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<title>Forum für die SBV - Einschaltung SB-Vertretung bei Beschäftigung von Leih-AN</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Einschaltung SB-Vertretung bei Beschäftigung von Leih-AN (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo SellentK,<br />
es freut mich dich hier im Forum als neues Mitglied zu begrüßen :flower: </p>
<p>» Im vorliegenden Fall sollen in einem Betrieb/Verwaltung des ö.D.<br />
» Arbeitsplätze, keine Planstellen, mit Leiharbeitnehmern besetzt werden.<br />
» Nach der Definition des § 73 SGB IX handelt es sich um Arbeitsplätze, die<br />
» dem Verleiher zuzurechnen sind, da er Arbeitgeber nach dem AÜG ist.<br />
Wenn es Arbeitsplätze nach §73 SGB IX sind, dann sind sie erst mal dem Entleiher, also deiner Behörde zuzurechnen.</p>
<p>» obsolet&gt; <br />
Interessantes Wort. Musste erst im Fremdwörterlexikon nachschauen. Für alle die es auch nicht kennen: <em>Das zugehörige Adjektiv obsolet (nicht mehr gebräuchlich sein, an Geltung verlieren) bezeichnet generell Veraltetes, meist Normen oder Therapien.</em><br />
» Ist damit die Beteiligung der SB-Vertretung nach § 81 SGB IX  obsolet&gt; <br />
Nein! Siehe folgendes Urteil: <a href="http://www.schwbv.de/urteile/120.html">http://www.schwbv.de/urteile/120.html</a></p>
<p>» Oder ist die SB-V trotzdem im Vorfeld der Besetzung der freien Arbeitsplätze einzuschalten&gt;<br />
Ja.</p>
<p>PS: Üblicherweise wird hier mit &quot;Anrede&quot; und &quot;Nameszeichen&quot; etc. geschrieben <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8119</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8119</guid>
<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 07:54:09 +0000</pubDate>
<category>Leih- bzw. Zeitarbeit</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
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<title>Einschaltung SB-Vertretung bei Beschäftigung von Leih-AN</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Im vorliegenden Fall sollen in einem Betrieb/Verwaltung des ö.D. Arbeitsplätze, keine Planstellen, mit Leiharbeitnehmern besetzt werden. Nach der Definition des § 73 SGB IX handelt es sich um Arbeitsplätze, die dem Verleiher zuzurechnen sind, da er Arbeitgeber nach dem AÜG ist. Ist damit die Beteiligung der SB-Vertretung nach § 81 SGB IX  obsolet&gt; Oder ist die SB-V trotzdem im Vorfeld der Besetzung der freien Arbeitsplätze einzuschalten&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8118</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8118</guid>
<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 06:58:08 +0000</pubDate>
<category>Leih- bzw. Zeitarbeit</category><dc:creator>SellentK</dc:creator>
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