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<title>Forum für die SBV - Re: Arbeitnehmerpflicht???</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Re: Arbeitnehmerpflicht??? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christian,</p>
<p>zum ersten Teil deiner Frage kann ich nur soviel <br />
sagen: Der Koll. ist ja Behindert, dieses müßte er auf <br />
Nachfragen im Einstellungsgespräch wahrheitsgemäß <br />
beantworten (so ist z.Zt. noch die Rechtslage). Wirkt <br />
sich die behinderung negativ auf sein jetziges <br />
Arbeitsverhältnis aus oder stellt ggf. eine Gefahr für <br />
sich oder andere dar, so hat er auch ein <br />
Offenbarungspflicht.</p>
<p>Zum zweiten Teil Deiner Farge: Nimmt man das Gesetz <br />
und die Kommentierung wörtlich, so hat er kein <br />
Teilnahmerecht an der Schwerbehindertenversammlung <br />
gem. § 95 SGB IX</p>
<p>Hier ein Auszug aus dem Kommentar: <br />
Versammlung schwerbehinderter Menschen<br />
Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, <br />
mindestens einmal kalenderjährlich eine Versammlung <br />
der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im <br />
Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen. Es <br />
liegt im pflichtgemäßen Ermessen der <br />
Schwerbehindertenvertretung, ob und wie viele <br />
Versammlungen sie durchführen will. Hierbei ist das <br />
berechtigte Interesse der schwerbehinderten Menschen <br />
zu beachten, über ihre besondere Lage im Betrieb oder <br />
in der Dienststelle sowie über anstehende <br />
Veränderungen rechtzeitig und ausführlich informiert <br />
zu werden. Nur solche zusätzlichen Versammlungen, die <br />
einem berechtigten Informationsbedürfnis entsprechen, <br />
lösen eine Vergütungspflicht des Arbeitgebers aus (BAG <br />
EzA § 43 BetrVG 1972 Nr. 2). </p>
<p>An der Versammlung haben alle im Betrieb oder in der <br />
Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und <br />
gleichgestellten Menschen, die nach § 94 Abs. 2 SGB IX <br />
wahlberechtigt sind, ein Teilnahmerecht. Sie müssen <br />
zur Versammlung eingeladen werden. 35 <br />
Die Schwerbehindertenversammlung ist nicht öffentlich <br />
(vgl. § 42 Abs. 1 BetrVG, § 48 Abs. 1 BPersVG). Der <br />
Arbeitgeber ist unter Mitteilung der Tagesordnung <br />
einzuladen. Er hat ein Rederecht in der Versammlung <br />
(vgl. § 42 Abs. 2 BetrVG). Teilnahmeberechtigt sind <br />
ebenfalls alle Personen, die nach § 99 SGB IX gehalten <br />
sind, zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen im <br />
Betrieb oder der Dienststelle zusammenzuarbeiten. <br />
Vertreter der Integrationsämter, der Arbeitsämter und <br />
der übrigen Rehahabilitationsträger haben auf <br />
Einladung durch die Schwerbehindertenvertretung das <br />
Recht auf beratende Teilnahme an den Versammlungen. </p>
<p>Er müßte also erst einen Antrag auf Gleichstellung <br />
stellen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass er <br />
einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung <br />
stellt. Es könnte ja sein, dass im Rentenverfahren <br />
nicht alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit <br />
behandelt wurden und somit bestünde die Möglichkeit, <br />
dass ein GdB &gt; 40 zuerkannt würde.</p>
<p>Bernhard</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=542</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=542</guid>
<pubDate>Thu, 23 Sep 2004 09:48:00 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Arbeitnehmerpflicht???</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,hoffe mir kann da jemand mal helfen &gt;&gt; Muss ein <br />
Arbeitnehmer,der von einem früheren arbeitsunfall in <br />
einer anderen Firma Rente bezieht,dieses beim neuen <br />
Arbeitgeber anmelden&gt;&gt; Dieser jemand bekommt eine <br />
Berufsgenossenschaftsrente von knapp 450  .Er hat <br />
auch einen Ausweiß&gt; <br />
Und wenn jemand einen Grad der Behinderung von 40 <br />
hat ,keinen ausweiß besitzt,darf er dann an einer <br />
Schwerbehindertensitzung drann teilnehmen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=541</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=541</guid>
<pubDate>Thu, 23 Sep 2004 09:14:34 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>Christian P.</dc:creator>
</item>
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