<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Stimmzettel</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Stimmzettel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Dieter,</p>
<p>auch beim &quot;einfachen Wahlgang&quot; sind Stimmzettel erforderlich, weil das im SGB IX (geheime Wahl) und in der SchwbVWO (Stimmzettel) ausdrücklich so geregelt ist, und sich der Wahlleiter sowie die Wähler nicht einfach über das Wahlrecht hinwegsetzen können. Per Handzeichen darf lediglich über den Wahlleiter (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__20.html">§ 20</a> Abs. 1 SchwbVWO) sowie über die Anzahl der Stellvertreter (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__20.html">§ 20</a> Abs. 2 SchwbVWO) in der Wahlversammlung entschieden werden.</p>
<p>Beim vereinfachten Wahlverfahren ist geheime Wahl vorgeschrieben (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__94.html">§ 94</a> Abs. 6 Satz 1 SGB IX). Sie ist Pflicht. <strong>Eine Wahl per Aklamation</strong> oder per Handzeichen führt zur  <strong>offensichtlichen  </strong><strong>[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=7094#p7100]NICHTIGKEIT[/link]</strong> der Wahl nach der Rechtsprechung. Zum Thema Wahl findest Du auch alles unter dem [link=http://www.schwbv.de/wahlen.html&gt;PHPSESSID=62ca0bf3cd02d592714cc9698e0d5f0d]<strong>Link Wahlen </strong>[/link](Linkspalte links)</p>
<p>Also, bitte unbedingt per Stimmzettel (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__20.html">§ 20</a> Abs. 3 SchwbVWO) und geheime Wahl. Also auch eine Möglichkeit schaffen, dass die beiden Stimmzettel ohne Einsicht &quot;Dritter&quot; ausgefüllt werden können. Es darf nicht erkennbar sein, wer was auf den beiden Stimmzettel angekreuzt hat.</p>
<p>Anders als beim förmlichen Wahlverfahren, bei dem ein Stimmzettel ausreicht, gibt es beim vereinfachten Wahlverfahren sogar <strong>zwei Stimmzettel</strong>; einen für die <a href="http://www.integrationsaemter.de/files/636/VE_Stimmzettel_Vertrauensperson.doc">Vertrauensperson</a> und einen für die <a href="http://www.integrationsaemter.de/files/636/VE_Stimmzettel_Stellvertreter.doc">Stellvertretung</a><br />
(<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__20.html">§ 20</a> Abs. 3 SchwbVWO).</p>
<p>PS: Genau dieses Thema haben wir vor ca. 4 Wochen ausführlich behandelt in der Rubrik &quot;[link=http://www.schwbv.de/forum/board.php&gt;category=7]Wahlen[/link]&quot;. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7261</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7261</guid>
<pubDate>Fri, 23 May 2008 11:44:41 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Stimmzettel</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag. Wer kann mir sagen, ob man unbedingt beim einfachen Wahlgang Stimmzettel benötigt. Warum kann man nicht per Aklamation wählen, wenn sich die Kollegen einig sind. Wer kann mir darauf eine Antwort geben&gt;</p>
<p>Gruss Dieter</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7260</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7260</guid>
<pubDate>Fri, 23 May 2008 11:16:00 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>dieter</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
