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<title>Forum für die SBV - Neue SBV Wahl  Ja oder Nein</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Neue SBV Wahl  Ja oder Nein (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,<br />
Besten Dank für Deine schnelle Antwort.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Manfred</p>
<p>PS: Sollte Dir noch etwas zum Thema einfallen dann schreibe es mir bitte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7099</link>
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<pubDate>Thu, 10 Apr 2008 18:24:14 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>camper</dc:creator>
</item>
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<title>Neue SBV Wahl  Ja oder Nein (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>Das Urteil bezüglich der BR-Situation hat erst einmal keinen Einfluss auf die SchwbV. Die Rechtslage ist hier im SGB IX § 94 abweichend von der Rechtslage des BetrVG.</p>
<p>In einem Fall welcher hier vergleichbar ist, hatte ich einmal einen Wahlfachmann hierzu angesprochen. Ich bekam folgende Antwort:</p>
<p>§ 94 Abs. 5 SGB IX bestimmt in Satz 1 einen zeitlich genau festgelegten Wahltermin. Abweichungen von diesem Wahltermin sind nur unter den dort in Satz 2 genannten Fällen (z. B. erfolgreiche Wahlanfechtung) zulässig. Deshalb kann der reglmäßige Wahltermin meines Erachtens nach nicht aus anderen als den in § 94 Abs. 5 Satz 2 SGB IX aufgeführten Gründen geändert werden. Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Formulierungen handelt es sich in § 94 Abs. 5 um eine nicht disponible abschließende Regelung des Wahltermins. </p>
<p>Folglich, nein, es gibt keine Neuwahlen. Hier müsste um eine Neuwahl durchzusetzen, ein Berechtigter die Wahl vor dem ArbG anfechten und für nichtig erklären lassen. Der AG wäre hier auch berechtigt die Wahl anzufechten, nicht aber der BR. Der BR kann auch nicht auf die Neuwahl dringen. Er muss die gewählte SchwbV akzeptieren.</p>
<p>Gibt es in dem/den anderen Betrieb/Betrieben auch gewählte SchwbV&gt; Wenn ja wäre hier die Frage zu prüfen, welche SchwbV bleibt im Mandat.</p>
<p>Ich gebe Dir/Euch aber den Rat, setze dich/ setzt euch mit dem zuständige IA hier auch einmal in Verbindung, die haben i.d.R. auch Fachleute zum Thema Wahl.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7085</link>
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<pubDate>Wed, 09 Apr 2008 19:06:58 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Neue SBV Wahl  Ja oder Nein</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!<br />
Habe da auch mal eine Frage an euch. <br />
Mein Arbeitgeber hat vor Gericht durchgesetzt, dass wir jetzt einen Gemeinschaftlicher Betrieb sind und einen neuen Betriebsrat Wählen sollen. Alle Betriebsräte haben ihr Mandat nieder gelegt  um den Weg frei zumachen für einen Gemeinschaftlichenbetriebsrat.<br />
Nun meine Frage: <br />
Die Schwerbehindertenvertreterwahl war im November 2006. <br />
Der neue Betriebsratsvorsitzende sagt, dass die SBV im November 2008 neu gewählt werden sollen. Ist das so richtig, oder brauchen wir erst wieder im Jahr 2010 wählen&gt;</p>
<p>Ich würde mich sehr freuen, hier eindeutige Aussagen zubekommen.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7083</link>
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<pubDate>Wed, 09 Apr 2008 18:13:09 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>camper</dc:creator>
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