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<title>Forum für die SBV - Teilnahme an Sitzungen des GBR</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Teilnahme an Sitzungen des GBR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;micky&quot;,</p>
<p>ja so ist es, es sei ihr könnt euch per FAX abstimmen, damit die &quot;Wahl/Absprache/Verständigung&quot; beleget werden kann.</p>
<p>Bitte aber auch aus dem Ganzen lernen, die GSchwbV hat Aufgaben, wie z.B. auch die Betreuung der Schwerbehinderten in den Betrieben in welchen keine SchwbV gewählt werden kann/gewählt wurde. Sie nimmt also in diesen Betrieben die Aufgaben der SchwbV wahr (§ 95). Sie hat somit auch das Recht an den BR-Sitzungen dieser Betriebe teilzunehmen. Weiter zählt hierzu auch sofern möglich auf Wahlen hinwirken.</p>
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<pubDate>Wed, 05 Mar 2008 12:23:56 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Teilnahme an Sitzungen des GBR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>erstmal vielen Dank für die Antwort.</p>
<p>Also muss ich warten, bis die 2. SBV aus Hamburg wieder aus dem Urlaub zurück ist.</p>
<p>Gruß<br />
micky</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6899</link>
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<pubDate>Wed, 05 Mar 2008 12:12:37 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>micky</dc:creator>
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<title>Teilnahme an Sitzungen des GBR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>1. eine GSchwbV muss gewählt werden. Ausnahme es gibt nur in einem Betrieb des Unternehmens eine SchwbV, dann nimmt diese das Mandat wahr (§ 97 (1) Satz SGB IX). </p>
<p>2. Bei nur 2 Wahlberechtigten bestimmen diese im beiderseitigen Einvernehmen abweichend von Absatz 1 die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptschwerbehindertenvertretung.  Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet das Los ( § 22 SchwbVWO).</p>
<p>Soweit das Gesetz.</p>
<p>Wenn ihr im Unternehmen bisher nur eine gewählte SchwbV hattet, nahm diese auch das Mandat der GSchwbV wahr, Fall 1.</p>
<p>Nun habt ihr offenbar die Situation des Falles 2. Das bedeutet ihr (die beiden gewählten SchwbV) müssen sich verständigen oder ein Losverfahren durchführen. Bis dahin gibt es keine &quot;gewählte&quot; GSchwbV.</p>
<p>Der GBR hat somit recht, es besteht keine gewählte GSchwbV und somit als Folge kein Teilnahmerecht für die SchwbV/GSchwbV an den GBR-Gremien.</p>
<p>Abhilfe könnte hier eine sehr kurzfristige Wahl (Absprache gem. Fall 2 wenn möglich) schaffen. Wie diese Wahl (Absprache) zu erfolgen hat ist nicht Vorgeschrieben. Das Ergebnis muss nur festgehalten und bekannt gegeben werden. Beide sollten es unterschreiben, damit es als richtig belegt werden kann. Das Ganze kann auch per Fax erfolgen. Nur eben belegbar, muss es sein.  </p>
<p><strong>Aber auch noch folgender Hinweis: </strong><br />
Diese Situation habt ihr / hast Du leider selbst mit zu verantworten. Denn die SchwbV welche, auch das Mandat der GSchwbV wahrgenommen hatte, hätte wissen müssen, dass es in einem weiteren Betrieb Schwerbehinderte gibt und dass dort eine Wahl möglich ist.  Sie hat ja auch diese Schwerbehinderten  im Betrieb 2 mitbetreut, war auch für diese zuständig.</p>
<p>Sie hätte somit dann auf die Wahl hinwirken müssen. Somit hätte man dann gleich nach der Wahl der 2. SchwbV eine GSchwbV gem. § 97 SGB IX bzw. § 22 SchwbVWO (Fall 2) wählen können.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6898</link>
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<pubDate>Wed, 05 Mar 2008 10:57:58 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Teilnahme an Sitzungen des GBR</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>folgende Situation: Wir sind Betrieb mit mehreren Standorten. Standorte in Köln, Hamburg und München. In diesen Standorten wurden der BR gewählt und danach der GBR. In München wurde eine VP gewählt, welche bisher immer an den GBR-Sitzungen teilnahm. Gestern (04.03.2008) habe ich erfahren, dass in Hamburg ebenfalls eine VP gewählt wurde. Heute (05.03.2008) hat man mir mitgeteilt, dass ich nicht an der heutigen GBR-Sitzung teilnehmen darf, weil der GVP sich konstituiren müsse (§ 97 SBG IX). Nach meinen Informationen kann ich, bei nur zwei gewählten VP, gemäß § 22 , Abs 2, Wahlordnung der SBV teilnehmen, wenn wir uns einigen. Das geht allerdings nicht, weil die in Hamburg gewählte VP ab heute in Urlaub ist und somit kurzfristig keine Einigung erzielt werden kann.<br />
Gibt es dennoch eine Möglichkeit, an der heutigen Sitzung teilzunehmen&gt;</p>
<p>Danke<br />
micky</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6895</link>
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<pubDate>Wed, 05 Mar 2008 09:25:48 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>micky</dc:creator>
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