<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - GDB Bescheid</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>GDB Bescheid (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Isy,</p>
<p>meistens wird die Behinderung erst ab Antragsstellung anerkannt, deshalb wahrscheinlich erst ab Januar diesen Jahres. (bestimmt hast Du da den Antrag gestellt)</p>
<p>Leg schnell Widerspruch ein um die Frist zu wahren (Du hast nur 4 Wochen Zeit) und bitte gleichzeitig um Akteneinsicht. Schreibe, dass Du erst danach den Widerspruch begründen wirst. Du bekommst dann i. d. R. eine Rechnung für die Kopien, wenn Du die bezahlt hast, schicken sie Dir die Unterlagen zu. So hast Du etwas Zeit gewonnen und kannst Dich in Ruhe anwaltlich, z. B. wie schon geraten, beim VdK beraten lassen.</p>
<p>Ansonsten können wir Dir hier nicht weiter helfen, da dies ein Forum für Mandatsträger, wie oben geschrieben, ist.</p>
<p>Viel Glück weiterhin</p>
<p>Zuli</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9620</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9620</guid>
<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 08:56:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Petramäuschen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>GDB Bescheid (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Isy,:flower:</p>
<p>Ein Rechtsanwalt kostet nur Geld, ich würde zum Vdk gehen und mich erkundigen welche Möglichkeiten ich habe. Der VdK reicht für deinen Sohn nach Widerspruch, Sozialklage ein. Das ist Gesetzlich kostenfrei.</p>
<p>Viel Erfolg! :flower: <br />
SBV Amina</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9616</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9616</guid>
<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 08:04:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Amina</dc:creator>
</item>
<item>
<title>GDB Bescheid (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo isy,</p>
<p>dieses Forum ist, wie schon so oft geschrieben, nur für Schwerbehindertenvertretungen, d.h. für die gewählte Interessenvertretung im Betrieb.<br />
Trotzdem ein Hinweis:<br />
Wende dich an, wie schon von dir angedeutet, an einen Rechtsanwalt, der auch Sozialrecht vertritt oder wende dich an einen Sozialverband, z.B. VdK oder SoVD. Beachte die Widerspruchsfrist von 4 Wochen.</p>
<p>Grüßle<br />
Jürgen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9613</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9613</guid>
<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 06:29:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Sozialportal</dc:creator>
</item>
<item>
<title>GDB Bescheid</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hallo an alle, ich habe heute den bescheid vom versorgungsamt für meinen  6 jährigen sohn erhalten und ägere mich sehr darüber und bin jetzt auch sehr ratlos . er ist hochgradig schwerhörig ( einseitig 80 db ) hat eine gleichgewichtsstörrungen , eine sprachentwicklungsstörrung , entwicklungsstörrung und eine lernbehinderrung ( das alles habe ich schwarz auf weiss ) . das alles ist angeboren ,  wurde mir von allen ärzten die ihn jemals zwischen hatten gesagt , aber das liebe versorgungsamt hat nur die Hörminderung ( so nennen die das ) und die entwicklungsverzögerung berücksichtigt und das ganze erst seit Januar 2009 mit einem GDB von 40 anerkannt . was mache ich jetzt am besten &gt; wiederspruch ist klar aber soll ich auch einen anwalt einschalten &gt; wäre toll wenn mir jemand einen rat geben kann.<br />
bis dann isy</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9611</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9611</guid>
<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 06:18:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>isy Q.</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
