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<title>Forum für die SBV - Bewerbung eines Gleichgestellten</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Bewerbung eines Gleichgestellten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jan,</p>
<p>schaue Dir einmal den Kommentar zum § 81 (1) Satz 7 an.</p>
<p>Im Knittel-Kommentar (welchen ich ja immer allen empfehle) steht u.a. zum § 81 Rn 341 und 32</p>
<p>Eine besondere Erörterungspflicht ist bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern vorgesehen. Diese kommt zum Tragen, wenn der Arbeitgeber die Pflichtquote nicht erfüllt hat und die Schwerbehindertenvertretung oder die betriebliche Interessenvertretungen mit der beabsichtigten Einstellungsentscheidung nicht einverstanden ist (Abs. 1 Satz 7). Der Arbeitgeber muss dann die beabsichtigte Einstellungsentscheidung mit der Schwerbehindertenvertretung und der betrieblichen Interessenvertretung in einem Gespräch erörtern und im Einzelnen begründen. Hierbei ist insbesondere darzulegen, weshalb die Einstellung des schwerbehinderten Bewerbers trotz Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht abgelehnt werden soll.</p>
<p>Die Anhörungspflicht besteht gegenüber allen abgelehnten schwerbehinderten Bewerbern. Der Arbeitgeber darf nicht etwa einzelne Bewerbungen im Wege einer Vorauswahl von der Anhörung oder Erörterung ausschließen. Unerheblich ist auch, ob es sich um externe oder betriebsinterne Bewerbungen handelt (Müller-Wenner / Schorn Rdnr. 25 m. w. N.).</p>
<p>Weiter: Darlegungs- und Beweislast Rn 61 und 62</p>
<p>Für den Fall eines Rechtsstreits zwischen dem schwerbehinderten Menschen und dem Arbeitgeber ist nunmehr erstmals eine Beweislastregelung getroffen worden. Sie entlastet im Gegensatz zum früheren Recht den Benachteiligten von der vollen Beweislast für das Vorliegen einer Diskriminierung.</p>
<p>Der schwerbehinderte Mensch hat lediglich die Tatsachen glaubhaft zu machen, die eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lassen (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 3). Hingegen muss er den Grund der Benachteiligung nicht vortragen oder gar beweisen. Vielmehr trägt dann der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass unabhängig von der Behinderung sachliche Gründe die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Ebenso hat der Arbeitgeber nachzuweisen, dass unerfüllbare berufliche Anforderungen gegeben sind, d. h. eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit wesentliche und entscheidende Voraussetzung für die Tätigkeit ist (Kossens u. a. / Steck Rdnr. 13).</p>
<p>Der abgelehnte Bewerber kann dann ggf. prüfen ob hier ein Schadenersatzanspruch gem. AGG gegeben ist. Dieses ist unabhänig davon ob der Bewerber schon ein anderes Beschäftigungsverhältnis bei AG hat oder nicht, also auch in Fällen wie diesem.</p>
<p>PS: Jan, Du bist nun ja schon fast 2 Jahre im Mandat, hast Du schon einmal eine Schulungsmaßnahme zum SGB IX besucht&gt;&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6602</link>
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<pubDate>Mon, 17 Dec 2007 18:10:45 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bewerbung eines Gleichgestellten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die Antworten, habe betreffende Person schon informiert.<br />
Ich glaube so steht es auch im SGB IX §2 (3)</p>
<p>Nun habe ich aber noch eine kleine andere Frage:<br />
Da er gerne eine Führungsposition übernehmen will, war ich mit ihm beim Vorstellungsgespräch (innerbetrieblich).<br />
Man hat ihm noch nicht konkret abgesagt aber es ist zu erwarten. Man sagte ihm das man kein gutes 'Gefühl' bei ihm habe. Und da er nicht unbedingt schwer heben kann(Behinderungsbedingt, hat allerdings keinen Schein) er selber fühlt sich belastbar - in diesem Berreich sollte man Belastbar sein.<br />
Betreffende Person ist über 50 Jahre, hat Berufserfahrung, war auch Selbständig (hat also Mut zum Risiko würde ich sagen). Es scheint ganz klar zu sein, dass man eine jüngere -externe- Person vorziehen will.</p>
<p>Wenn es offiziell wird, denke ich das ihr mit mir völlig darüber überein stimmt, dass ich diese Gründe nicht hinnehmen kann.<br />
Und auch Wiederspruch einlegen sollte, wenn mir die offiziellen Gründe als zu Fadenscheinig erscheinen.</p>
<p>Es ist vielleicht schwer etwas zu sagen aus der Ferne, aber wie würdet ihr vorgehen, was würdet Ihr machen&gt;</p>
<p>Da dies ziemlich neu ist für mich, tue ich mich da etwas schwer!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6601</link>
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<pubDate>Mon, 17 Dec 2007 17:44:38 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Jan</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bewerbung eines Gleichgestellten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jan,</p>
<p>Gleichstellung bedeutet, dass der Gleichgestellte in allem so zu behandeln  ist, wie ein Schwerbehinderter!!!!</p>
<p>Ihm stehen laut SGB IX nicht zu, Urlaub nach SGB IX und nicht anzuwenden sind die Regelungen zur Beförderung Schwerbehinderter im SGB IX.</p>
<p>Alles andere im SGB IX und auch in Richtlinien der Länder sind genauso auf Gleichgestellte, als auch auf Schwerbehinderte anzuwenden!!! A L L E !!!!</p>
<p>Daher ja auch der Begriff GLEICHSTELLUNG!!</p>
<p>Gruß Ede</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6596</link>
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<pubDate>Mon, 17 Dec 2007 06:52:39 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Ede vom Bayerwald</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bewerbung eines Gleichgestellten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jan,</p>
<p><strong>der Gleichgestellte genießt die gleichen Recht wie der Schwerbehinderte, er ist ihm &quot;Gliechgestellt&quot;. Ausnahme sind die Nachteilsausgleiche.</strong></p>
<p>» Ich habe ihm mitgeteilt, dass der Satz 'bevorzugung bei gleicher<br />
» Qualifikation' nur bei einen GDB ab 50 zutrifft und bei ihm keine<br />
» Anwendung finden muß. Bin mir aber selber unsicher, liege ich mit dieser<br />
» Aussage richtig&gt;</p>
<p><strong>Nein!</strong></p>
<p>» Darf ich eigentlich als SV bei Einstellungsgesprächen mit Gleichgestellten<br />
» teilnehmen&gt; Soweit ich informiert bin, handelt es sich bei Gleichgestellten<br />
» nicht direkt um Schwerbehinderte, diese genießen lediglich einen besseren<br />
» Kündigungsschutz, oder liege ich da falsch&gt;</p>
<p><strong>Falsch! Siehe oben!</strong></p>
<p><em><strong>Fazit:</strong></em> <em>Für Dich, die SchwbV und den AG ist der/die Gleichgestellte genau so zu beahndeln wie eine Schwerbhinderter. Das SGB IX ist anzuwenden. Ausnahme ist bei den Nachteilsausgleichen wie z.B. Zusatzurlaub. Auf Nachteilsausgleiche haben den Gleichgestellte keinen Anspruch!</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6593</link>
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<pubDate>Sun, 16 Dec 2007 11:49:23 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bewerbung eines Gleichgestellten</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ein Arbeitskollege mit GDB 40, der allerdings Gleichgestellt ist,hat sich intern auf eine Stelle mit Führungsposition beworben.<br />
Ich habe ihm mitgeteilt, dass der Satz 'bevorzugung bei gleicher Qualifikation' nur bei einen GDB ab 50 zutrifft und bei ihm keine Anwendung finden muß. Bin mir aber selber unsicher, liege ich mit dieser Aussage richtig&gt;<br />
Darf ich eigentlich als SV bei Einstellungsgesprächen mit Gleichgestellten teilnehmen&gt; Soweit ich informiert bin, handelt es sich bei Gleichgestellten nicht direkt um Schwerbehinderte, diese genießen lediglich einen besseren Kündigungsschutz, oder liege ich da falsch&gt;<br />
In SGBIX (1) steht: <br />
<em></em>Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen haben die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung... zu unterrichten.<em></em><br />
Es geht sich darum, dass die betreffende Person  mich bei dem bevorstehenden Gespräch unbedingt dabei haben will, bin mir aber über die rechtliche Seite unsicher.</p>
<p>Gruß<br />
Jan</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6590</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6590</guid>
<pubDate>Sat, 15 Dec 2007 17:18:56 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Jan</dc:creator>
</item>
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