:19 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>Tanja</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid?? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Pia,</p>
<p>der AG <em><strong>MUSS</strong></em> den Feststellungsbescheid den entsprechenden Anträgen beifügen, sonst geben diese die Anträge wegen Unvollständigkeit zurück.</p>
<p>Es gibt auch keinen Grund den AG den Feststellungsbescheid nicht zu geben. Wie geschrieben, bei der Kopie für den AG die Gründe abdecken.</p>
<p>Dem AG müssen aber ggf. die sich aus der Behinderung ergebenen Auswirkungen, sofern sie für den Beruf/ die Tätigkeit relevant sind mitgeteilt werden. So auch die Aussage des BAG, z.B. ein Dachdecker welcher Gleichgewichtsausfälle hat oder an Epilepsie leidet. Dieses würde eine Gefahr für den Betroffenen und andere darstellen.</p>
<p>PS: Auch dieses wurd schon des öffteren hier behandelt.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4962</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4962</guid>
<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 16:38:37 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid?? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>bei den von Dir aufgeführten Beispielen kann ich nicht sehen, warum der AG eine Kopie des Feststellungsbescheides erhalten soll. Es genügt doch völlig wenn die Rehaträger ihn vom Betroffenen direkt erhalten.</p>
<p>Es würde mich sehr interessieren nach welchen Verordnungen der AG eine Kopie verlangen könnte. </p>
<p>Pia</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4958</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4958</guid>
<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 15:08:08 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>Pia</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid?? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tanja,</p>
<p>der AG hat ggf. Anspruch auf beides. Anspruch auf eine Ausweiskopie ist grundsätzlich. Weiter kann der AG aber auch einen Anspruch auf eine Kopie des Feststellungbescheides haben. Will der AG zum Beispiel bei der AA eine Mehtfachanrechnung oder bei dem IA oder anderen REHA-Trägern Mittel beantragen so benötigt er für diese Anträge auch eine Kopie des Feststellungsbescheides. Aber man kann hier dann die im Bescheid aufgeführten Gründe abdecken.</p>
<p>Ich empfehle den Koll. immer dem AG und mir als SchwbV gleich von beiden entsprechende Kopien zu geben. Bei den Kopien für mich (SchwbV) bitte ich auch stets die im Bescheid aufgeführten Gründe NICHT abzudecken. Denn diese Infos sind für mich als SchwbV ggf. wichtig wenn ich dazu betragen soll, dass die in der Behinderung liegenden Gründe entsprechend beachtet werden, zB. auch bei der Arbeitsplatzausstattung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4955</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4955</guid>
<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 10:32:47 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid?? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» » Ich hoffe ich habe Ihnen keine Umstände gemacht und wenn doch, kann ich es<br />
» nicht mehr ändern.<br />
» <br />
» Vielen Dank trotzdem und demnächst weniger vorwurfsvoll wäre<br />
» angebrachter.</p>
<p>&gt;&gt;&gt;&gt;<br />
<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4951</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4951</guid>
<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 05:58:25 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>BirgitKE</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid?? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frau Birgit,</p>
<p>Ich habe mehrere Begriffe in die Suchfunktion eingegeben und leider nichts gefunden. <br />
Ich hoffe ich habe Ihnen keine Umstände gemacht und wenn doch, kann ich es nicht mehr ändern.</p>
<p>Vielen Dank trotzdem und demnächst weniger vorwurfsvoll wäre angebrachter.</p>
<p>Freundliche Grüße Tanja</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4949</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4949</guid>
<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 04:59:55 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>Tanja</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid?? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tanja,</p>
<p>mit der Suchfunktion und Eingabe Ausweis wäre Dir sicher geholfen... <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <br />
Genau diese Frage wurde nämlich erst vor wenigen Tagen beantwortet...</p>
<p>Aber um Dir Arbeit zu ersparen:</p>
<p>F.J. Duewell (Vorsitzender Richter am BAG) meint dazu:</p>
<p>Der Arbeitnehmer, der sich gegenüber Dritten (Arbeitgebern, Finanzverwaltung, Verkehrsunternehmen, Behörden, Sozialversicherungsträgern) auf eine Schwerbehinderung beruft, ist für deren Vorliegen darlegungs- und beweisbelastet. <br />
Mit Schwerbehindertenausweis, der nach § 69 Abs. 5 Satz 1 SGB IX auf Antrag des schwerbehinderten Menschen vom Versorgungsamt auszustellen ist, können die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, der GdB und die weiteren gesund heitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen verbindlich nachgewiesen werden. Der Ausweis über die Eigenschaft als behinderter Mensch erleichtert dem Arbeitnehmer insbesondere im Kündigungsschutzprozess den Nachweis, ohne die im Feststellungsbescheid aufgeführten Funktionsbeeinträchtigungen offenbaren zu müssen. Das Gesetz verwehrt es dem Arbeitnehmer jedoch nicht, die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch auch auf sonstigem Wege nachzuweisen.</p>
<p>Gruß<br />
Birgit</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4948</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4948</guid>
<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 04:43:46 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>BirgitKE</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid??</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo an Alle,</p>
<p>habe leider mit der Suchfunktion nichts Adäquates gefunden...</p>
<p>Gibt es eine gesetzliche Quelle die aussagt, dass man dem Arbeitgeber nur den Ausweis vorlegen muss&gt;</p>
<p>Vielen Dank.</p>
<p>Tanja</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4946</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4946</guid>
<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 03:40:43 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>Tanja</dc:creator>
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