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<title>Forum für die SBV - Re: Welche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung des § 84 (2) ?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Re: Welche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung des § 84 (2) ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Fred,</p>
<p>der § 84 SGB IX ist leider nicht mit dem § 156 SGB IX Bußgeldbewährt. Es <br />
bliebe somit für die MA-Vertretungen PR und SchwbV nur die Möglichkeit <br />
eines Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht, mit dem Ziel dem AG <br />
unter Androhung eines Bußgeldes zukünftig gesetzmäßig zu verfahren.</p>
<p>Für den betroffenen MA bleibt nur beide MA-Vertretungen aufzufordern doch <br />
den AG aufzufordern die geltenden gesetzlichen Regelungen einzuhalten und <br />
zu beachten. Weiter sollte man in einem persönlichen Gespräch mit den <br />
beiden MA-Vertretungen suchen. Ziel sollte hier sein, mit diesen über <br />
eine mögliche Untätigkeit in dieser Sache zu reden.</p>
<p>Bei Beamten muss ja seit der Änderung des SGB IX nun keine Zustimmung zur <br />
Kündigung (§ 85 SGB IX) beim Integrationsamt mehr eingeholt werden. Das <br />
Integrationsamt sollte sonst bei Missachtung des § 84 (2) die Zustimmung <br />
zur Kündigung vermeiden.</p>
<p>Aber: Sollte man beabsichtigen den Beamten in Folge von Krankheit wegen <br />
Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhestand zu setzen, könnte dieser wegen <br />
Missachtung des § 84 SGB IX hiergegen vor dem Verwaltungsgericht klagen.</p>
<p>Es wäre auch zu klären, ob der betroffene Beamte gegen den Dienstherrn <br />
wegen Verletzung seiner Fürsorgepflichten als Dienstherr vor dem <br />
Verwaltungsgericht zu klagen. Es gibt aber hierzu noch keine <br />
entsprechenden Rechtsfälle, da diese Regelung im SGB IX noch neu ist.</p>
<p>Bernhard<br />
</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=773</link>
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<pubDate>Mon, 17 Jan 2005 10:17:38 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Welche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung des § 84 (2) ?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin Beamter und der § 84 (2) SGB IX wurde nicht beachtet, obwohl mein <br />
Arbeitgeber darauf hingewiesen worden ist. Die Gesundheit hat sich <br />
verschlechtert. Welche Rechtsfolgen ergeben sich jetzt&gt; PR und Schw.V <br />
bleiben untätig. </p>
<p>Fred</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=772</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=772</guid>
<pubDate>Mon, 17 Jan 2005 06:56:36 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Fred</dc:creator>
</item>
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