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<title>Forum für die SBV - Befristetes Arbeitsverhältnis</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Befristetes Arbeitsverhältnis (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Lombardi,</p>
<p>Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Erholungsurlaub. Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. Bei einer Fünftagewoche entspricht dies 20 Arbeitstagen. Die meisten Tarifverträge (<strong>die wir den Gewerkschaftsmitgliedern zu verdanken haben)</strong> räumen aber einen längeren Urlaub ein; in den westlichen Bundesländern beträgt er überwiegend 30 Arbeitstage. <br />
Der Zusatzurlaub <strong>verlängert </strong>den dem schwerbehinderten Menschen zustehenden Grundurlaub, wie ihn Gesetz oder Tarifvertrag,  (BAG Urteil vom 24. Oktober 2006) festschreiben.  <br />
Das Gesetz sieht hier keinen Unterschied ob jemand befristet oder unbefristet beschäftigt ist. Die einzigen Einschränkungen / Regelungen ergeben sich aus dem § 4 ff BUrlG.</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8083</link>
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<pubDate>Tue, 18 Nov 2008 13:02:07 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
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<title>Befristetes Arbeitsverhältnis (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Lombardi,</p>
<p>der Zusatzurlaub unterliegt den gleichen grundsätzlichen Regelungen wie der Erholungsurlaub. Die Rechtsgrundlage für den Anspruch ergibt sich aus § 125 SGB IX. Das hier entscheidende steht in Abs. 2 des § 125 SGB IX (12tel-Regelung).</p>
<p>Es besteht hier auch kein Unterschied ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt.</p>
<p>Weiter, auch in befristeten Beschäftigungsverhältnissen besteht nach der 6 monatigen Wartezeit der besondere Kündigungsschutz. Die Ausnahmen vom besonderen Kündigungsschutz findest Du im Kommentar zum § 85 SGB IX. </p>
<p>Dieses ist z.B. Kündigungen innerhalb der ersten sechs Beschäftigungsmonaten</p>
<p>Du meinst vermutlich dieses: Zeitverträge oder befristete Arbeitsverträge enden ohne Kündigung automatisch durch Fristablauf.</p>
<p>Der besondere Kündigungsschutz verlängert diese somit nicht bzw. steht einer Befristung nicht entgegen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8082</link>
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<pubDate>Tue, 18 Nov 2008 12:52:34 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Befristetes Arbeitsverhältnis</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>besteht Anspruch auf Zusatzurlaub auch für ein befristetes Arbeitsverhältnis von 12Monaten&gt; In diesem Fall 12 Monate, nach 6 Monaten eine zweite Befristung.Schwerbehinderteneigenschaft hatte der Kollege in der zweiten Befristung erlangt.<br />
Kündigungsschutz besteht, wie ich den Beiträgen im Forum entnehme, bei einem befristeten Arbeitsverhältnis dann auch nicht.<br />
Für eine Auskunft sage ich schon mal Danke.</p>
<p>Gruß Lombardi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8081</link>
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<pubDate>Tue, 18 Nov 2008 01:18:25 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Lombardi</dc:creator>
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