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<title>Forum für die SBV - § 96 Abs. 9 SGB IX</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>§ 96 Abs. 9 SGB IX (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Max,</p>
<p>» Laut BR/PR soll sich die SBV den Raum mit der Gleichstellungsbeauftragten<br />
» teilen, abseits vom Geschehen. Würde aber lieber den zentral gelegenen<br />
» BR/PR-Raum mit nutzen, auch im Hinblick auf § 99, Abs. 1.<br />
Was spricht sonst noch dagegen&gt;&gt;</p>
<p>Man kann hier nur ggf. mit folgenden Hinwiesen argumentieren:</p>
<p>Auszüge aus dem [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/&gt;sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittel-Kommentar[/link] zum § 96 Abs. 9<br />
Rn 127<br />
Bei Mitbenutzung der Räume der betrieblichen Interessenvertretung muss die Vertrauenspersonen zumindest über einen abschließbaren Schrank zur Aufbewahrung ihrer Unterlagen verfügen können (GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 212b). Nach Wortlaut (Verfügung) und Zweck des Gesetzes muss sichergestellt sein, <em><strong>dass die Schwerbehindertenvertretung in dieser Zeit vertrauliche Gespräche mit schwerbehinderten Arbeitnehmern und Gleichgestellten führen kann, ohne dass Dritte (z. B. Betriebs- oder Personalratsmitglieder) anwesend sind.</strong></em></p>
<p>Rn 128<br />
......... Sind die Räume der Betriebs- oder Personalvertretung für die gleichzeitige Amtsführung der Schwerbehindertenvertretung ungeeignet, etwa weil dort die notwendigerweise vertraulichen Gespräche nicht geführt werden können, müssen ihr andere Räume einschließlich der entsprechenden Büroeinrichtung und -ausstattung zur Verfügung gestellt werden (GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 216).</p>
<p>Hieraus könnte sich ein Anspruch auf alleinig durch die SchwbV genutzte Räume ergeben.</p>
<p>PS: <br />
» Laut BR/PR<br />
...was nun BR oder PR, welches Recht gilt den nun&gt; BetrVG oder PersVG&gt;</p>
<p>Bitte auch dein Profil ergänzen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9181</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9181</guid>
<pubDate>Thu, 09 Jul 2009 21:03:00 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>§ 96 Abs. 9 SGB IX</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Laut BR/PR soll sich die SBV den Raum mit der Gleichstellungsbeauftragten teilen, abseits vom Geschehen. Würde aber lieber den zentral gelegenen BR/PR-<br />
Raum mit nutzen, auch im Hinblick auf § 99, Abs. 1.</p>
<p><br />
Mit freundlichen Grüßen </p>
<p>Max</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9180</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9180</guid>
<pubDate>Thu, 09 Jul 2009 19:59:53 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>Max</dc:creator>
</item>
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