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<title>Forum für die SBV - Pflichtverletzung?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Pflichtverletzung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Obelix,</p>
<p>ich kann Deinen Ärger verstehen. Die gewählte SchbV sollte ihre Arbeit bestmöglich erledigen. Ich kenne das von anderen Firmen in denen das Mandat auf den besonderen Kündigungsschutz reduziert wird.</p>
<p>Das Ansehen, der Sinn und Zweck und die Wichtigkeit des Mandats kann nur durch gute Arbeit vermittelt werden. Nachlässigkeiten und Pflichtverletzungen schaden unser aller Arbeit.</p>
<p>Meine Idee wäre aber auch den SchbV zunächst im persönlichen Gespräch davon zu überzeugen seine Arbeit ernster zu nehmen und wenn er wirklich keine Zeit hat den oder die Stellvertreter mit einzubeziehen. Legt doch eine wöchentliche Gesprächsrunde fest. Hier können wichtige Information an die Vertreter weitergegeben werden, damit sie jederzeit in der Lage sind die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen.</p>
<p>Erst wenn alle Versuche gescheitert sind würde ich Dir zustimmen und würde aktiv versuchen den SchbV von seinen Aufgaben zu entbinden. Hierzu kann man bestimmt folgende Punkte anwenden:</p>
<p> <br />
» Hierzu können <strong>z. B.</strong> gehören: <br />
» - wiederholte Verstöße gegen die Schweigepflicht, <br />
» - die Nichtweiterleitung von berechtigten Anliegen der schwerbehinderten<br />
» Menschen oder <br />
» - die <strong>ständige </strong>Nichtteilnahme an Sitzungen des Betriebs- bzw.<br />
» Personalrats und ihrer Ausschüsse <br />
» - sowie die unbegründete gehässige Diffamierung von Betriebsrats- bzw.<br />
» Personalratsmitgliedern.</p>
<p><br />
Wenn die SchbV nicht an Sitzungen teilnimmt, kann Sie weder Anliegen der Mandanten weitergeben noch auf negative Entwicklungen reagieren. Also finde ich, dass Du ggf. etwas aus Punkt 2 und 3 von Hans-Peter machen kannst.</p>
<p>Wie ist denn die Stimmung bei den Schb&gt; Ich finde das ist die zentrale Frage, nicht welche Paragraphen gezogen werden können. Fühlen sich Eure Wähler ausreichend betreut oder nicht&gt; Man sollte nicht gegen den Willen der Leute handeln oder entscheiden um die es eigentlich geht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7413</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7413</guid>
<pubDate>Tue, 24 Jun 2008 08:58:55 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Stephan23</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Pflichtverletzung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Obelix,<br />
es hilft dir und der Forumsgemeinde wenig, wenn &quot;nur&quot; die Schreiber in diesem Forum der Meining sind, dass die Nichtteilnahme an Sitzungen bzw. des Stellis eine grobe Pflichtverletzung sei.<br />
Klärung herbei führen kannst nur du selbst indem du ggf. die notwendigen Schritte unternimmst.</p>
<p><strong>Dazu folgendes:</strong><br />
Die Schwerbehindertenvertretung kann während ihrer Amtszeit <strong>nicht </strong>abgewählt werden. Auch gibt es keine Möglichkeit, die Auflösung der Schwerbehindertenvertretung beim Arbeitsgericht zu beantragen.</p>
<p>Jedoch <strong>kann ein Viertel der wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen</strong> beim Widerspruchsausschuss des Integrationsamts (vgl. § 119 SGB IX) einen <strong>Antrag auf Erlöschen des Amtes</strong> der Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer Pflichten stellen (Abs. 7 Satz 5). </p>
<p>Eine solche Pflichtverletzung muss schwer wiegend sein. Eine einmalige grobe Pflichtverletzung reicht hierfür noch nicht aus. Ein Verschulden der Vertrauensperson in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit wird nicht vorausgesetzt.</p>
<p>Hierzu können <strong>z. B.</strong> gehören: <br />
- wiederholte Verstöße gegen die Schweigepflicht, <br />
- die Nichtweiterleitung von berechtigten Anliegen der schwerbehinderten Menschen oder <br />
- die <strong>ständige </strong>Nichtteilnahme an Sitzungen des Betriebs- bzw. Personalrats und ihrer Ausschüsse <br />
- sowie die unbegründete gehässige Diffamierung von Betriebsrats- bzw. Personalratsmitgliedern.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7402</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7402</guid>
<pubDate>Mon, 23 Jun 2008 15:05:14 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Pflichtverletzung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>ich betrachte dieses Thema als Grundsatzfrage - also losgelöst von den Problemen  <br />
im eigenen Haus.</p>
<p>Das SGB IX spricht in § 94 Abs. 7 von groben Pflichtverletzungen.<br />
Meine Frage bezieht sich lediglich auf den Begriff &quot;Pflichtverletzung&quot;.</p>
<p>Ich stelle nun die theoretische Frage, ob eine Vp seine eigentliche Aufgabe (die Vertretung der Belange von schwerbehinderten Beschäftigten an sich) nicht wahrnimmt, indem er von den Rechten der SchwbV (z.B. Teilnahme an PR-Sitzungen) nicht Gebrauch macht, weil er die Stellvertretung außen vor hält.</p>
<p>Ich bitte dich nochmals, dies als Grundsatzfrage anzusehen !!!</p>
<p>Grüße Obelix</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7389</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7389</guid>
<pubDate>Fri, 20 Jun 2008 12:32:49 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>obelix</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Pflichtverletzung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;Obelix&quot;,</p>
<p>das Du unzufrieden bist mit der VPSchwb war ja schon vor einiger Zeit Thema gewesen. An der damals und heute gegebenen Antwort ändert dieses alles nichts. Die Handlungsmöglichkeiten habe ich erwähnt. Das weitere könnte dann die nächste Wahl ändern.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7388</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7388</guid>
<pubDate>Fri, 20 Jun 2008 12:15:59 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Pflichtverletzung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Bernhard für die Antwort, aber auch wenn du auf Fundstellen in zurückliegenden Postings verweist, ist dies meines Erachtens doch eine Grundsatzfrage.</p>
<p>Die Hauptpflicht der Vp besteht doch in der Vertretung der Belange der Schwerbehinderten. Damit eine umfassende Vertretung gewährleistet ist, hat man die Funktion der Stellvertretung ins Leben gerufen, um das &quot;1-Mann-Gremium&quot; bei Verhinderung, Urlaub, Krankheit usw. zu entlasten.<br />
Wenn nun die Vp diese Möglichkeit vorsätzlich nicht in Anspruch nimmt, wird die Stellvertretung schwerst in Frage gestellt. Die Vp setzt sich über die Wahlentscheidung der schwerbehinderten Beschäftigten hinweg und gewährleistet nicht, dass in entsprechenden Gremien eine Vertretung der Belange der Schwerbehinderten gegeben ist.<br />
Dies ist meines Erachtens mit einer Nichtvertretung gleichzusetzen.</p>
<p>Was meinst du hierzu, Bernhard&gt;</p>
<p>Grüße Obelix</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7387</link>
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<pubDate>Fri, 20 Jun 2008 12:05:25 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>obelix</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Pflichtverletzung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;Obelix&quot;,</p>
<p><br />
<strong>NEIN</strong>, ist in dieser Art/Form keine grobe Pflichtverletzung!</p>
<p>Die ständige Nichtteilnahme an Sitzungen des Betriebs- bzw. Personalrats und ihrer Ausschüsse wäre eine Pflichtverletzung welche einen Antrag gem. § 95 (7) Satz 5 auf Mandatsenthebung begründen könnte. Wichtig wäre dann aber auch hier der Beleg dafür, dass als als Folge dieses Handelns merkliche Nachteile für Schwerbehinderte/ Gleichgestellte entstanden sind.</p>
<p>Es bleibt nur der zu diesem Thema bereits gegebenen Hinweis auf den Kommentar zum § 95, Abs 6 Rn 69, Satz 2:  <a href="http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=7274#p7282">http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=7274#p7282</a></p>
<p>Man kann auch das Integrationsamt bitten einmal ein Gespräch mit der VPSchwb zu führen.</p>
<p>PS: Die Verhinderung der VPSchwb kann nur diese selbst feststellen. Aber dieses Thema hatten wir im Forum auch schon einmal, sieh hier: <a href="http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=7129#p7130">http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=7129#p7130</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7386</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7386</guid>
<pubDate>Fri, 20 Jun 2008 11:31:46 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Pflichtverletzung?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin seit 1 1/2 Jahren 1. Stellvertreter der Vertrauensperson. In diesem Zeitraum war es der VP des Öfteren nicht möglich aus diversen Gründen an PR-Sitzungen oder Sitzungen des Arbeitssicherheitsauschusses teilzunehmen. Da ich von seiner Abwesenheit bzw. Unabkömmlichkeit der VP nichts wusste, war mir natürlich auch eine Teilnahme als Stellvertreter an den PR-Sitzung/Ausschusssitzungen nicht möglich.<br />
Da ja die Einrichtung der Stellvertretung die umfassende Vertretung der Belange der schwerbehinderten Menschen sicherstellen soll, frage ich mich, ob die teilweise vorsätzlich unterlassene Mitteilung der Verhinderung der VP nicht eine  (grobe)Pflichtverletzung durch die VP darstellt.<br />
Diverse Hinweise oder Gespräche meinerseits an/mit der VP in der Vergangenheit haben nichts gefruchtet.</p>
<p>Grüße<br />
Obelix</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7385</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7385</guid>
<pubDate>Fri, 20 Jun 2008 10:31:43 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>obelix</dc:creator>
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