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<title>Forum für die SBV - Vertretung durch PR</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Vertretung durch PR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Merlin,</p>
<p>» bei uns ist der Vertrauensmann für Schwerbehinderte zurückgetreten.<br />
.....Vertrauensperson .... <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>» Die Aufgaben wurden nun von einem Mitglied des PR übernommen, <br />
PR hat  lt. Artikel 69 BayPVG spezielle Aufgaben für sbM, aber er kann, wie Doris schreibt, kein &quot;vollwertiger&quot; Ersatz für die SBV sein.</p>
<p>» der selbst aber auch schwerbehindert ist.<br />
Spielt keine Rolle, denn die SBV muss nicht schwerbehindert sein.</p>
<p>»  muß eine Neuwahl zwingend durchgeführt werden &gt;&gt;&gt;<br />
Ja. Siehe links unter Wahlen</p>
<p> <br />
» Es gäbe bei einer Neuwahl nur den Bewerber der die Aufgaben <br />
Somit wäre wieder keine Vertretung vorhanden.<br />
Saubere Lösung wäre eine Wahl der VP und 1-2 Vertreter.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8583</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8583</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2009 16:42:38 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vertretung durch PR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Merlincc8,</p>
<p>die Antwort ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, wonach eine SBV zu wählen ist (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/BJNR104700001.html#BJNR104700001BJNG002100000">§ 93</a> Satz 2 und § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). Auch kann eine Schwerbehindertenvertretung nach Bundesrecht nicht durch einen Personalrat nach Landesrecht ersetzt werden. Der Personalrat begeht eine Amtspflichtverletzung, wenn er nicht auf die Wahl einer SBV hinwirkt, da dies zu seinen gesetzlichen Pflichtaufgaben gehört nach § 93 SGB IX.</p>
<p>Die Aufgaben der SBV können schon deswegen nicht von einem Personalratsmitglied &quot;übernommen&quot; werden. Eine gewählte Schwerbehindertenvertretung hat z.B. nach <a href="http://gesetze.bmas.de/Gesetze/sgb09/sgb09x095.htm">§ 95</a> Abs. 2 SGB IX teils <strong>viel weitergehende Befugnisse</strong> als der Personalrat, etwa bei Aufhebungsverträgen, um nur ein Beispiel zu nennen.</p>
<p>Es ist auch gerade in der wirtschaftlich nicht einfachen Zeit ungeschickt, wenn in einem Betrieb/ Behörde/ Amt, der die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl einer SBV erfüllt, diese nicht zu wählen. Denn dann könnte sich auch keine SBV bei möglicherweise kommenden betriebsbedingten Kündigungen oder Umorganisationen für Schwerbehinderte/ Gleichgestellte besonders einsetzen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8582</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8582</guid>
<pubDate>Fri, 27 Feb 2009 14:41:43 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vertretung durch PR</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Leute, </p>
<p>bei uns ist der Vertrauensmann für Schwerbehinderte zurückgetreten.</p>
<p>Einen Nachrücker gibt es nicht, da nur ein Bewerber bei der Wahl.</p>
<p>Die Aufgaben wurden nun von einem Mitglied des PR übernommen, </p>
<p>der selbst aber auch schwerbehindert ist.</p>
<p>Ist dies längerfristig zulässig, oder muß eine Neuwahl zwingend </p>
<p>durchgeführt werden &gt;&gt;&gt;</p>
<p>Es gäbe bei einer Neuwahl nur den Bewerber der die Aufgaben </p>
<p>jetzt schon übernommen hat. </p>
<p>Vielen DANK für euere INFOS !</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8579</link>
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<pubDate>Thu, 26 Feb 2009 19:55:27 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>merlincc8</dc:creator>
</item>
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