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<title>Forum für die SBV - Existenzberechtigung SchwbV</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Existenzberechtigung SchwbV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Willi,</p>
<p>» Mein Amt wird im Juni 2011 enden, da ich zum 01.07.2010 in die Passivphase<br />
» der ATZ komme. <br />
Hier ist Dir wohl ein kleiner Schreibfehler unterlaufen, Du meinst wohl Juni 2010, weil da Deine Passivphase beginnt und weil 2010 der Regelwahltermin ist und die SchwbV mehr als 1 Jahr im Amt ist.</p>
<p>» Nun zu meiner Frage:<br />
» Da sich die Zahl der SchwB von einstmals 5 auf 4 reduziert hat,frage ich<br />
» mich ob mein bisheriger Stellvertreter an meiner Stelle nachrückt, oder ob<br />
» es aufgrund der geänderten Situation keiner SchwbV mehr bedarf und die<br />
» Voraussetzungen überhaupt noch vorhanden sind&gt;.<br />
Hier schauen wir dco einfach einmal ins Gesetz, ins <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__94.html"><strong>SGB IX § 94</strong></a> &quot;Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung&quot;<br />
Abs. 7 Satz 1 <br />
Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beträgt vier Jahre. </p>
<p>Im [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/&gt;sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar[/link] findet man:<br />
§ 94  Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung</p>
<p>Rn 176<br />
Das Amt <strong>erlischt nicht</strong> etwa dadurch, dass die <strong>Zahl</strong> der schwerbehinderten Menschen bzw. Gleichgestellten <strong>unter</strong> die in Abs. 1 genannte <strong>Mindestzahl von fünf absinkt</strong>. Bleibt es aber gegen Ende der Amtszeit bei der niedrigeren Zahl, wird dann keine neue Schwerbehindertenvertretung gewählt (Neumann u. a. / Pahlen Rdnr. 33c).</p>
<p>Somit ist klar, der Stellvertreter rückt bis zum Ablauf der Wahlperiode, also 30 November, nach.</p>
<p>Ihr solltet in der verbleibenden Zeit entweder versuchen, durch hinwirken Einstellungen von Schwerbehinderten/ Gleichgestellten oder ggf. auch durch die Ausschöpfung der Möglichkeiten ggf. für Koll. mit einer Behinderung eine Gleichstellung zu erhalten die Voraussetzungen für eine Neuwahl 2010 zu schaffen.</p>
<p>Zum Schluss bleibt dann nur noch, Dir für das Schaffen für die Koll in der Mandatszeit zu danken und einen verdienten Ruhestand/ ATZ zu wünschen. :flower:</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9229</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9229</guid>
<pubDate>Thu, 23 Jul 2009 06:55:50 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Existenzberechtigung SchwbV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kollegen,<br />
ich bin im Juni 2007 zum SchwV gewählt worden. Außerdem wurde ein Stellvertreter festgelegt. Im Jahr 2007 waren die Voraussetzungen ( mind.5 SchwB)für eine Wahl gegeben.<br />
Mein Amt wird im Juni 2011 enden, da ich zum 01.07.2010 in die Passivphase der ATZ komme. <br />
Nun zu meiner Frage:</p>
<p>Da sich die Zahl der SchwB von einstmals 5 auf 4 reduziert hat,frage ich mich ob mein bisheriger Stellvertreter an meiner Stelle nachrückt, oder ob es aufgrund der geänderten Situation keiner SchwbV mehr bedarf und die Voraussetzungen überhaupt noch vorhanden sind&gt;.</p>
<p>Gruß<br />
Willi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9226</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9226</guid>
<pubDate>Thu, 23 Jul 2009 06:25:42 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Uehlein</dc:creator>
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