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<title>Forum für die SBV - Aussetzen einer Entscheidung des AG</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Aussetzen einer Entscheidung des AG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Diana,</p>
<p>die Sache it dem BR ist das eine, <strong>dass wichtigere ist aber doch die Sache mit dem AG</strong>, also § 95 (2) Satz 1 und Satz 2. Hierauf solltest Du den AG mit dem Hinweis auf § 156 und Beschlussverfahren hinweisen.</p>
<p>Denn hätte der AG richtig gehandelt, gäbe es keinen Grund für ein Missverständnis mit dem BR.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8988</link>
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<pubDate>Fri, 15 May 2009 13:56:08 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aussetzen einer Entscheidung des AG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>danke.<br />
ja abs.4 hab ich jetz auch noch dem BR gezeigt. mal sehn wie er reagiert.<br />
er war der meinung dass nur die JAV beschlüsse aussetzen kann. aber selbst im BetrVG §35 ist das geregelt. mich regt das auf, dass er mir nicht glaubt nur weil ich noch nich so alt und weise bin wie er....<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/neutral.png" alt=":-|" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8986</link>
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<pubDate>Fri, 15 May 2009 13:46:29 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>Diana</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aussetzen einer Entscheidung des AG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Diana,</p>
<p>die Rechtslage ist ganz klar. <br />
[link=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php&gt;norm_ID=0909500]SGB IX § 95 [/link](2) Satz 1</p>
<p>Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.</p>
<p>Satz 2<br />
Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen; sodann ist endgültig zu entscheiden. </p>
<p>Fazit:<br />
Die Aussetzung der Maßnahme des AG ist zwingend, per Gesetz. <br />
Hierauf den AG deutlich hinwiesen. Auch einmal auf den [link=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php&gt;norm_ID=0915600]§ 156 (1) Satz 9[/link]</p>
<p>Weiter gibt es den <br />
§ 95(4) SGB IX; hier besonders den Satz 2</p>
<p>Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen oder ist sie entgegen Abs. 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt; die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechtes über die Aussetzung von Beschlüssen gelten entsprechend. 3 Durch die Aussetzung wird eine Frist nicht verlängert. </p>
<p>Hier muss ggf. die SchwbV aktiv werden und diese Aussetzung verlangen. Der BR/PR hat sofern die Aussetzung nicht unbegründet ist dieser Aussetzung Folge zu leisten, da er sich sonst eines verstoßes schuldig macht.</p>
<p>Hierauf den BR/PR am besten unter Vorlage des Gesetzesauszuges hinweisen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8985</link>
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<pubDate>Fri, 15 May 2009 13:39:51 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aussetzen einer Entscheidung des AG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Diana,</p>
<p>Du hast zwar in der Sache recht, hast aber trotzdem den falschen § benutzt.<br />
Gegenüber dem BR hast Du das Aussetzungsrecht gem. § 95 Abs. <strong>4</strong> SGB IX.<br />
Der Abs. 2 richtet sich in der Tat nur gegen den AG.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8984</link>
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<pubDate>Fri, 15 May 2009 13:39:15 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aussetzen einer Entscheidung des AG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>achja und ich habe mich auf den paragraphen 95 Abs 2 des SGB IX bezogen, das meinem BR-Vorsitzenden gezeigt und er meinte, dass die aussage im Abs.2 Satz2 (die durchführung oder vollziehung einer ohne beteiligung nach satz1 getroffenen entscheidung ist auszusetzen...) auf den AG bezogen ist. ich sehe das aber anders.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8982</link>
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<pubDate>Fri, 15 May 2009 13:18:26 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>Diana</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aussetzen einer Entscheidung des AG</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich hab zur Zeit eine kleine Meinungsverschiedenheit mit unsrem BR-Vorsitzenden.<br />
Zur Sachlage:<br />
ein sb MA soll in der Probezeit gekündigt werden. Ich erfahre davon erst kurz vor der BR-Sitzung. Ich beantrage, den Beschluss auszusetzen, da ich nicht vom AG darüber informiert und angehört wurde. <br />
Der BR ist nun der Meinung, dass ICH das nicht machen kann. Nur der AG hat seiner Meinung nach das Recht, den Beschluss auszusetzen oder zu stornieren. Aber wie soll denn das gehen&gt; der AG is doch gar nicht auf der BR-Stitzung.<br />
Ich bin immernoch der Meinung, dass ich auf der Sitzung sage:&quot;ich wurde nicht angehört und beantrage die aussetzung des beschlusses für 7 tage, bis ich angehört wurde!&quot;<br />
wer hat nun recht&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8981</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8981</guid>
<pubDate>Fri, 15 May 2009 13:15:48 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>Diana</dc:creator>
</item>
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