<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Androhung von fristloser Kündigung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Androhung von fristloser Kündigung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Bei richtiger Argumentation wäre eventuell doch die Stufenvertretung zu beteiligen... siehe § 97 Abs. 6:  ...und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe...nicht geregelt werden können.</p>
<p>Hallo Jürgen,</p>
<p>das ist keine überbetriebliche Angelegenheit und kann von der örtl. Schwerbehindertenvertretung selbst geregelt werden. Der § 97 Abs. 6 SGB IX passt hier nicht selbst bei weiter Auslegung, weil keinerlei &quot;zwingende sachliche Notwendigkeit für eine einheitliche Regelung spricht&quot; (vgl. Knittel, SGB IX, § 97 Rn. 26).</p>
<p>Viele Grüße<br />
Doris</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9633</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9633</guid>
<pubDate>Fri, 25 Sep 2009 09:23:15 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Androhung von fristloser Kündigung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hallo Kollegen,</p>
<p>bei richtiger Argumentation wäre eventuell doch die Stufenvertretung zu beteiligen...<br />
siehe § 97 Abs. 6:  ...und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe...nicht geregelt werden können.</p>
<p>Es ist nur die Frage, ob das was bringt...</p>
<p>Grüßle<br />
Jürgen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9631</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9631</guid>
<pubDate>Fri, 25 Sep 2009 06:21:10 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Sozialportal</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Androhung von fristloser Kündigung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» (Hab das ganze aber noch nicht recherchiert und hoffe, daß HP dies<br />
» klarstellt <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> )</p>
<p>Hallo Peter,<br />
da gibt es nichts klar zu stellen - Doris hat recht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9624</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9624</guid>
<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 16:19:23 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Androhung von fristloser Kündigung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Meinem Empfinden nach bin ich da anderer Auffassung. Nämlich sowohl Stelli und oder als auch Stufenvertretung sind zu beteiligen...</p>
<p>Hallo Peter,</p>
<p>Dein Empfinden mag zwar teils für den öffentl. Dienst zutreffen, aber regelmäßig nicht für die Privatwirtschaft. Für den öffentlichen Dienst gibt es teilweise Sonderregelungen in Richtlinien nach § 82 Satz 4 SGB IX, wonach in derartigen Fällen (auch) die Stufenvertretung zu beteiligen ist. Jedenfalls besteht mangels Rechtsgrundlage für den Bereich der Privatwirtschaft wie hier generell <strong>kein Beteiligungsrecht</strong> der Gesamt-SBV, soweit dafür keine gesonderten Regelungen wie etwa in Integrationsvereinbarungen ausdrücklich vereinbart wurden.</p>
<p>Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten örtlichen Vertrauenspersonen ist demnach deren örtliche Stellvertretung <strong>immer zu beteiligen</strong> nach § 95 Abs. 2 SGB IX, weil's so im Gesetz steht.<br />
  <br />
Viele Grüße<br />
Doris</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9621</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9621</guid>
<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 09:33:16 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Androhung von fristloser Kündigung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Doris, </p>
<p>» zu beteiligen ist bei persönlicher Betroffenheit der schwerbehinderten Vertrauensperson wie hier kraft Gesetzes der erste Stellvertreter der örtl. Vertrauensperson nach § 95 Abs. 2 SGB IX und nicht die Stufenvertretung. Es gibt im Sozialgesetzbuch IX keine Vorschrift, wonach in derartigen Fällen die Gesamt-SBV zu beteiligen wäre.</p>
<p>meinem Empfinden nach bin ich da anderer Auffassung.<br />
Nämlich sowohl Stelli und oder als auch Stufenvertretung sind zu beteiligen.<br />
(Hab das ganze aber noch nicht recherchiert und hoffe, daß HP dies klarstellt <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> )</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9607</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9607</guid>
<pubDate>Wed, 23 Sep 2009 19:31:27 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Peter</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Androhung von fristloser Kündigung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Heute wurde einem Schwerbehindertenvertreter nahe gelegt sein Amt niederzulegen oder ihm wird gekündigt, weil er angeblich &quot;Zeitbetrug&quot; gamacht haben soll. Er hat es bedauerlicherweise getan... </p>
<p>Hallo Helge,</p>
<p>zu beteiligen ist bei persönlicher Betroffenheit der schwerbehinderten Vertrauensperson wie hier kraft Gesetzes der erste <strong>Stellvertreter</strong> der örtl. Vertrauensperson nach § 95 Abs. 2 SGB IX und nicht die Stufenvertretung. Es gibt im Sozialgesetzbuch IX keine Vorschrift, wonach in derartigen Fällen die Gesamt-SBV zu beteiligen wäre.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Doris</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9604</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9604</guid>
<pubDate>Wed, 23 Sep 2009 13:42:34 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Androhung von fristloser Kündigung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Heute wurde einem Schwerbehindertenvertreter nahe gelegt sein Amt niederzulegen oder ihm wird gekündigt, weil er angeblich &quot;Zeitbetrug&quot; gamacht haben soll. Er hat es bedauerlicherweise getan. Der Druck war zu groß. </p>
<p>Dieser SB-Vertreter hatte gerade mal 1 Monat sein Amt inne und sicherlich jemanden auf die Füsse getreten.</p>
<p>Schlimm ist dieser Fall insbesondere, er ist nicht der einzige SB-Vertreter in diesem Betrieb der auf solch eine Art und Weise aus dem Betrieb gedrängt wurde, sein Vorgänger hat aufgegeben, die Firma verlassen.</p>
<p>Nun meine Frage, hätte hier nicht die GSBV eingebunden werden müssen&gt;</p>
<p>Kann gegen den Arbeitergeber ein Ordnungsverfahren nach § 156 eingeleitet werden&gt;</p>
<p>Danke</p>
<p>Helge</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9602</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9602</guid>
<pubDate>Tue, 22 Sep 2009 22:52:45 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>helge</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
