<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Anspruch bei Teilzeitbeschäftigung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Anspruch bei Teilzeitbeschäftigung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tschoo,<br />
ich habe es gerade dem SBV.Kollegen erklären können und habe auch die Stelle wiedergefunden, wo es steht.<br />
Danke für Deine Mühe!</p>
<p>Frohe Ostern wünsche ich Euch allen!<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7013</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7013</guid>
<pubDate>Wed, 19 Mar 2008 12:56:17 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>SBV60</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anspruch bei Teilzeitbeschäftigung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallole,</p>
<p>will auch mal wieder was sagen -- vor allem auch, weil ich gerade mit Gesetztestexten und deren Kommentierung/Auslegung zu tun habe.</p>
<p>Dies war jetzt aber relativ einfach, Grundlage ist klar §125 Abs.1 SGB IX, <br />
daraus  ergibt sich, wie hier unter <strong>A-Z </strong>--&gt; Zustazurlaub schön formuliert <br />
ist:</p>
<p>Bemessung des Zusatzurlaubs<br />
Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des vollzeitbeschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Arbeitet er z.B. an 4 Tagen in der Woche, stehen ihm auch nur 4 Tage Zusatzurlaub zu. Verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf z.B. 6 Tage, beträgt der Zusatzurlaub ebenfalls 6 Tage. Auch bei Teilzeitarbeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern ist die Verteilung ihrer Arbeitszeit auf die Wochentage maßgeblich (z.B. 3 Arbeitstage pro Arbeitswoche = 3 Tage Zusatzurlaub). Die Urlaubsdauer ist aber stets auf eine Arbeitswoche begrenzt.</p>
<p>Schönen Tag noch und natürlich schöne Ostern,</p>
<p>                           Josef</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7012</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7012</guid>
<pubDate>Wed, 19 Mar 2008 12:26:45 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Tschoo</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anspruch bei Teilzeitbeschäftigung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Forumsteilnehmer<br />
ich habe eine Frage zum Zusatzurlaub,: Mein SBV-Kollege aus einem anderen Betriebsteil  behauptet, dass Schwerbehinderte, die nur zB 3 Tage /Woche arbeiten, dennoch einen Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub haben. Soweit ich das mal gelesen habe, hat man im Grunde Anspruch auf &quot;eine Woche&quot; Urlaub - das würde bedeuten, dass man einen Anspruch auf 3 Tage Zusatzurlaub hat.<br />
Kann mir einer sagen, wo das steht&gt;<br />
Ich habe das mit der Suchfunktion gesucht, aber finde nicht die schlagenden Argumente für meinen Kollegen.</p>
<p>Danke im Voraus!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7011</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7011</guid>
<pubDate>Wed, 19 Mar 2008 11:30:49 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>SBV60</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
