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<title>Forum für die SBV - Beauftragte des Arbeitgebers</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Beauftragte des Arbeitgebers (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Daniela,</p>
<p>» mein AG ist gleichzeitig auch der Beauftragte des AG.<br />
Ist oftmals so, da der AG keinen BASchwb benennt. Ob es immer optimal ist muss der Einzelfall zeigen.</p>
<p>» Nach § 83 Abs. 3 besteht eine Berichtpflicht für den AG auf der<br />
» Versammlung. Kann er auch jemanden anderen delegieren für Ihn an der<br />
» Versammlung teilzunehmen&gt;<br />
Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Der AG kann ja auch gem. § 98 mehrere BASchwb benennen.</p>
<p>» Ist mein Personalchef nach § 95 Abs. 6 Rn.55 auch teilnahmeberechtigt&gt;<br />
Nur wenn er als BASchwb teilnimmt oder von der SchwbV eingeladen wird.</p>
<p>Hier ein Auszug aus dem [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/&gt;sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar [/link]zum § 95 (6) Rn 70<br />
An der Versammlung haben alle im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, die nach § 94 Abs. 2 SGB IX wahlberechtigt sind, ein Teilnahmerecht. Sie müssen zur Versammlung eingeladen werden.</p>
<p>» Kann mein AG jemanden anderen(z.B. Personalchef)delegieren den Bericht<br />
» nach §83 Abs.3 an der Versammlung vorzutragen&gt;<br />
Ja, sieh oben!</p>
<p>Ist vielleicht sogar optimaler, da der Personalchef oftmals die AN und die Personalsituation besser kennt, auf Grund seines tägl. Geschäftes.</p>
<p>» Was passiert wenn der AG trotz Einladung nicht zur Versammlung erscheint&gt;<br />
Dann kann man dieses nur feststellen. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> </p>
<p>» Meiner Meinung nach wird er delegiert die Aufgaben des Beauftragten des<br />
» AGs zu übernehmen. Nur warum wird er dann nicht offiziell der Beauftragte<br />
» des AGs&gt;<br />
Stelle diese Frage doch einmal Deinem AG.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8651</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8651</guid>
<pubDate>Wed, 11 Mar 2009 11:28:23 +0000</pubDate>
<category>Versammlung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beauftragte des Arbeitgebers</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>mein AG ist gleichzeitig auch der Beauftragte des AG.</p>
<p>Nach § 83 Abs. 3 besteht eine Berichtpflicht für den AG auf der Versammlung. Kann er auch jemanden anderen delegieren für Ihn an der Versammlung teilzunehmen&gt;</p>
<p>Kann mein AG jemanden anderen(z.B. Personalchef)delegieren den Bericht nach §83 Abs.3 an der Versammlung vorzutragen&gt;</p>
<p>Was passiert wenn der AG trotz Einladung nicht zur Versammlung erscheint&gt;</p>
<p>Ist mein Personalchef nach § 95 Abs. 6 Rn.55 auch teilnahmeberechtigt&gt; Meiner Meinung nach wird er delegiert die Aufgaben des Beauftragten des AGs zu übernehmen. Nur warum wird er dann nicht offiziell der Beauftragte des AGs&gt;</p>
<p>Gruß<br />
Daniela</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8646</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8646</guid>
<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 14:44:25 +0000</pubDate>
<category>Versammlung</category><dc:creator>Daniela</dc:creator>
</item>
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