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<title>Forum für die SBV - Abmahnung des Arbeitgebers</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Abmahnung des Arbeitgebers (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kali,</p>
<p>» Heute lese ich den schichtplan und schon wieder wurde die Arbeitszeit<br />
» eines Schwerbehinderten geändert.Wir haben das schon mehrfach angemahnt.<br />
» bloß es passiert nichts. Wie oder was kannn ich tun damit wir ernst<br />
» genommen werden.<br />
» Ich will auch nicht zuviel Theater machen, da diese Arbeitsplätze<br />
» schon mal auf der Kippe standen. Und wir nur mit hilfe des Integrations-<br />
» fachdienst diese retten konnten. Wir haben damals den Betriebsrat gegen<br />
» uns gehabt, auch heute noch.<br />
» Ist es ein wirksames Instrument, den Arbeitgeber oder<br />
» in diesem Fall den Lagerleiter abzumahnen (weil er schreibt die<br />
» Schichtpläne) oder was können wir tun, damit wir einmal Ruhe bekommen.<br />
Ja, schriftl. Abmahne, dass kann und sollte man auch so bezeichnen. Auch gleich den Hinweis anbringen, dass es nun schon zum wiederholten Male geschehen ist. Also wiederholter Verstoß gegen den § 92 (2). <br />
Gleich den Betroffenen auch auf die möglichern Folgen hinweisen. Dieses wäre, der § 156 (1) Satz 9. Also ein Ordnungsgeld gegen den Betroffenen persönlich in einer Höhe von bis zu 10.000,- . Dieses Ordnungsgeld geht aus dem persönlichen Geldbeutel und darf vom AG nicht ersetzt werden.</p>
<p>Weiter auf mögliche Folgen für den AG, der hierüber bestimmt auch nicht glücklich ist und dann bestimmt auf den zuständigen SB, hier Lagerleiter. Die möglichen Folgen für den AG wären ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren. Denn dieses Handeln des Lagerleiters muss sich der AG zurechenen lassen. Man kann es da es wiederholt geschieht als &quot;Behinderung der Mandatsarbeit&quot; auslegen.</p>
<p>Weiter würde ich aber das Gespräch mit dem AG und dem Beauftragten für die Belange der Schwerbehinderten des AG (§ 98) suchen. In diesem Gespräch würde ich auf die wiederholten Missstände hinweisen und auch darauf, dass man als SchwbV es nun leider nicht mehr länger hinnehmen kann und bei weiteren Verstößen leider alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen muss, dieses würde die Mandatspflicht verlangen.</p>
<p>Aber auch einmal den BR auf seine Pflichten gem. BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben; hier Abs. 1 Satz 1,sowie mögliche Folgen (arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren gegen den BR) für ihn hinweisen, denn er ist verpflichtet auf die Einhaltung der geltenden Gesetze, auch des SGB IX, zu achten und hinzuwirken.</p>
<p>Gleichen Hinweis auch an den Beauftragten für die Belange der Schwerbehinderten des AG (§ 98) Satz 3. Der Beauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden. <br />
Auch ihm droht bei Verletzung seiner Pflichten ein Ordnungsgeld gem. § 156 (1) Satz 9 bis zu 10.000,- .</p>
<p>Weiter den Hinweis, dass das Verhalten des AG und BR auch ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG mit all den hier möglichen Folgen sein kann.</p>
<p>Am besten gleich Auszüge aus dem Kommentar zufügen.</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9149</link>
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<pubDate>Mon, 06 Jul 2009 10:15:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abmahnung des Arbeitgebers</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich bin schwerbehindertenvertreter bei einem großen Getränkeherrsteller.<br />
Der Arbeitgeber hat schon mehrfach gegenüber seiner Informationspflicht<br />
verstoßen.Beim erstenmal ging es darum, das der komplette Arbeitsplatz<br />
von zwei Schwerbehinderten verlagert worden ist und wir haben es erst <br />
später von den schwerbehinderten selbst erfahren. Das zweite mal wurde<br />
die Arbeitszeit geändert und wir haben es auch erst später erfahren.<br />
Heute lese ich den schichtplan und schon wieder wurde die Arbeitszeit<br />
eines Schwerbehinderten geändert.Wir haben das schon mehrfach angemahnt.<br />
bloß es passiert nichts.Wie oder was kannn ich tun damit wir ernst genommen<br />
werden. ich will auch nicht zuviel Theater machen, da diese Arbeitsplätze<br />
schon mal auf der kippe standen. Und wir nur mit hilfe des Integrations-<br />
fachdienst diese retten konnten. Wir haben damals den Betriebsrat gegen uns<br />
gehabt, auch heute noch.Ist es ein wirksames Instrument, den arbeitgeber oder<br />
in diesem Fall den Lagerleiter abzumahnen ( weil er schreibt die Schichtpläne) oder was können wir tun, damit wir einmal Ruhe bekommen.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>Gruß<br />
kali</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9147</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9147</guid>
<pubDate>Mon, 06 Jul 2009 08:44:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Kali</dc:creator>
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