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<title>Forum für die SBV - Todesfall, kann Urlaub dann auch ausgezahlt werden?</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Todesfall, kann Urlaub dann auch ausgezahlt werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Peter,</p>
<p>als Neuer hier im Forum Dir erst einmal ein Willkommen :flower: </p>
<p>Nun zu Deiner Frage.</p>
<p>BAG, Urteil vom 23.6.1992 - 9 AZR 111/91 -<br />
<em>Leitsatz:<br />
Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, so erlischt der gesetzliche Urlaubsanspruch. Es entsteht kein Urlaubsabgeltungsanspruch, der auf den Erben übergehen könnte. Der Anspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses lebt. Die Bestimmungen des Manteltarifvertrages für die Arbeiter des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus, gültig ab 1.9.1973, - nach dem Stand vom August 1987 - weichen insoweit von der gesetzlichen Regelung nicht ab</em>.</p>
<p>Aber es wäre vielleicht auch einmal von Interesse einen solchen Fall bis zum EuGH zu bringen. Der EuGH könnte ja auch hier zu einer anderen Entscheidung kommen. Denn nachvollziehbar wäre es, da das Urlaubsentgelt ja ein Bestandteil der Gesamtentlohnung für das bestehende Arbeitsverhältnis ist.</p>
<p>PS: Beiträge mit einer Anrede und Schlussfloskel lesen sich schöner. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9018</link>
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<pubDate>Wed, 27 May 2009 06:21:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Todesfall, kann Urlaub dann auch ausgezahlt werden?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Koll. ist verstorben und konnte folglich zu Lebzeiten seinen Urlaub nicht antreten wegen einer Krankheit die schließlich zum Tode führte. In Tarifverträge usw. heißt es doch immer, das Arbeitsverhälnis ende mit dem ausscheiden oder durch Tod! Nach EU Richtl. kann nach dem Ausscheiden der nicht genommene gesetzliche, auch Zusatz-Urlaub, Urlaub ausgezahlt werden!<br />
Nun er konnte den Anspruch selbst ja nicht mehr stellen.... nun erhebt seine hinterbliebene Ehefrau den Anspruch, auf Auszahlung nicht genommener Urlaubstage, und hat in einer Anfrage, auf Auszahlung der nicht genommenen Urlaubstage und Zusatztage, vom Arbeitgeber erwartungsgenäß eine abschlägige Antwort erhalten.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 27 May 2009 05:19:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>VPSchwb Peter Nöthen</dc:creator>
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