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<title>Forum für die SBV - Behinderungsbedingte Fehlzeiten und Kuraufenthalte</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Behinderungsbedingte Fehlzeiten und Kuraufenthalte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>zu dieser Thematik, habe ich einen Fall in Zusammenhang mit der LOB im öffentlichen Dienst.<br />
Durch einen Reha-Aufenthalt erhöhte sich die Zahl der Fehltage um 26 Tage. Zieht man die Sams- u. Sonntage ab, bleiben 20 Tage. Die Fehltage erhöhten sich dadurch insgesamt auf 38 Tage. Abzug durch die Regelung in der DV LOB 30 Tage, bleibt eine Überschreitung von 8 Tagen. Durch diese 8 Tage ergab sich eine Minderung des Leistungsentgelts von ca. 90 Euro.<br />
Ich bin der Meinung, dass dies nicht Rechtens ist, kann's aber nicht so recht begründen. Ein Reha-Aufenthalt der behinderungsbedingt entsteht und zur Erhaltung der Arbeitskraft nötig ist, darf doch niemandem zum Nachteil gereichen, oder&gt; </p>
<p>Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.</p>
<p>Vielen Dank</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8821</link>
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<pubDate>Mon, 20 Apr 2009 07:53:08 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>C-Leg</dc:creator>
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<title>Behinderungsbedingte Fehlzeiten und Kuraufenthalte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;Sonne&quot;, hallo Ede,</p>
<p>bitte beachten:</p>
<p>Auch Schwerbehinderte können wegen Krankenfehlzeiten (AU) auch wenn diese aus in der Behinderung liegenden Gründen herführen gekündigt werden. Dieses wäre dann auch kein Verstoß gegen das AGG oder ein berechtigtes Indiz hiefür.</p>
<p>Es gilt bei Kündigungen wegen Krankenfehlzeiten (AU) nur immer der Grundsatz:<br />
Bei einer Kündigung aus Gesundheitsgründen müssen für dem AG wirtschaftlich nicht zumutbare Fehlzeiten entstehen und ganz besonders es muss eine negative Gesundheitsprognose gegeben sein.</p>
<p>Aber auch ich empfehle immer Schwerbehinderten bei Krankenfehlzeiten (AU) welche aus in der Behinderung liegenden Gründen entstehen, dieses auf der AU-Meldung vermerken zu lassen. So hat man dann zumindest ggf. Argumentationsgrundlage für Gespräche/ Verhandlungen mit dem AG, auf Basis des § 81 SG IX.</p>
<p>Aber auch mir ist kein Urteil bekannt welche eine belastbare Rechtsgrundlage hierfür ergeben würde. </p>
<p><br />
Denn gerade z.B. im öffentl. Dienst werden bei Beförderungen und/ oder Höhergruppierungen oftmals Krankenfehlzeiten (AU) negativ betrachtet/ bewertet. Dieses dürfte dann in der Regel bei Krankenfehlzeiten (AU) welche as der Behinderung herrühren nicht zum Nachteil führen. </p>
<p>Anders wäre es immer nur, wenn für eine solche Maßnahme die Zeit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben / Tätigkeiten maßgeblich ist. Also nicht die Zeit auf einer bestimmten Stelle in einer bestimmten Laufbahn usw.</p>
<p>Denn in der Zeit der Krankenfehlzeit (AU) nimmt man dieses Aufgaben/ Tätigkeit ja nicht wahr. </p>
<p>Das AGG hat hier zu mindest bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten keine großen Veränderungen gebracht, denn für diese war dieses immer schon im § 81 entsprechend geregelt. Neu ist hier eigentlich nur, dass bei vortragen eines berechtigten Indiz das Gericht hier im Rahmen der Beweislastumkehr vom AG dem Nachweis verlangt, dass er eben nicht wegen der Behinderung oder aus Gründen der Behinderung benachteiligt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8754</link>
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<pubDate>Thu, 26 Mar 2009 01:20:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Behinderungsbedingte Fehlzeiten und Kuraufenthalte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Als Schwerbehindertenvertretung im öffentlichen Dienst erreichte mich eine<br />
» Anfrage zur Anrechnung von Fehlzeiten. Ich weiß, dass behinderungsbedingte<br />
» Fehlzeiten gesondert ausgewiesen werden können. Leider finde ich aber<br />
» keinerlei Hinweise darauf, welchen Vorteil das haben könnte.<br />
» <br />
» Außerdem wüsste ich gerne, ob Rehabilitationsmaßnahmen und Kuraufenthalte<br />
» als krankheitsbedingte Fehlzeiten angerechnet werden dürfen. Und wenn<br />
» nicht, wie werden sie dann &quot;verbucht&quot;&gt;</p>
<p>Hallo Sonne, <br />
Mir ist keine Regelung im ÖD bekannt, wie behinderungsbedingte Fehlzeiten gesondert ausgewiesen werden sollen, also vom AG her.</p>
<p>Im AGG (besser bekannt als Antidiskriminierungsgesetz, Diskriminierung, das heißt Jemand wird anders behandelt (in der regel schlechter), als andere.) steht, dass niemmand auf Grund einer Behinderung anders behandelt werden darf als ein z.B. &quot;Gesunder&quot;. <br />
Nun in diesem Zusammenhang ist es für den Betroffenen wichtig, dass er belegen kann, dass eine Krankheit/Fehlzeit Behinderungsbedingt ist.<br />
Kann z.B. durch Vermerk auf dem gelben/rosa Zettel geschehen, den der behandelnde Arzt für die KK (nicht auf dem für den AG) ausstellt. Der Betroffene sollte sich dies auf einer eigenen Liste auf schreiben und aufbewahren.</p>
<p>Wenn nun denn z.B. eine Kündigung wegen häufiger Fehlzeiten kommmt, so kann er behinderungsbedingte Fehlzeiten als entsprechend AGG nicht zu berücksichtigend geltend machen.</p>
<p>Dieser Rückgriff auf das AGG gilt übrigens für alle Behinderungen, auch für die, die zu keinem rechtswirksamen GdB nach SGB IX führen, weil z.B. nur ein GdB von 10 zuerkannt wird.<br />
Hierdurch ist aber eine Behinderung amtlich anerkannt!!<br />
Das Agg schreibt nichts von irgendeiner Behinderungs/GdB Höhe, sondern kennt nur das Wort Behinderung und das taucht amtlich schon bei einem GdB von über Null auf.<br />
Also ist aus Sicht des AGG schon ein ANtrag auf SB von hoher Bedeutung, der zu einem  GdB im Bescheid führt, der nach SGB IX keinerlei Auswirkungen hat.</p>
<p>Nein, aber eine offizielle Verpflichtung zur Auflistung von Behinderungsbedingte Fehlzeiten im Zuständigkeitsbereich des AG ist mir nicht bekannt.</p>
<p>Ob ohne diesen Vermerk des Arztes auf der Meldung an die KK später eine AUflistung behinderungsbedingter Fehlzeiten möglich ist, bezweeifle ich.<br />
Dies ginge ja wohl in manchen Fällen viele MMonate und eventuell sogar JAhre zurück. Da schleichen sich ohne solch einen Vermerk zuviele Ungenaue (zu Ungunsten des AN ) ein.</p>
<p>Vielleicht weiß ja eein anderer noch Regelungen zu diesem Thema, die den AG zwingen solche Listeen zu führen. Würde dann allerdings notwendig sein, dass der AG dann auch über alle Gdb`s und seien sie noch so gering Bescheid bekomt.</p>
<p>Gruß Ede</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8697</link>
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<pubDate>Wed, 18 Mar 2009 06:05:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Ede vom Bayerwald</dc:creator>
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<title>Behinderungsbedingte Fehlzeiten und Kuraufenthalte</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Als Schwerbehindertenvertretung im öffentlichen Dienst erreichte mich eine Anfrage zur Anrechnung von Fehlzeiten. Ich weiß, dass behinderungsbedingte Fehlzeiten gesondert ausgewiesen werden können. Leider finde ich aber keinerlei Hinweise darauf, welchen Vorteil das haben könnte.</p>
<p>Außerdem wüsste ich gerne, ob Rehabilitationsmaßnahmen und Kuraufenthalte als krankheitsbedingte Fehlzeiten angerechnet werden dürfen. Und wenn nicht, wie werden sie dann &quot;verbucht&quot;&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8693</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8693</guid>
<pubDate>Tue, 17 Mar 2009 13:51:58 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Sonne</dc:creator>
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