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<title>Forum für die SBV - Rücktritt und Neuwahlen</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Rücktritt und Neuwahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen Bernhard,<br />
super, dass Du diese Sache weiter verfolgt hast.</p>
<p>Ich hatte in der Zwischenzeit einen RA für Sozial- und Arbeitsrecht,<br />
welcher auch Schulungen für SBV'ler macht, angesprochen, mit dem<br />
Ergebnis, dass der RA keine Einwände in dieser Problematik sieht.</p>
<p>Mir zeigt es, dass es in dieser Sache unterschiedl. Meinungen gibt,<br />
und es für mich letztendlich keine Sicherheit gibt, die Sache ohne evtl.<br />
spätere Probleme durchzuführen.  <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> </p>
<p>Also lassen wir es so, wie es ist. </p>
<p>Noch einmal besten Dank.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9542</link>
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<pubDate>Wed, 16 Sep 2009 08:17:37 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>harry</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rücktritt und Neuwahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Harry,</p>
<p>ich habe zu dieser &quot;besonderen&quot; Frage mich auch nochmals bei einem Wahlspezialisten, Herr Ulrich Adlhoch (Herrausgeber des Kommentars &quot;Ernst/Adlhoch/Seel&quot; zum SGB IX) rückversichert. Er bestätigt meine Sicht/ Aussage, dass es so nicht geht.</p>
<p>Hier die Antwort:</p>
<p>Die Wahl-Grundvoraussetzung = <strong>5</strong> beschäftigte schwerbehinderte Menschen <strong>müssen am Wahltag vorliegen</strong>. </p>
<p>Nach einhelliger Auffassung muss diese Wahlvoraussetzung am Tag der Wahl gegeben sein (vgl. Ernst/Adlhoch/Seel, SGB IX, § 94 Rn. 26 mit weiteren Nachweisen). Dies gilt für jede SBV-Wahl, also die am regelmäßigen Wahltermin wie auch für die Wahl aufgrund Rücktritts oder Ähnlichem außerhalb des gesetzlich terminierten Regelwahltermins. Ob sich nach dem Wahltermin die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten unter 5 verringert, ist somit unerheblich. Soweit also die formaljuristische Lage.</p>
<p>Wir sind uns aber in der Beurteilung einig, dass der <strong>&quot;Pseudo-Rücktritt&quot;</strong> einer SBV zur Ermöglichung einer Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahltermins, weil später beim Regelwahltermin die Zahl der Wahlberechtigten unter 5 liegt, verbunden mit der erneuten Kandidatur derselben SBV <strong>rechtsmissbräuchlich und unzulässig </strong>ist.</p>
<p>Diese <strong>Wahl kann also angefochten werden</strong>. Selbst wenn die Wähler mit diesem Rechtsmissbrauch einverstanden sind, kann z. B. der Arbeitgeber diese <strong>SBV-Wahl am Arbeitsgericht anfechten</strong>.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9541</link>
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<pubDate>Wed, 16 Sep 2009 07:41:22 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rücktritt und Neuwahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>» Weiter sollte man mit solchen Überlegungen, Mandat niederlegen um<br />
» Neuwahlen anzustreben auch immer behutsam umgehen. Denn es kam auch schon<br />
» vor, dass der Stelli dann sein Mandat doch nicht niedergelegt hat, dann<br />
» war der VPSchwb heraus und der Stelli rückte nach. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
<p>Hier hätte ich kein Problem, da mein Stellvertreter im Dezember 2009<br />
in Ruhestand geht, damit aus dem Betrieb ausscheidet und sowieso ein<br />
neuer Stellvertreter zu wählen ist.</p>
<p>Vielen Dank für die Ausführungen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9385</link>
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<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 06:41:50 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>harry</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rücktritt und Neuwahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Harry,</p>
<p>habe ich es doch richtig verstanden. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> <br />
Ist eine gute Idee vom Grunde her doch leider klappt es so nicht das Gesetz zu überlisten.</p>
<p>Die Ausnahme betreffend Neuwahl bedingen erst einmal die Grundvoraussetzungen gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Denn wo diese nicht gegeben ist, kann es auch keine Ausnahme geben. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
<p><br />
Weiter sollte man mit solchen Überlegungen, Mandat niederlegen um Neuwahlen anzustreben auch immer behutsam umgehen. Denn es kam auch schon vor, dass der Stelli dann sein Mandat doch nicht niedergelegt hat, dann war der VPSchwb heraus und der Stelli rückte nach. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9378</link>
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<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 15:47:16 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rücktritt und Neuwahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die schnelle Antwort.<br />
 <br />
» Doch das Ziel welches Du verfolgst ist mir nicht so ganz klar.</p>
<p>Es wird aufgrund der Umstruktierungen beim nächsten (normalen) Wahltermin<br />
im November 2010 vorauss. kein Betriebsteil mehr geben, wo mind. 5 SB<br />
vorhanden sind. Mit der vorgezogenen Wahl, wollte ich erreichen, damit es im Noverber 2010 nicht heisst: keine SBV auf keiner Ebene!<br />
Um dies zu verhindern, mein Gedanke mit der Neuwahl. Hier wäre dann, bei einer<br />
Wahl im Dezember eine Gesamtperiode der SBV von 4 Jahren und 11 Monaten.<br />
Mir ist es klar, dass mein Mandat bis zur nächsten Regelwahl sicher ist<br />
und ich den SB zur Verfügung stehe. Die Umstrukturierung ist für das<br />
nächste Frühjahr vorgesehen. Mir geht es einfach um die Zeit danach, nach<br />
Nov. 2010. <br />
» <br />
» Die örtl. SBV wählen GSBV und GSBV wählen KSBV. Sofern es in einem<br />
» Unternehmen nur eine SBV gibt hat sie auch das Mandat einer GSBV.<br />
Dies ist klar.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9377</link>
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<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 15:39:49 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>harry</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rücktritt und Neuwahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Harry,</p>
<p>zuerst einmal der Hinweis, SBV (örtl.) und KSBV (Konzern) sind zwei unabhängige Mandate. Die Niederlegung des örtl. Mandates als SBV führt nicht zum Verlust des Mandates als KSBV.</p>
<p>Doch das Ziel welches Du verfolgst ist mir nicht so ganz klar.</p>
<p>Denn sofern die Voraussetzungen zur Wahl einer örtl. SBV gem. § 94 SGB IX, also 5 Wahlberechtigte nicht mehr gegeben ist also selbst bei Absinken auf 0, verliert die SBV nicht ihr Mandat. Sie bleibt bis zu nächsten Regelwahltermin im Mandat. Der nächste Regelwahltermin ist im Herbst 2010.</p>
<p>Sollte der Gedanken von Dir hier der sein, dass sofern zum Regelwahltermin keine Neuwahl stattfinden muss, sofern die Wahl der SBV nicht mehr als 12 Monate zurückliegt, greift der hier nicht um eine örtl. SBV auch über den Zeitpunkt des Regelwahltermins 2010 zu retten sofern die Voraussetzungen zur Wahl einer örtl. SBV gem. § 94 SGB IX, also 5 Wahlberechtigte nicht mehr gegeben ist. </p>
<p>Denn dieses ist eine Ausnahme um Neuwahlen nach kurzer Mandatzeit zu ersparen. Besteht aber die Grundvoraussetzung zur Wahl einer SBV nicht, also § 1 Satz 1 SGB IX, kann damit dann auch logischer Weise nicht die Ausnahme zur Wahl nicht bestehen. Da zur Anwendung von Gesetzen immer erst die hier notwenigen Grundvoraussetzungen der betroffenen Gesetzen/ Paragraphen gegeben sein. Hier also der § 1 Satz 1 SGB IX mit wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt.</p>
<p>Diese Ausnahme dient nur dazu, eine erneute Wahl zu ersparen sofern die SBV erst kurz (&lt; 12 Monate) im Mandats ist, dieses u.a. auch weil Wahlen immer mit Umständen und Kosten verbunden sind.</p>
<p>Die KSBV ist aber weiter im Mandat bis zum Ende der Wahlperiode für KSBV (Konzernebene) im März 2011. Bei GSBV (Unternehmensebene) bis Jan. 2011 Diese nehmen dann in dieser Zeit das örtl. Mandat für die Betriebe ohne SBV wahr. Gibt es dann aber im gesamten Konzern nur noch eine SBV, nimmt diese dann die Mandate wahr.</p>
<p>Hinweis weil mögl. weise etwas unklar aus der Anfrage.</p>
<p>Die örtl. SBV wählen GSBV und GSBV wählen KSBV. Sofern es in einem Unternehmen nur eine SBV gibt hat sie auch das Mandat einer GSBV.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9376</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9376</guid>
<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 14:52:48 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rücktritt und Neuwahlen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br />
Ich bin in einem Konzernbetriebsteil die SBV, es gibt noch einen zweiten Betriebsteil innerhalb des Konzerns, wo eine SBV gewählt ist. Die beiden<br />
SBV's haben die Konzern-SBV gewählt, welche ich wahrnehme.<br />
Durch geplante Umstruktierungen wird es in absehbarer Zeit kein Betriebsteil<br />
mit mehr als 5 SB geben, sodass es eine SBV nach Ablauf der jetzigen Amts- periodenicht mehr geben wird und die SB auf die Hilfe des BR angewiesen sind.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> <br />
Ich trage mich mit dem Gedanken, das Amt des SBV im November niederzulegen<br />
und komplette Wahlen (SBV + Stellvertreter) im Dezember anzustreben (mein Stellvertreter geht im November in Ruhestand) und mich neu als SBV wählen zu lassen, was auch passieren würde.  <br />
<strong>Frage: Spricht was von der gesetzlichen Seite dagegen, ich habe nichts gefunden&gt; </strong><br />
<strong>Frage: Kommt es nach erfolgter Wahl zu einer Neuwahl des Konzern-SBV, oder<br />
müsste mein jetziger Stellvertreter das Amt weiterführen&gt; </strong><br />
<strong>Frage: Kann ich die Organisation der Neuwahlen (Ausschreibung etc.) übernehmen&gt;</strong><br />
Ich weiss, dass das Ganze ein Geschäckle hat, sehe aber hier die einzigste Möglichkeit den SB weiterhin, dienen zu können. Freue mich auf EUER Feedback.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9375</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9375</guid>
<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 13:38:28 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>harry</dc:creator>
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