<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Überstunden</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Überstunden (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;andre-sven&quot;,<br />
  <br />
» ich habe schon versucht, diese Frage beantwortet zu bekommen und jeder<br />
» sagt etwas anderes. Nur was richtig ist, weiß ich nicht.<br />
  <br />
» Was ist richtig&gt; Ich komme hier nicht weiter.<br />
Das ist schade, dabei hätte doch ganz einfach ein Blick ins Gesetz Klarheit geschaffen. Schaue also einmal in das SGB IX, § 96 Abs. 6. Aber bitte auch zur vollständigen Beantwortung Deiner Frage auch die Kommentierung zum § 96 Abs. 6 SGB IX lesen. Im [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/&gt;sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittel-Kommentar[/link] findest Du die entscheidenden Aussagen in den folgenden Randnummern:<br />
Rn 91 &quot;Ausgleich für Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit&quot;<br />
Rn 92 &quot;Umfang des Freizeitausgleichs&quot;<br />
Rn 93 &quot;Geltendmachung&quot;<br />
Rn 95 u. 96 &quot;Ausnahmsweise Abgeltung des Anspruchs auf Freizeitausgleich&quot;<br />
Rn 102 u. 103 &quot;Sonderregelung für den öffentlichen Dienst&quot;</p>
<p>Du erkennst ein Blick ins Gesetz sowie ein guter Kommentar hilft oftmals weiter <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>PS: Es bleibt aber am Ende auch die Frage: Warum kann hier nicht der Stelli eingesetzt werden&gt; Denn bei so vielen Terminen liegt es nahe, dass auch z.B. wegen zeitgleicher Termine eine &quot;Verhinderungsvertretung&quot;, also Einsatz des Stellis möglich ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9489</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9489</guid>
<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 06:39:50 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Überstunden</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich habe schon versucht, diese Frage beantwortet zu bekommen und jeder sagt etwas anderes. Nur was richtig ist, weiß ich nicht.</p>
<p>Nun zur Sache: Bei mir fallen halt sehr viele Überstunden zwecks meiner Arbeit als SchwV an. Einer sagt, die werden nicht bezahlt oder man kann Sie nicht als Freizeitausgleich bekommen. Die anderen sagen, die würden gewährt werden als Freizeitausgleich und wieder andere sagen, die müssten mir diese bezahlen.</p>
<p>Was ist richtig&gt; Ich komme hier nicht weiter.</p>
<p>Vielen Dank und macht alle weiter so.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9488</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9488</guid>
<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 06:11:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>andre-sven</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
