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<title>Forum für die SBV - versetzung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>versetzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;Wolle&quot;,</p>
<p>» ein Kollege ( schwerbehindert 50%)soll in eine andere Betriebstätte<br />
» versetzt werden, seine alte betriebsstätte wird dicht gemacht,<br />
» gleichzeitig wird er in andere abteilung versetzt mit weniger<br />
» Wochenarbeitszeit.<br />
» <br />
» das bedeutet er bekommt weinger Gehalt.<br />
Das Vorhaben des AG verlangt eine Änderungkündigung, da der AG nicht einfach (einseitig) die WAZ absenken kann. </p>
<p>Die Änderungskündigung fällt unter den § 95 Abs. 2 SGB IX und was ganz gesonders wichtig ist unte den § 85 SGB IX. Sie bedarf also der Zustimmung des IA.</p>
<p>Der AN sollte sich hier unbedingt rechtlich beraten lassen. Denn wenn er die Änderungskündigung ablehnt folgt eine ordentlich Kündigung und er wäre seinen Job dann ganz los.</p>
<p>Normaler weise nimmt man dann die Ändrungskündigung an und erhebt eine Kündigungsschutzklage vor dem ArbG.</p>
<p>Aber wie erwähnt der § 85 SGB IX muss beachtet werden.</p>
<p>Weiter ist dieses aber auch eine Angelegnheit des <strong>zwingend</strong> zu beachtenden/ <a href="http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/eingliederungsmanagement/praevention.html"><strong>anzuwendenden § 84 Abs. 1.</strong></a></p>
<p>» welche Möglichkeiten gibt es das das gehalt nch seiner alten Abteilung<br />
» weiterbezahlt wird, gegen die Versetzung hat er keine einwände.<br />
 <br />
Hier könnte man dann mit dem AG verhandeln, dass man ja mit der Versetzung einverstanden ist, aber zu den gleichen Konditionen weiterbeschäftigt wird. Aber wie erwähnt, rechtliche Beratung/ Unterstützung hinzuziehen. Am besten und einfachsten ist dieses als Mitglied der Gewerkschaft. </p>
<p>PS:</p>
<p>Als SBV oder Stelli sollte man wissen, dass der GdB nicht mehr mit &quot;%&quot; bezeichnet angegeben wird. Also hier GdB 50!</p>
<p>Noch eine großen Bitte, die wir immer wieder vortragen:</p>
<p>Bitte das [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php&gt;id=814]Profil[/link] ergänzen:<br />
Ort (Bundesland):<br />
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):</p>
<p>Lese hierzu auch:<br />
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=8551]Bitte um notwendige/ hilfreiche Hinweise  ...von der Redaktion[/link] </p>
<p>Diese Bitte ist an alle Teilnehmer hier im Forum gerichtet. Ein vollständiges Profil erleitert uns Euch gute Antworten/ Tipps zu geben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9127</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9127</guid>
<pubDate>Fri, 26 Jun 2009 12:51:58 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>versetzung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bitte um Hilfe,</p>
<p>ein Kollege ( schwerbehindert 50%)soll in eine andere Betriebstätte versetzt werden, seine alte betriebsstätte wird dicht gemacht, gleichzeitig wird er in andere abteilung versetzt mit weniger Wochenarbeitszeit.</p>
<p>das bedeutet er bekommt weinger Gehalt.</p>
<p>welche Möglichkeiten gibt es das das gehalt nch seiner alten Abteilung weiterbezahlt wird, gegen die Versetzung hat er keine einwände.</p>
<p>ich bin selber der stellv SBV- ler und das ist meine erste Anfrage des Mitarbeiters.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9126</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9126</guid>
<pubDate>Fri, 26 Jun 2009 12:31:54 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>wolle</dc:creator>
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