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<title>Forum für die SBV - Re: Wahlverfahren</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Re: Wahlverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Werner,<br />
leider ging Dein letzter Kommentar wohl verloren. <br />
Wenigstens habe ich ihn zusätzlich per Mail erhalten, <br />
so dass ich ihn auf diese Weise (unten stehend) für <br />
das Forum wiederbringen kann.</p>
<p>Ja, zu Deinen Worten fällt mir nicht mehr viel ein, <br />
vor allen Dingen, weil ich wirklich nicht weiß, wie in <br />
diesem Fall die rechtliche Lage aussieht. Der <br />
Ursprungskommentar handelte ja vom Wahlverfahren (über <br />
oder unter 50 beschäftigte Schwerbehinderte). Wenn <br />
diese nun nicht ermittelt werden können, dann würde <br />
ich die Sachlage (wie im ersten Kommentar erwähnt) <br />
über ver.di abklären.</p>
<p>Ich wünsche Euch weiterhin sehr viel Erfolg - und auch <br />
ein glückliches Händchen bei Eurer Arbeit (scheint <br />
auch notwenig zu sein, bei dem Drunter und Drüber mit <br />
Stellenabbau usw.)<br />
Bis zum nächsten Mal im Forum - oder wo auch immer<br />
Sabine</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=87</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=87</guid>
<pubDate>Tue, 29 Oct 2002 15:21:07 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Sabine Daubitzer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wahlverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kollegin Daubitzer</p>
<p>du schreibst das es nicht sein kann, <br />
&quot;... dass weder Arbeitgeber noch <br />
Schwerbehindertenvertretung 8 Wochen vorher nicht <br />
wissen, wieviel Schwb zum Wahltermin tatsächlich <br />
beschäftigt sind. Zumindest der Arbeitgeber sollte <br />
darüber doch Bescheid wissen, wie groß die Fluktuation <br />
zwischen Beginn der Briefwahl und Wahlende wirklich <br />
ist. Es haut ja normalerweise auch keiner mit einer <br />
Abfindung oder irgendeiner Ruhestandsregelung von <br />
heute auf morgen einfach ab&quot;. </p>
<p>Dem muss ich leider wiedersprechen. Da der Druck in <br />
unserem Betrieb immer größer wird in punkto <br />
Stellenabbau, werden tatsächlich Abfindungsregelungen <br />
innerhalb kürzester Zeit vereinbart, z.B. drei Wochen <br />
zum Monatsende. Auch ist die Vorruhestandsregelung ein <br />
Problem, denn die Kolleginnen und Kollegen aus dem <br />
Ostteil der Stadt, somit siehst du das ich von Berlin <br />
schreibe, gehen selten in diesen, weil zu wenig Rente <br />
anschließend da ist. Durch persönliche Verhandlungen <br />
mit dem Arbeitgeber und der Annäherung bei den <br />
geldlichen Vorstellungen, gehen dann doch manche sehr <br />
schnell in den Vorruhestand. Hier spielt allerdings <br />
auch der Verdienst eine Rolle. Die &quot;Wessis&quot; gehen <br />
durchweg alle. Bei fast 14.000 Beschäftigten dauert <br />
die Bekanntgabe etwas länger und wer früher <br />
einmal &quot;Ossi&quot; oder &quot;Wessi&quot; war, ist aufgrund ständiger <br />
Versetzungen und Umsetzungen, wenn mann nicht in die <br />
Papiere sieht, kaum noch auszumachen. Auch <br />
Versetzungen sind in diesem Betrieb an der <br />
Tagesordnung und bei 17 Dienststellen wird tagtäglich <br />
von einer in die andere versetzt weil dauernd wegen <br />
Abfindung, Vorruhestand und Teilzeit Löscher gestopft <br />
werden müssen.</p>
<p>Du siehst so einfach ist das ganze nicht. </p>
<p>Gruß Werner</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=86</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=86</guid>
<pubDate>Tue, 29 Oct 2002 15:19:45 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Werner Schmidt</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wahlverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kollege Schmidt,<br />
obwohl die Nachfrage an den Koll. Semmler gerichtet <br />
war, wage ich es jetzt mich einzumischen.<br />
Das Wahlverfahren ist natürlich an der TATSÄCHLICH <br />
vorhandenen Zahl der Schwb zu richten und zwar zum <br />
Zeitpunkt der Wahl. Ich denke, falls es wirklich zu <br />
einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, <br />
liese sich das auch schwer erklären, dass weder <br />
Arbeitgeber noch Schwerbehindertenvertretung 8 Wochen <br />
vorher nicht wissen, wieviel Schwb zum Wahltermin <br />
tatsächlich beschäftigt sind. Zumindest der <br />
Arbeitgeber sollte darüber doch Bescheid wissen, wie <br />
groß die Fluktuation zwischen Beginn der Briefwahl und <br />
Wahlende wirklich ist. Es haut ja normalerweise auch <br />
keiner mit einer Abfindung oder irgendeiner <br />
Ruhestandsregelung von heute auf morgen einfach ab. <br />
Mittendrin das Wahlverfahren zu ändern ist natürlich <br />
auch nicht das Gelbe vom Ei. (Da würde ich bei ver.di <br />
nachfragen, ob das dann verpflichtend ist). Aber: Wo <br />
kein Richter - da kein Henker. Ich würde mir vor der <br />
nächsten Wahl allerdings vom Arbeitgeber die Zahl der <br />
Schwb zum Wahlzeitpunkt bestätigen lassen, da seid Ihr <br />
wenigstens auf der sicheren Seite.<br />
Viele Grüße<br />
Sabine</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=81</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=81</guid>
<pubDate>Sun, 06 Oct 2002 16:35:44 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Sabine Daubitzer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wahlverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kollege Semmler,</p>
<p>wenn die Wahl spätestens acht Wochen vorher durch <br />
Briefwahl eingeleitet werden muss, da zu diesem <br />
Zeitpunkt über 50 Sb in der Dienststelle waren,<br />
und durch den Arbeitgeber keine Unterrichtung <br />
stattfindet, dass Sb vor dem Wahltermin z.B. in den <br />
Vorruhestand gehen, kann das Wahlverfahren doch nicht<br />
verändert werden weil zum Wahltag dann unter 50 Sb <br />
vorhanden sind. Von der Arbeitgeberseite erfolgt <br />
keine Information über die Zu- oder Absage der 58' <br />
Regelung oder einer Abfindung. Von einer Abfindung, <br />
bekommen wir in den ersten Monaten danach, absolut <br />
nichts mit. In der heutigen betrieblichen Wahl- und <br />
EDV-Liste werden die Kolleginnen und Kollegen noch <br />
bis sechs Wochen vor der Wahl geführt. Da sind die <br />
ersten Rückantworten schon wieder da.</p>
<p>Möchte auch zur Seite für die SV bemerken, dass ich <br />
so etwas vermisst habe. Nur durch Zufall kam ich <br />
darauf. Von den Seiten ver.di's her hatte ich nichts <br />
gefunden.</p>
<p>Gruß Werner<br />
</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=79</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=79</guid>
<pubDate>Sun, 06 Oct 2002 09:32:55 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Schmidt, Werner</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wahlverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kollege Mühlen,<br />
das vereinfachte Wahlverfahren kommt dann zur <br />
Anwendung wenn:<br />
am Wahltag unter 50 Wahlberechtigte beschäftigt sind <br />
oder wenn der Betrieb bei weniger als 50 <br />
Wahlberechtigten aus räumlich weit <br />
auseinanderleigenden Teilen besteht.<br />
Weitere Infos bei den ver.di-Bezirken erfragen. Die <br />
führen auch Seminare für Wahlvorstandsmitglieder durch.</p>
<p>Gruß Hans-Peter<br />
</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=61</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=61</guid>
<pubDate>Sat, 22 Jun 2002 13:10:33 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlverfahren</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bei bis zu wievielen schwbh.MA kann die <br />
Schwbh.vertretung im vereinfachten Wahlverfahren <br />
gewählt werden&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=59</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=59</guid>
<pubDate>Thu, 20 Jun 2002 09:56:41 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter Mülen</dc:creator>
</item>
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