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<title>Forum für die SBV - angeblicher Vertrauensbruch</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>angeblicher Vertrauensbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michael,</p>
<p>» Als SBV verstehe ich meine Person und die Stellis müssen doch informiert<br />
» werden, damit sie im Vertretungsfall informiert sind. Hier gibt es<br />
» Differenzen zwischen mir und dem PR, der PR ist der Auffassung, dass die<br />
» Protokolle nur demjenigen was angehen der dabei war. <br />
» <br />
» Ich fasse das als eine Einmischung in die &quot;Geschäftstätigkeit&quot; der<br />
» Schwerbehindertenvertretung auf, zudem die Stellis der gleichen<br />
» Vertraulichkeit unterliegen&gt;</p>
<p>Sehe ich genau so, denn der Stelli muss ja seine Aufgaben im Rahmen der notwenigen Vertretung wahrnehmen können im Sinne von &quot;Amtskontinuität&quot; sowie einer wechselseitigen &quot;Abstimmung&quot; und des Info-Austausches innerhalb der SBV zwischen Vertrauensperson und Stellvertretung <em><strong>entsprechend</strong></em> <a href="http://gesetze.bmas.de/Gesetze/sgb09/sgb09x095.htm">§ 95</a> Abs. 1 Satz 5 SGB IX und nicht nur pro forma (LPK-SGB IX, § 95 Rn. 20, 26). Dieser an sich selbstverständliche Grundsatz (Knittel, SGB IX, Rn. 10g und 17g) widerspricht diametral der praxisfernen Auffassung des PR-Vorsitzenden. Art und Umfang legt die SchwbV fest und nicht der PR; das ist eine interne Angelegenheit der SBV (LPK-SGB IX, § 95 Rn. 54).</p>
<p>» Wer kennt einen guten Anwalt im Großraum Nürnberg&gt;<br />
Einfach einmal bei VdK <a href="http://www.vdk.de">www.vdk.de</a> anfragen. Die haben Fachanwälte oder kennen welche.</p>
<p>Du kannst aber auch einfach bei der Anwaltskammer oder dem Rechtspfleger beim Gericht anfragen.</p>
<p>PS: Wende dich doch mit Deinem Problem auch einmal an die Hotline des Bürgertelefons des BMAS: <br />
Infos für behinderte Menschen <a href="http://www.bmas.de/coremedia/generator/17908/buergertelefon.html">01805 / 67 67 15</a></p>
<p><br />
Habe gerade einmal mit der Hotline gesprochen, sie sehen es genau so. Um vom BMAS eine schriftl. Aussage zu erhalten, müsstest Du dieses anschreiben und den Sachverhalt (also Info war zur Wahrnehmung der Stelli-Aufagben notwendig) mitteilen.<br />
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)<br />
Wilhelmstraße 49<br />
10117 Berlin<br />
Bitte dann aber auch die postalische Anschrift mit geben, da eine Antwort schriftl. erfolgt</p>
<p><em><strong>Kontextlink</strong>:</em><br />
<a href="http://www.arbeitnehmer-anwaelte.de/start.html">www.arbeitnehmer-anwaelte.de</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9185</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9185</guid>
<pubDate>Mon, 13 Jul 2009 14:07:35 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>angeblicher Vertrauensbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Forumsmitglieder,</p>
<p>habe eine Frage: darf ich als Vertrauensperson die Protokolle von PR-Sitzungen meinen Stellvertretern zukommen lassen&gt; </p>
<p>Laut Art. 41 BayPVG ist der SBV das Protokoll zukommen zu lassen. </p>
<p>Als SBV verstehe ich meine Person und die Stellis müssen doch informiert werden, damit sie im Vertretungsfall informiert sind. Hier gibt es Differenzen zwischen mir und dem PR, der PR ist der Auffassung, dass die Protokolle nur demjenigen was angehen der dabei war. </p>
<p>Ich fasse das als eine Einmischung in die &quot;Geschäftstätigkeit&quot; der Schwerbehindertenvertretung auf, zudem die Stellis der gleichen Vertraulichkeit unterliegen&gt;</p>
<p>Wie seht Ihr das&gt;</p>
<p>Da der Personalrat sich von den Rechtsnormen in SGB IX in dieser Frage nicht beeindrucken lässt, möchte ich dies mit einem Anwalt klären. Leider muss ich soweit gehen! <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> </p>
<p>Wer kennt einen guten Anwalt im Großraum Nürnberg&gt;</p>
<p>Danke und Gruß<br />
Michael</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9183</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9183</guid>
<pubDate>Mon, 13 Jul 2009 13:01:26 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>Mister M</dc:creator>
</item>
<item>
<title>angeblicher Vertrauensbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard (und alle Forumsteilnehmer),</p>
<p>vielen Dank für die &quot;Bestätigung&quot;!:ok: </p>
<p>Mal sehen, was bei der nächsten PR-Sitzung rauskommt....:lookaround:  </p>
<p>Wer kennt einen guten Anwalt im Raum N&gt; Gerne auch per PM.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Grüße<br />
Michael</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9157</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9157</guid>
<pubDate>Tue, 07 Jul 2009 13:45:48 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>Mister M</dc:creator>
</item>
<item>
<title>angeblicher Vertrauensbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michael,</p>
<p>erst einmal ich schimpfe nie, ich bitte hin und wieder doch auch die Suche oder A-Z zu nutzen, da wir viele Dinge schon einmal hatten. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p><br />
» In meinem Urlaub fand eine PR-Sitzung statt (zu der mein 1.Stellvertreter<br />
» aufgrund von Animositäten nicht eingeladen wurde).<br />
Dieses rechtswidrige Gebaren des PR-Vorsitzenden war ein ganz schwerwiegender Verstoß sowohl gegen <em><strong>zwingendes Bundesrecht</strong></em> (<a href="http://gesetze.bmas.de/Gesetze/sgb09/sgb09x095.htm">§ 95</a> Abs. 4 SGB IX) als auch gegen <em><strong>zwingendes Landesrecht</strong></em> ([link=http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtliste-.115.htm&gt;purl=http://by.juris.de/by/PersVG_BY_1986_Art34.htm]Art. 34[/link] Abs. 2 Satz 3 BayPVG). Diese grobe und durch nichts zu rechtfertigenden Rechtsbrüche können rechtlich per Gericht unterbunden werden. Die Personalratstätigkeit kann nur im Rahmen der Rechtsordnung, also der geltenden Gesetze wie etwa dem Schwerbehindertenrecht sowie dem Personalvertretungsrecht erfolgen. Daher wäre dieses ggf. zu prüfen.</p>
<p>» Es wurde gerügt, dass mein 1. Stelli Informationen erhalten hat, die in<br />
» einem Protokoll einer Besprechung PR-Amtsleitung stehen.<br />
Ja, der Stelli benötigte diese Infos zwingend zur Mandatsauübung wegen Verhinderung der VPSchwb. <br />
Wie der VPSchwb und Stelli ihre Aufgaben aufteilen ist alleine ihre Sache und nicht die des Personalrats. Vertretung auch wegen zeitweiser Verhinderung wegen zeitgleicher unterschiedlicher Aufgaben, also nicht nur bei Abwesenheit. Es gibt hier daher auch keine Verschwiegenheitspflicht zwischen VPSchwb und Stelli.</p>
<p>» Laut Art. 41 Bayer. PersVG ist der SBV ein Abdruck des Protokolls der PR-Sitzungen zuzuleiten.<br />
Genau so ist es!</p>
<p>» Seit heute wurde der SBV ohne Ankündigung und ohne Angabe von Gründen der Zugang gesperrt.<br />
Dann muss der Zugang zu den Unterlagen anders sichergestellt werden. Alles andere wäre reine Willkür, Rechtsbruch bzw. Amtsmissbrauch, da unvereinbar mit Art. 41 Abs. 2 Satz 1 BayPVG. Auch bei dieser Vorschrift handelt es sich um zwingendes Landesrecht, die nicht zur Disposition des PR-Vorsitzenden steht.</p>
<p>» In der nächsten PR-Sitzung (Termin noch nicht bekannt) wird es für mich ungemütlich.....<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/neutral.png" alt=":-|" /> <br />
Würde ich gelassen entgegensehen. Denn wenn der PR rechtlich mit der SchwbV Probleme hat, dann müsste er das Gericht bemühen.</p>
<p>Hier einige Auszüge aus dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (<a href="http://by.juris.de/by/gesamt/PersVG_BY_1986.htm#PersVG_BY_1986_rahmen">BayPVG</a>)</p>
<p><a href="http://by.juris.de/by/PersVG_BY_1986_Art34.htm">Art. 34</a> BayPVG<br />
<em>(2) Die weiteren Sitzungen beraumt der Vorsitzende des Personalrats an. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Er hat die Mitglieder des Personalrates zu den Sitzungen <strong>rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden</strong>, sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der <strong>Schwerbehindertenvertretung den Zeitpunkt und die Tagesordnung der Sitzung bekanntzugeben</strong></em>.</p>
<p><a href="http://by.juris.de/by/PersVG_BY_1986_Art41.htm">Art. 41</a> Abs. 2 Satz 1 BayPVG<br />
<em>Haben..Schwerbehindertenvertretung oder .. an der Sitzung teilgenommen, so ist ihnen der entsprechende Teil der Niederschrift im Abdruck zuzuleiten.</em></p>
<p>Leider spricht man hier von &quot;teilgenommen&quot;. Dieses kommt nach dem Normzweck dieser Vorschrift aber nicht zur Anwendung, wenn die Teilnahme deswegen nicht erfolgt ist, weil die SchwbV nicht eingeladen wurde.</p>
<p>Weiter würde ich als SchwbV aber bei Wissen einer Sitzung auch hingehen, wenn keine Einladung erfolgt ist. Dann mit dem Hinweis, die Einladung ist offenbar &quot;hängen geblieben&quot;. Verweist dann der PR per Beschluss die SchwbV des Raumes, würde ich protestieren und darauf hinweisen, dass ich nun sofort zum Gericht gehen würde, um entsprechende Verfahren gegen den PR einzuleiten.</p>
<p><a href="http://by.juris.de/by/PersVG_BY_1986_Art40.htm">Art. 40</a> BayPVG<br />
<em>(2) Bei <strong>Beschlüssen, die überwiegend Beschäftigte </strong>im Sinn von Art. 58 Abs. 1 <strong>betreffen</strong>, haben die Mitglieder der... Auszubildendenvertretung Stimmrecht; <strong>dies gilt für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend.</strong></em></p>
<p>Hier wäre daher zu prüfen, ob es in der Sitzung einen Beschluss gab, der diesem Art. 40 BayPVG zuzuordnen ist und dann ggf. nicht rechtsmäßig wäre.</p>
<p>PS: Unter die Geheimhaltungspflicht fallen nur Geschäftsgeheimnisse welche nicht schon anderweitig bekannt geworden sind.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9152</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9152</guid>
<pubDate>Mon, 06 Jul 2009 14:50:23 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>angeblicher Vertrauensbruch</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Forenmitglieder,</p>
<p>1. ich habe in der Suchfunktion nichts Passendes gefunden - bitte nicht schimpfen (gell Bernhard <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> )</p>
<p>2. Jetzt zum (etwas komplizerten) Sachverhalt:</p>
<p>In meinem Urlaub fand eine PR-Sitzung statt (zu der mein 1.Stellvertreter aufgrund von Animositäten nicht eingeladen wurde) in der thematisert wurde, dass ich als Schwerbehindertenvertretung einen schwerwiegenden Vertrauensbruch begangen haben <strong>sollte</strong>.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> </p>
<p>Es wurde gerügt, dass mein 1. Stelli Informationen erhalten hat, die in einem Protokoll einer Besprechung PR-Amtsleitung stehen. </p>
<p>Meine Frage: darf der 1. Stelli die mir zur Verfügung gestellten Protokolle erhalten (die er im Vertretungsfall erhält)&gt; Laut Art. 41 Bayer. Personalvertrungsgesetz ist der SBV ein Abdruck des Protokolls der PR-Sitzungen zuzuleiten.</p>
<p>Die PR-Vorsitzende hat mir in einem Telefonat einen Vertrauensbruch vorgeworfen, war aber zu keinem Gespräch bereit! Die Tagesordnungen und Protokolle des PR sind elektronisch gespeichert, worauf die PR-Mitglieder, JAV und Gleichstellungsbeauftragte Zugriff haben. Seit heute wurde der SBV ohne Ankündigung und ohne Angabe von Gründen der Zugang gesperrt.</p>
<p>In der nächsten PR-Sitzung (Termin noch nicht bekannt) wird es für mich ungemütlich.....<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/neutral.png" alt=":-|" /> </p>
<p>Diesen Vorwurf lasse ich mir nicht gefallen, da ich meiner Ansicht nach keinen Vertrauensbruch begangen habe und überlege rechtliche Schritte, wenn der PR den Vorwurf des Vertrauensbruch aufrechterhält (Verletzung der Vertraulichkeit in PR-Angelegenheitenm ist doch strafrechtlich relevant&gt;&gt;)</p>
<p>Was meint Ihr dazu&gt;</p>
<p>Liebe Grüße<br />
Michael</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9151</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9151</guid>
<pubDate>Mon, 06 Jul 2009 13:11:56 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>Mister M</dc:creator>
</item>
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