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<title>Forum für die SBV - Richtlinie zum SGB IX / Innenministerium NRW, Erlass vom 04.11.2003</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Richtlinie zum SGB IX / Innenministerium NRW, Erlass vom 04.11.2003 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Ich arbeite in einer Anstalt des öffentlichen Rechts und bin überfragt, ob die im Erlass genannten Erweiterungen des SGB IX meine SBV-Tätigkeit verbessern können.</p>
<p>Diese Richtlinien zum SGB IX binden als Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums nach Nr. 1.2 Satz 1 nur &quot;Dienststellen des Landes&quot;, also nur die Landesbehörden und Gerichte, bei denen das Land NRW Arbeitgeber ist, nicht aber sonstige Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, da diesen die Richtlinien <em><strong>nur unverbindlich empfohlen </strong></em> wurden.</p>
<p><em>&quot;Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.&quot;</em><br />
(<a href="http://www.schwbv.de/pdf/fuersorgeerlass_nrw.pdf#page=9">Nr. 1.2 Satz 6</a>  der Richtlinien).</p>
<p>Lediglich dann, wenn etwa eine Anstalt des öffentlichen Rechts die SGB IX-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung für anwendbar erklärt, beispielsweise in einer <em><strong>Integrationsvereinbarung</strong></em> darauf verweist, können sich auch die Beschäftigten dieser Anstalt auf die jeweils gültigen Richtlinien des Innenministers von NRW berufen - sonst nicht!!! Das gilt entsprechend auch für die Fürsorgerichtlinien und Fürsorgeerlasse anderer Bundesländer.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7941</link>
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<pubDate>Sat, 25 Oct 2008 15:48:33 +0000</pubDate>
<category>Lektüre / Gesetze</category><dc:creator>Wolfgang E.</dc:creator>
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<title>Richtlinie zum SGB/Innenministerium NRW 4.11.03 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>» Ich arbeite in einer Anstalt des öffentlichen Rechts und bin überfragt, ob die im Erlass genannten Erweiterungen des SGB9 meine SBV-Tätigkeit verbessern können.</p>
<p>Dieses läßt sich doch einfach durch eine Anfrage/Anruf beim Herausgeber der Richtlinie erfragen. BR/PR sollte dieses auch wissen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7933</link>
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<pubDate>Fri, 24 Oct 2008 08:55:21 +0000</pubDate>
<category>Lektüre / Gesetze</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Richtlinie zum SGB/Innenministerium NRW 4.11.03</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kollegen, </p>
<p>ich werde nicht ganz schlau aus diesem Runderlass des Innenministeriums NRW, der Text widerspricht sich darin an ein paar Stellen selbst:</p>
<p>In der Einführung heißt es, die Richtlinie im öffentlichen Dienst im Land NRW beschlossen wurde, unter Allgemeines Punkt 1.2 ist nur noch von Dienststellen des Landes die Rede.</p>
<p>Ich arbeite in einer Anstalt des öffentlichen Rechts und bin überfragt, ob die im Erlass genannten Erweiterungen des SGB9 meine SBV-Tätigkeit verbessern können.</p>
<p>Paco de Colonia</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=7932</link>
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<pubDate>Fri, 24 Oct 2008 08:44:40 +0000</pubDate>
<category>Lektüre / Gesetze</category><dc:creator>pacodecolonia</dc:creator>
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