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<title>Forum für die SBV - Gleichgestellter - Arbeitgeberwechsel</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Gleichgestellter - Arbeitgeberwechsel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Gleichgestellter,</p>
<p>hast Du die AfA darüber informiert, dass hier ein AG-Wechsel geplant ist&gt; Diese sollten sich dann geäußter haben ob die Gleichstellung weiter Bestand hat.</p>
<p>Will man dann den Schutz des SGB IX / die Rechte aus dem SGB IX in Anspruch nehmen, muss man seinen AG auch hierüber informieren.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 05 Dec 2007 16:09:13 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Gleichgestellter - Arbeitgeberwechsel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>eine interessante Frage habe ich hier noch im Nachtrag:</p>
<p>Muss dem neuen Arbeitgeber gegenüber der Gleichstellungsbescheid vorgelegt werden, bzw. die Gleichstellung angegeben werden&gt; </p>
<p>Ich würde mich freuen über eine ausführliche Antwort. </p>
<p>Herzliche Grüße</p>
<p>Gleichgestellter</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6553</link>
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<pubDate>Wed, 05 Dec 2007 15:36:14 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Gleichgestellter</dc:creator>
</item>
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<title>Gleichgestellter - Arbeitgeberwechsel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>» &quot;Mitteilungspflicht: <strong>Die tatsächlichen und die rechtlichen<br />
» Voraussetzungen, die der Gleichstellung zugrunde liegen,</strong> können sich<br />
» ändern. Sie werden gebeten, solche Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.</p>
<p>Dieses bedeutet auch die Aufgabe/den verlust des Arbeitsplatzes/ Beschäftigungsverhältnisses welches die Grundlage für die Antragstellung war. Du hattest ja die Gleichstellung beantragt, weil das im Antrag aufgeführte Beschäftigungsverhältnis als aus Gründen der Behinderung gefährdet eingestuft wurde.</p>
<p>Hier besteht eine Mitteilungspflicht, genau wie bei einer positiven Veränderung/ Besserung der der Antragstellung auf Anerkennung einer Behinderung beim Versorgungsamt. Auch hier gibt es in den Feststellungsbescheiden des Versorgungsamtes entsprechende Hinweise/ Verpflichtungen an den Antragsteller.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6136</link>
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<pubDate>Fri, 05 Oct 2007 20:07:06 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Gleichgestellter - Arbeitgeberwechsel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Gleichstellungsbescheid ist zeitlich nicht befristet und enthält die folgende Formulierungen die leider keine Klarheit geben auf meine Fragen: </p>
<p>&quot;Gründe: Nach Ihren Angaben im Antrag und den von mir getroffenen Feststellungen werden Sie den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, weil Sie infolge Ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung in Ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber nicht behinderten Menschen benachteiligt und auch die übrigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 SGB IX erfüllt sind.&quot;</p>
<p>&quot;Mitteilungspflicht: Die tatsächlichen und die rechtlichen Voraussetzungen, die der Gleichstellung zugrunde liegen, können sich ändern. Sie werden gebeten, solche Veränderungen unverzüglich mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere: Aufhebung/Widerruf des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes und Änderungen des Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt auf weniger als 30 oder 50 und mehr.&quot;</p>
<p>&quot;Rechtsfolgen der Gleichstellung: Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX, Teil 2, mit Ausnahme des § 125 (Zusatzurlaub) und des Kapitels 13 (unentgeltliche Beförderung) angewendet.&quot;</p>
<p>Würde mich über weitere Antworten freuen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
<p>Herzliche Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6135</link>
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<pubDate>Fri, 05 Oct 2007 20:01:55 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Gleichgestellter</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gleichgestellter - Arbeitgeberwechsel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Nein, i.d.R. ist die Gleichstellung an das bestehende Arbeitsverhältnis gebunden. Eine Gleichstellung wird ja i.d.R. auch nur gewährt, wenn das bestehende Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. Teils sogar auch nur befristet.</p>
<p>Ich gehe auch davon aus, dass sofern man ein neues Arbeitsverhältnis beginnt dieses nicht gleich wieder gefährdet ist, sonst würde man es ja nicht beginnen oder&gt;</p>
<p>Aber, die Antwort auf Deine Frage sollte sich auch aus den Gleichstellungsbescheid ergeben. Schaue dort mal nach.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6134</link>
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<pubDate>Fri, 05 Oct 2007 18:39:56 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Gleichgestellter - Arbeitgeberwechsel</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sicherlich kann mir hier jemand weiterhelfen.</p>
<p>- Nimmt man als mit einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellter den besonderen Kündigungsschutz nach § 85 SGB IX bei Arbeitgeberwechsel mit&gt; oder muss der Gleichstellungsantrag erneut gestellt werden&gt;</p>
<p>- Muss dem neuen Arbeitgeber gegenüber der Gleichstellungsbescheid vorgelegt werden, bzw. die Gleichstellung angegeben werden&gt; </p>
<p>Vielen Dank für Ihre Unterstützung!</p>
<p>Beste Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6133</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6133</guid>
<pubDate>Fri, 05 Oct 2007 18:35:32 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Gleichgestellter</dc:creator>
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