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<title>Forum für die SBV - Rückwirkender Urlaub abgelehnt</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Rückwirkender Urlaub abgelehnt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sander, <br />
 <br />
<strong>nein</strong>, er soll mit Hinweis auf den § 124 (3) und § 7 (3) BUrlG (die grundsätzlichen Vorausstetzungen einer Urlaubsübertragung nach § 7 Abs. 3 BUrlG (persönliche Gründe durch die rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderung) sind gegeben. s.a. <a href="http://www.sbv-nrw.de/texteaktuell/september_2005_2.htm">Sabrina Klaesberg, RA</a>) den Anspruch noch im März geltend machen. Du solltest ihn als VPSchwb hierbei mit Bezug auf das SGB IX § 124 (3) und die Kommentierung unterstüzen. <br />
 <br />
Auch euere BV steht dem hier nicht entgegen, sie sieht ja sogar Sonderfälle welche eine Übetragung ermöglichen vor. Weiter gibt es hier auch entsprechende BAG-Rechtssprechung, siehe auch unter A-Z/Zusatzurlaub.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6974</link>
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<pubDate>Thu, 13 Mar 2008 15:12:34 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Rückwirkender Urlaub abgelehnt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo und DANKE für die prompten Antworten. Ich hatte die Antworten schon so befürchtet, wollte mich aber nochmal vergewissern, bevor ich es dem Kollegen so mitteilte.<br />
Also nochmals DANKE</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6967</link>
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<pubDate>Wed, 12 Mar 2008 10:43:02 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Sander</dc:creator>
</item>
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<title>Rückwirkender Urlaub abgelehnt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;Sander&quot;,</p>
<p>hier ist der § 125 (3) zu beachten.</p>
<p>Wird die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach § 69 Abs. 1 und 2 rückwirkend festgestellt, finden auch für die Übertragbarkeit des Zusatzurlaubs in das nächste Kalenderjahr die dem Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegenden urlaubsrechtlichen Regelungen Anwendung.</p>
<p>Im Knittelkommentar Rn 36 zum § 125 (3) steht hierzu folgendes:</p>
<p>Diese Grundsätze sind auch dann anwendbar, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend zu einem Zeitpunkt festgestellt wird, die in einem bereits abgelaufenen Kalenderjahr liegt. Ob der Arbeitnehmer noch  anteiligen  Zusatzurlaub für jenes Jahr geltend machen kann, hängt davon ab, ob die für seinen <strong>allgemeinen Urlaubsanspruch geltende Verfallsfrist bereits abgelaufen ist oder nicht </strong>(Abs. 3). Dieses i.d.R. der Stichtag 31.03. des Folgejahres.</p>
<p>Ich rate Koll. aber immer, um die Problematik zu vermeiden, den Anspruch Zusatzurlaub noch im jeweiligen Urlaubsjahr, mit dem Hinweis, sofern dem Antrag auf Schwerbehinderung stattgegeben wird, geltend zu machen. Ebenso die vorsorgliche Übertragung für diesen Zusatzurlaub geltend zu machen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 12 Mar 2008 09:29:51 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Rückwirkender Urlaub abgelehnt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sander,<br />
ich glaube, Deine Frage wird sehr gut unter A-Z (Zusatzurlaub) beantwortet. Es kommt u.a. darauf an, ob der MA den Zusatzurlaub geltend gemacht hat.<br />
Viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6965</link>
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<pubDate>Wed, 12 Mar 2008 09:29:28 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>SBV60</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückwirkender Urlaub abgelehnt</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>ich habe hier einen Kollegen, der im Januar diesen Jahres die Erhöhung von 45% auf 50% bekommen hat. Der Antrag wurde rückwirkend zum 17.05.2007 genehmigt. Der Kollege hat dieses umgehend der HR-Abteilung mitgeteilt. Jetzt wurde ihm ohne Begründung der Urlaub für 2007 (rückwirkend) abgelehnt.<br />
Zusatzinfo: Wir haben eine BV die besagt, dass Urlaub bis zum 31.12. genommen werden muss oder verfällt. Gibt natürlich Ausnahmen wie Krankheit, Ablehnung,... . <br />
Der Kollege konnte den Urlaub für 2007 ja aber nicht beantragen, da der Bescheid erst im Januar 2008 zugestellt wurde.<br />
Kann mir jemand helfen &gt;&gt;&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6964</link>
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<pubDate>Wed, 12 Mar 2008 09:04:45 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Sander</dc:creator>
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