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<title>Forum für die SBV - Kündigung für schwerbehinderte Leih und Zeitarbeitnehmer</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Kündigung für schwerbehinderte Leih und Zeitarbeitnehmer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Hackenberger,</p>
<p>vielen Dank. </p>
<p>Mir war schon klar, dass ich selbst nicht zuständig bin, aber ich wollte erstmal mich rückversichern. </p>
<p>Danke nochmal</p>
<p>Herzliche Grüße</p>
<p>C. Dorn</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 25 Jan 2008 10:42:16 +0000</pubDate>
<category>Leih- bzw. Zeitarbeit</category><dc:creator>Friesenfee</dc:creator>
</item>
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<title>Kündigung für schwerbehinderte Leih und Zeitarbeitnehmer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Claudia Dorn,</p>
<p>selbstverständlich haben auch die AN die gleichen Rechte. Zuständig sind hier aber der Verleiherbetrieb und auch die MA-Vertretungen (BR(SchwbV) des Verleihers</p>
<p>Der BR/SchwbV des Entleiherbetriebs sind &quot;nur&quot; zuständig für die Themen Arbeitsplatz/-umfeld, nicht aber für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.</p>
<p>Du könnest aber versuchen, festzustellen ob es im Verleiherbetrieb MA-Vertretungen gibt und mit diesen Kontakt aufnehmen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6704</link>
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<pubDate>Fri, 25 Jan 2008 09:47:36 +0000</pubDate>
<category>Leih- bzw. Zeitarbeit</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Kündigung für schwerbehinderte Leih und Zeitarbeitnehmer</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich möchte mal allgemein wissen, wie das Kündigungsverfahren für Leih- und Zeitarbeiternehmern läuft, wenn sie schwer behindert sind.</p>
<p>Läuft das Zustimmungsverfahren genauso beim Integrationsamt, müsste der Betroffene nicht auch vorher gehört werden&gt;</p>
<p>Ich hab hier den Fall, dass ein Leih- und Zeitarbeitnehmer gekündigt wurde, aber vorher nicht vom Integrationsamt befragt wurde.</p>
<p>Ist die Kündigung dann unwirksam&gt; Dann könnte doch der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage einreichen oder&gt;</p>
<p>Danke schonmal</p>
<p>Claudia Dorn</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6703</link>
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<pubDate>Fri, 25 Jan 2008 08:58:53 +0000</pubDate>
<category>Leih- bzw. Zeitarbeit</category><dc:creator>Friesenfee</dc:creator>
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