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<title>Forum für die SBV - Widerspruch - Zusatzurlaub</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Widerspruch - Zusatzurlaub (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Apanatshi</p>
<p>» Das heißt aber doch auch, dass die Kollegin bereits jetzt, also März ihren<br />
» Zusatzurlaub von 5 Tagen in Anspruch nehmen könnte&gt;! <br />
Nein, man nimmt nicht Zusatzurlaub, sondern ganz normalen Urlaub. Dieser wurde nur aufgrund der Schwb-Eigenschaft um 5 Tage verlängert. </p>
<p>Verliert ein schwerbehinderter Mensch diese Eigenschaft im Verlauf des Urlaubsjahres greift der § 116 SGB IX. Der Anspruch auf Zusatzurlaub erlischt somit (vgl. LAG Niedersachsen Urteil vom 25. März 1998).</p>
<p>Damit kann der  <strong>anteilige </strong> Anspruch auf Zusatzurlaub noch bis zum Ende des dritten Kalendermonats, in welchem die Feststellung über den Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft bestandskräftig wurde, geltend gemacht werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6928</link>
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<pubDate>Fri, 07 Mar 2008 11:21:57 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
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<title>Widerspruch - Zusatzurlaub</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
Eine sb wurde vom Versorgungsamt von 50% auf 20% runtergestuft, fristgerecht hat sie Widerspruch eingelegt. Mir ist bewußt, dass während des <strong>Widerspruchsverfahrens die Schwerbehinderteneigenschaft mit allen Rechten und Pflichten b. AG-Seite und AN-Seite bestehen bleiben.</strong> Das heißt aber doch auch, dass die Kollegin bereits jetzt, also März ihren Zusatzurlaub von 5 Tagen in Anspruch nehmen könnte&gt;! Sollte in der Tat der Widerspruch kein Erfolg sein, abschlägiger Bescheid kommt evtl. im April und Sie verzichtet auf ein SG-Verfahren, kann man ihr den Zusatzurlaub doch nicht vom Jahresurlaub abziehen!&gt; Dies hat die Personalabteilung nämlich bereits angekündigt, meines Erachtens aber nicht rechtens. Möchte mich daher bei den &quot;alten Hasen&quot; nochmal rückversichern, bevor ich da ein Fass aufmache.</p>
<p>Gruß aus dem Allgäu<br />
A.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6927</link>
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<pubDate>Fri, 07 Mar 2008 10:12:34 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
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