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<title>Forum für die SBV - Gleichstellung</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>deine Auffassung ist durchaus verständlich. Aber die Rechtslage ist nun einmal so, dass die AfA die Gleichstellung in solchen Fällen ablehnen kann. Hier hilft dann auch eine Klage gegen die Entscheidung der AfA nicht weiter, denn im Rahmen des Klageverfahrens würde ggf. der AG gehört oder bekäme Kenntnis von dem Antragsverfahren.</p>
<p>Bitte noch einmal, den Begriff &quot;Mobbing&quot; vorsichtig anwenden. Denn mag das Verhalten des Marktleiters noch so verwerflich/angreifbar sein, muss es nicht Mobbing sein. Denn bei Mobbing muss eine Schädigung des Gemobbten gewollt sein, also das Verhalten bewusst darauf abgestellt sein.</p>
<p>Siehe auch einmal hier: <a href="http://www.mobbing-web.de/">http://www.mobbing-web.de/</a></p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5910</link>
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<pubDate>Fri, 31 Aug 2007 11:27:26 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>danke für die rasche Antwort.</p>
<p>also das Mobbing hängt NUR mit der Leistungsminderung wegen der Behinderung zusammen. Sobald der Arbeitgeber gefragt wird, kann sie auch gleich selbst kündigen. Aber es handelt sich um einen Markt einer &quot;berühmten&quot; Einzelhandelskette (RE..), deren örtl. Inhaber für derartige Praktiken bekannt sind. Hier muss doch der Schutzgedanke über dem (vielleicht ja unbewiesenem) Zweifel stehen. In so eine Fall hätte der Arbeitnehmer nie eine Chance. Kann das im Sinne des Gesetzgebers sein, so eine Arbeitslose mehr zu produzieren, wo ihm doch die Gleichstellung nichts kostet&gt; Vor allem: aus welchem Motiv sollte sie sonst die Gleichstellung beantragen&gt; Ergibt sich nicht dadurch schon die Logik der Glaubhaftmachung&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5909</link>
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<pubDate>Fri, 31 Aug 2007 10:56:40 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Rolandfuerth</dc:creator>
</item>
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<title>Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>das ist leider oftmals so, dass die AfA ohne die Stellungnahme des AG, zu mindest wenn kein BR und/oder SchwbV die Angaben des Antragstellers bestätigen kann, so entscheidet. Es ist irgendwie auch &quot;leider&quot; nachvollziehbar, das Handeln der AfA in solchen Fällen. Es geht hier um das Thema &quot;Glaubhaftmachung&quot;.</p>
<p>Die AfA hat nur eine Aussage, welche sie so nicht gegen prüfen kann. Es kommt hier aber auch auf den Grund der Antragstellung für die Gleichstellung an. Kann der Antragsteller ggf. seine Gründe (Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses aus Gründen der Behinderung) durch andere belegen lassen&gt;</p>
<p>Bitte aber auch bedenken, Mobbing&quot; alleine, mag es auch noch so angreifbar und verwerflich sein, ist sofern dieses nicht mit der Behinderung, nachweisbar, in Verbindung steht, kein Grund für eine Gleichstellung.</p>
<p>Das Ganze (Handeln des AG) könnte aber ein Thema für das AGG sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5907</link>
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<pubDate>Fri, 31 Aug 2007 09:54:12 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Gleichstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>da hilft wohl nur noch der Gang zu einem guten Rechtsanwalt<br />
Gruss atze</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5904</link>
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<pubDate>Fri, 31 Aug 2007 09:35:52 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>atze</dc:creator>
</item>
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<title>Gleichstellung ohne Arbeitgeberbeteiligung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>weiß da jemand Rat: Eine Beschäftigte eines kleinen Betriebes ohne eigenen Betriebsrat und ohne SBV hat einen GdB von 30. Da sie vom Arbeitgeber regelrecht gemobbt wird - u.a. auch wegen ihrer verminderten Leistungsfähigkeit, habe ich (SBV in einer anderen Firma) ihr geraten, die Gleichstellung zu beantragen. Sie hat in diesem Antrag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber dazu aber von der Agentur für Arbeit nicht befragt werden darf, weil dann sehr damit zu rechnen ist, dass das Mobbing weiter zunimmt oder sie den Arbeitsplatz endgültig gekündigt bekommt. </p>
<p>Der Bearbeiter der Agentur für Arbeit besteht aber trotzdem auf der Stellungnahme des Arbeitgebers. Und man halte sich fest: Selbst im Büro der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung bekam ich tel. die Auskunft &quot;das gehe in Ordnung und man nehme billigend in kauf, dass ihr gekündigt wird&quot;.</p>
<p>Das kann doch wohl nicht wahr sein, denn das exakt soll doch durch die beantragte Gleichstellung vermieden werden. Wer weiß da Hilfe&gt; Danke!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5902</link>
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<pubDate>Fri, 31 Aug 2007 08:51:01 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Rolandfuerth</dc:creator>
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