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<title>Forum für die SBV - Re: Neuwahlen Scherbehindertenvertretung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Re: Neuwahlen Scherbehindertenvertretung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Claus,<br />
 ich würde an deiner Stelle einfach mal beim Integrationsamt nachfragen.<br />
Letztendlich müssen die auch mitentscheiden, wenn was unrechtsmäßig ist.</p>
<p>Grüße<br />
J.Schmitt</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 07 Jan 2005 10:49:45 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Sozialportal</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Neuwahlen Scherbehindertenvertretung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Claus,</p>
<p>also wenn ich es richtig verstehe ist folgender Sachverhalt gegeben:</p>
<p>Du warst im Betrieb A und dort 1. Stellvertreter. Ein Teil des Betriebes <br />
A wurde dem Betrieb B zugeschlagen (Teilbetriebübergang) es ist ein Rest <br />
des Betriebes A mit dem gewählten Schwerbehindertenvertreter übrig <br />
geblieben.</p>
<p>Im Betrieb B gab es bisher keine Schwerbehindertenvertretung. Nun sind im <br />
Betrieb B insgesamt 5 Schwerbehinderte und Gleichgestellte gegeben.</p>
<p>Dann kann und sollte im Betrieb B eine Schwerbehindertenvertretung <br />
gewählt werden, da es ja noch keine gibt.</p>
<p>Die sofern es nun in diesem Unternehmen mehrere SchwbV gibt so ist auch <br />
eine Gesamtschwerbehindertenvertretung zu wählen.</p>
<p>So ist zumindest mein Verständnis dieser Materie, es könnte ja aber sein, <br />
dass Koll. sich beim Thema Wahl/Neuwahl besser auskennen und andere Ideen <br />
haben.</p>
<p>Bernhard<br />
</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=752</link>
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<pubDate>Thu, 06 Jan 2005 17:55:46 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neuwahlen Scherbehindertenvertretung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sachverhalt: Zusammenlegung verschiedener Teilbetriebe und Gründung eines <br />
Standortbetriebsrates. Gleichzeitig wurde die erforderliche Zahl der <br />
Behinderten i.H.v. 5 erreicht und eine Schwerbehindertenvertretung <br />
gewählt (Ich zum 1. Stellvertreter) . Dies ist nun schon gute 2 Jahre <br />
her. <br />
Nun hat man den Bereich (eigenständige GmbH), in dem ich arbeite, einem <br />
anderen Teilkonzern zugeschlagen. Wenn die Anzahl Schwerbehinderter u. <br />
Gleichgestellter die erforderlichen 5 vorliegt: <br />
Muss eine neue Schwerbehindertenvertretung gewählt werden und in welchem <br />
Zeitraum muss das stattfinden&gt;<br />
Vielen Dank für Eure Hilfe.<br />
Claus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=751</link>
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<pubDate>Thu, 06 Jan 2005 10:11:56 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Claus Seeber</dc:creator>
</item>
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