<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Arbeitgeberbeauftragte(r) passiv wahlberechtigt?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Arbeitgeberbeauftragte(r) passiv wahlberechtigt? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es ist ja schon alles Wichtige gesagt, daher nur noch der eine auch wichtige Hinweis. Der Beauftragte des AG für die Belange der Schwerbehinderten ist (soll) ja der Partner der SchwbV auf der AG-Seite sein. Also sein Gegenüber und auch sein Ansprechpartner. </p>
<p>Es würde sich da ja auch schlecht machen, wenn der VPSchwb sich vor dem Spielgel mit sich selbst, dem BASchwb unterhalten sollte. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7465</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7465</guid>
<pubDate>Sat, 12 Jul 2008 17:08:15 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Passives Wahlrecht von Arbeitgeberbeauftragten? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» M.E. stellt das eine absolute Interessenkollision dar... Falls ihr zustimmt, gibt es da bitte Rechtsgrundlagen&gt;</p>
<p>Das ist <strong><em>rechtlich ausgeschlossen </em></strong>wegen [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=3814#p3819]Interessenkollision[/link] und wäre ein absoluter Grund zur Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung. Daher hat der Beauftragte des Arbeitgebers kein passives Wahlrecht und ist somit nicht wählbar. Er hat aber das aktive Wahlrecht und darf abstimmen, sofern schwerbehindert.<br />
(<a href="http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/wahl_sbv_bayern.pdf#page=16">Wahlbroschüre, Seite 16</a>)</p>
<p><em><strong>Kontextlink</strong>:</em><br />
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=4909]www.schwbv.de/forum[/link]</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7464</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7464</guid>
<pubDate>Thu, 10 Jul 2008 17:25:56 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Wolfgang E.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Arbeitgeberbeauftragte(r) passiv wahlberechtigt? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke, das hat mir sehr geholfen! Nochmals viele Grüße<br />
Roland</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7463</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7463</guid>
<pubDate>Thu, 10 Jul 2008 06:32:15 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Rolandfuerth1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Arbeitgeberbeauftragte(r) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» M.E. stellt das eine absolute Interessenkollision dar, <br />
Da hast du völlig recht!</p>
<p><em><br />
Ausgenommen von der Wählbarkeit zur Vertrauensperson bzw. zum Stellvertreter sind nach Abs. 3 Satz 2 weiter alle Angehörigen des Betriebs oder der Dienststelle, die dem Betriebs-, Personal- oder Richterrat nicht angehören dürfen. Das sind vor allem die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVG, die Behördenleiter und ihre Vertreter nach § 7 BPersVG (vgl. auch Riebe BehindertenR 1995, 183) sowie die Gerichtspräsidenten. Auch der Beauftragte des Arbeitgebers in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen gemäß § 98 SGB IX ist für die Schwerbehindertenvertretung nicht wählbar.</em></p>
<p><em>(VG Aachen Beschluss vom 25. November 1999 = PersR 2000, 131).</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7462</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7462</guid>
<pubDate>Thu, 10 Jul 2008 06:08:06 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Arbeitgeberbeauftragte(r) passiv wahlberechtigt?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>ich hätte eine Frage zu eueren Ausführungen zu Arbeitgeberbeuaftragten nach <br />
§ 98/99 SGB IX:</p>
<p>Ist es rechtlich möglich, dass die Position Arbeitgeberbeauftragter und das Wahlamt der SBV eine Person in Personalunion wahrnimmt&gt; </p>
<p>M.E. stellt das eine absolute Interessenkollision dar, denn wie kann man die Interessen beider Seiten gleichermaßen objektiv vertreten und vor allem: Wie kann man mit sich selbst zusammenarbeiten&gt; Falls ihr meiner Auffassung zustimmt, gibt es da bitte Rechtsgrundlagen&gt;</p>
<p>Vorab danke und viele Grüße aus Bayern!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7461</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7461</guid>
<pubDate>Thu, 10 Jul 2008 06:03:18 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Rolandfuerth1</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
