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<title>Forum für die SBV - Wenn der Stellvertreter aus dem Unternehmen ausscheidet</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Wenn der Stellvertreter aus dem Unternehmen ausscheidet (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tina,</p>
<p>Ihr hattet bei der Wahl beschloßen, wieviel Stellvertreter ihr wählen wollt.</p>
<p>Wenn ihr aber für diese &quot;Positionen&quot; mehr Bewerber hattet, dann sind diese &quot;überzähligen&quot; Bewerber nach der Wahl aussen vor.</p>
<p>Sollte durch Ausscheiden der Stellis ein oder mehrere Stellvertreterposten vacant werden, so sind die nicht gewählten Bewerber NICHT Nachrücker in die Stellvertreterpositionen!! <br />
Nachrücken NUR in der Reihe der GEWÄHLTEN Stellis!! Wenn da dann der letzte ausgeschieden ist, durch NAchrücken oder Rücktritt/Rente, dann MUSS neu gewählt werden!!</p>
<p>Dann können die bei der letzten Wahl rausgefallenen Bewerber ja neu antreten und die Karten werden neu verteilt.</p>
<p>Gruß<br />
Ede vB</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4979</link>
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<pubDate>Mon, 30 Apr 2007 06:32:35 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Ede vom Bayerwald</dc:creator>
</item>
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<title>Wenn der Stellvertreter aus dem Unternehmen ausscheidet (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tina,</p>
<p>wir hatten auch dieses Thema zwar schon des öffteren auch. Da Du offenbar neu im Mandat und auch nocht neu hier in unserer Runde bist, neben einem Willkommen hier die Antwort:</p>
<p>Es kommt hier darauf an was ihr bei der Wahl bestimmt/beschlossen hattet. Hatte ihr euch auf 2 Stellvertreter festgelegt und beide scheiden aus, so habt ihr keine gewählten Stellvertreter mehr. Ihr müsst als neuen Stellvertreter wählen (nachwählen).</p>
<p>SchwbVWO, § 17  Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds.</p>
<p>Scheidet das einzige stellvertretende Mitglied aus oder ist ein stellvertretendes Mitglied noch nicht gewählt, bestellt die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einen Wahlvorstand. Der Wahlvorstand hat die Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter für den Rest der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einzuleiten. Im Übrigen gelten die §§ 1 bis 16 entsprechend.</p>
<p>Siehe auch: <a href="http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/__17.html">http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/__17.html</a></p>
<p>Besorge Dir doch vom IA die Wahlbroschüren</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4973</link>
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<pubDate>Fri, 27 Apr 2007 16:31:47 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<item>
<title>Wenn der Stellvertreter aus dem Unternehmen ausscheidet</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
wir haben eine Schwerbehindertenvertretung in unserem Unternehmen. Diese setzt sich aus der Vertrauensperson und ihrem Stellvertreter zusammen.<br />
Nun wird der Stellvertreter in kürze aus dem Unternehmen ausscheiden und sein Stellvertreter auch.<br />
Meine Frage:<br />
Rückt jetzt an die Stelle des Stellvertreters der der die meisten Stimmen hatte nach den Gewählten oder muss ein neuer Stellvertreter gewählt werden&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4972</link>
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<pubDate>Fri, 27 Apr 2007 13:44:28 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Tina</dc:creator>
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