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<title>Forum für die SBV - Urlaubsabgeltung, Urteil EUGH</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Urlaubsabgeltung, Urteil EUGH (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>DANKE für die hilfreichen Antworten.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> <br />
Gruß sedov</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9513</link>
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<pubDate>Thu, 10 Sep 2009 19:56:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sedov</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Urlaubsabgeltung, Urteil EUGH (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Der KAV verweist auf die Revisionsentscheidung des BAG, welche noch ausstehen soll.</p>
<p>Hallo Sedov,</p>
<p>hier geht es um zwei BAG-Entscheidungen, <br />
wobei eine Entscheidung noch aussteht. </p>
<p><em><strong>1.</strong></em><br />
Über die Urlaubsabgeltung hat der <a href="http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2009/2009_03_25_bag-aendert-rechtsprechung-zu-urlaubsanspruch-bei-krankheit.php">9. Senat</a> des Bundesarbeitsgerichts bereits <strong><em>längst entschieden</em></strong>. <br />
Dieses Grundsatzurteil wurde in zahlreichen Fachzeitschriften veröffentlicht.<br />
<a href="http://www.lexetius.com/2009,703">BAG</a>, Urteil vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07<br />
  <br />
Der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaub erlischt danach nicht, wenn ein Beschäftigter bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. <br />
  <br />
Die Entscheidung gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem BUrlG sowie für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach § 125 SGB IX. Für tarifliche Ansprüche gilt weiterhin die bisherige BAG-Rechtsprechung.<br />
  <br />
Die neue Rechtsprechung des BAG gilt sowohl für Ansprüche auf Abgeltung nach Beendigung des Arbeits-verhältnisses, als auch für Ansprüche auf Urlaub nach Krankheit bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis.<br />
  <br />
<em><strong>2.</strong></em><br />
Ein weiteres Gerichtsverfahren wegen Urlaubsabgeltung ist beim <strong><em>gleichen 9. Senat</em></strong> <br />
des Bundesarbeitsgerichts anhängig unter dem Aktenzeichen <a href="http://www.komba-salzgitter.de/download/EuGH-Entscheidung.pdf">9 AZR 128/09</a>.<br />
Angefochten wurde das Urteil des <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/lag_duesseldorf/j2009/12_Sa_486_06urteil20090202.html">LAG</a> Düsseldorf vom 02.02.2009, 12 Sa 486/06<br />
  <br />
   <br />
Sollte es tatsächlich eine Anweisung geben, die BAG-Grundsatzentscheidung vom 24.03.2009 generell für alle Fallkonstellationen nicht umzusetzen entgegen der Praxis anderer Arbeitgeber, wäre dies sicher nicht korrekt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9507</link>
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<pubDate>Thu, 10 Sep 2009 12:24:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Wolfgang E.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Urlaubsabgeltung, Urteil EUGH (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» <br />
» Aber befragt doch einfach den &quot;KAV&quot; wer das auch immer ist,</p>
<p>KAV =</p>
<p><em>Der KAV NW ist der größte der 16 Mitgliedverbände der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Frankfurt/M. Im Rahmen der Gremien des Dachverbandes &quot;VKA&quot; wirken die Vertreter des KAV NW zusammen mit den Vertretern der übrigen 15 VKA-Mitgliedverbände sowie dem Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), Berlin/Bonn, an der Tarifpolitik für den öffentlichen Dienst im Bundesgebiet mit. </em></p>
<p><em>Nach dem Stand von Mitte August 2008 gehören dem KAV NW 1.134 ordentliche Mitglieder und 157 Gastmitglieder, insgesamt also 1.291 Mitglieder, an.</em></p>
<p><em>Bei ihnen sind ca. 509.000  Beschäftigte (Arbeitnehmer und Auszubildende - ohne Beamte -) tätig.</em></p>
<p><em>Der KAV NW ist damit zugleich auch einer der größten Arbeitgeberverbände in NRW.</em></p>
<p><br />
Der KAV verweist auf die Revisionsentscheidung des BAG, welche noch ausstehen soll.<br />
Nun habe ich aber im Internet eine Entscheidung des BAG vom 24.03.09 gefunden und wollte wissen, ob dies die ENtscheidung sein kann, auf welche der KAV verweist.</p>
<p>Einer schwb Mitarbeiterin wurde heute sogar nahegelegt, die Wiedereingliederung abzubrechen und den Urlaub noch schnell zu nehmen....<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" />  dazu fällt einem nichts mehr ein....<br />
Naja, werde morgen die entsprechenden Zeilen aufsetzen.</p>
<p>Gruß<br />
sedov</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9499</link>
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<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 15:20:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sedov</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Urlaubsabgeltung, Urteil EUGH (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;sedov&quot;,</p>
<p>» Nun bekommen wir von unserer Personalstelle immer wieder (habe gerade<br />
» einen aktuellen Fall) gesagt, dass der KAV angewiesen hat, diesem Urteil<br />
» nicht zu folgen, bis eine Entscheidung des BAG vorliegt.<br />
Hier gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung. Doch die Ansprüche können nicht verfallen, auch nicht bei &quot;seltsamen Entscheidungen von AG&quot;.</p>
<p>Aber befragt doch einfach den &quot;KAV&quot; wer das auch immer ist, welche Entscheidung er hier noch haben möchte. Die betroffenen AN sollten schriftl. den zustehenden Urlaubsanspruch beantragen. bei Ablehnung sollten sie den AG erklären, dass sie diesen nicht nur auf Gewährung des zustehenden Urlaubes verklagen sondern auch auf Schadenersatz/ Schmerzensgeld wegen entgangenen Urlaubsfreuden/ notwendigen Erholungsansprüchen. Hier wäre es sofern es sich um den Zusatzurlaubsanspruch gem. § 125 SGB IX handelt, würde ich auch eine Diskriminierung, also Verstoß gegen § 1 AGG prüfen, da hier eine höchstrichterliche Rechts-/ Urteilslage besteht. Dieses könnte dann für den AG zum einen wegen der öffentl. Behandlung dieses Themas und der Kosten sehr unangenehm werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9496</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9496</guid>
<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 11:36:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Urlaubsabgeltung, Urteil EUGH</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>es gibt ja dieses Urteil, dass der Urlaub aus Krankheitsgründen nicht erlischt (war jetzt sehr kurz geschildert, aber ihr wisst ja, worum es geht).</p>
<p>Nun bekommen wir von unserer Personalstelle immer wieder (habe gerade einen aktuellen Fall) gesagt, dass der KAV angwiesen hat, diesem Urteil nicht zu folgen, bis eine Entscheidung des BAG vorliegt.<br />
Nun habe ich eine Entscheidung vom BAG vom 24.03.09 gefunden. Ist das die Entscheidung, worauf sich unsere Personalstelle bezieht&gt; Dann wäre es doch entschieden und sie könnten nicht mehr ablehnen&gt;!&gt;!&gt;<br />
Danke für die Antworten.<br />
Gruß sedov<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9494</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9494</guid>
<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 11:27:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sedov</dc:creator>
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